Rechtsprechung
   BGH, 06.07.1999 - 1 StR 206/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4686
BGH, 06.07.1999 - 1 StR 206/99 (https://dejure.org/1999,4686)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1999 - 1 StR 206/99 (https://dejure.org/1999,4686)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1999 - 1 StR 206/99 (https://dejure.org/1999,4686)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,4686) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 177 StGB;
    Bestätigtes / Nicht bestätigtes Alibi; Beweiswürdigung bei Vergewaltigung;

  • Wolters Kluwer

    Versuchte Vergewaltigung - Fahren ohne Fahrerlaubnis - Freiheitsstrafe - Isolierte Sperrfrist - Revision - Widerruf des Geständnisses des Angeklagten - Alibi - Beweiskräftige Anzeichen für eine Täterschaft

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Verurteilung trotz eines möglichen Alibis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 523
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.02.1974 - 2 StR 552/73

    Erörterungspflicht des Tatrichters hinsichtlich aller aus dem Urteil

    Auszug aus BGH, 06.07.1999 - 1 StR 206/99
    Dieses stünde außer Frage, wenn mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 1974 davon auszugehen wäre, daß nur das erwiesene Alibi von Einfluß auf die Entscheidung sein könne (BGHSt 25, 285, 286), denn ein erwiesenes Alibi in dem Sinne, daß die Anwesenheit des Angeklagten in seiner Wohnung zur Tatzeit zwingend feststünde, hat das Landgericht nicht festgestellt.

    Es erscheint jedoch zweifelhaft, ob an der angeführten Entscheidung, die im Schrifttum erhebliche Kritik erfahren hat Foth NJW 1974, 1572; Stree JZ 1974, 298-, Schäfer, Praxis des Strafverfahrens 5. Aufl. Rdn. 945), festzuhalten ist.

  • BGH, 25.06.2014 - 2 StR 333/13

    Strafverfahren: Beweiswürdigung bei Alibibehauptung; Grundsatz "in dubio pro reo"

    Wie für jede andere entlastende Indiztatsache gilt der Grundsatz "in dubio pro reo" nicht für den zweifelhaft gebliebenen Alibibeweis, d.h. das behauptete und weder widerlegte noch nachgewiesene Alibi findet wie jedes andere unsichere Indiz im Rahmen der Gesamtwürdigung seine Berücksichtigung (BGH, NStZ 1999, 523; vgl. StV 2001, 665).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht