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   BGH, 18.05.2011 - 1 StR 209/11   

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https://dejure.org/2011,9462
BGH, 18.05.2011 - 1 StR 209/11 (https://dejure.org/2011,9462)
BGH, Entscheidung vom 18.05.2011 - 1 StR 209/11 (https://dejure.org/2011,9462)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 2011 - 1 StR 209/11 (https://dejure.org/2011,9462)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO; § 78 StGB; § 78a StGB; § 46a StGB
    Verfolgungsverjährung bei der Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Schätzung: Bratschwund bei Dönerfleisch; Zweifelgrundsatz); Täter-Opfer-Ausgleich

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 370 Abs 1 Nr 2 AO, § 78 StGB, §§ 78 ff StGB
    Steuerhinterziehung: Verjährungsbeginn bei Nichtabgabe der Steuererklärung

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer Revision als unbegründet wegen mangelnder Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten i.R.e. Steuerhinterziehung; Verwerfung einer Revision als unbegründet wegen mangelnder Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten i.R.e. Steuerhinterziehung

  • rewis.io

    Steuerhinterziehung: Verjährungsbeginn bei Nichtabgabe der Steuererklärung

  • ra.de
  • rewis.io

    Steuerhinterziehung: Verjährungsbeginn bei Nichtabgabe der Steuererklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Verwerfung einer Revision als unbegründet wegen mangelnder Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten i.R.e. Steuerhinterziehung; Verwerfung einer Revision als unbegründet wegen mangelnder Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten i.R.e. Steuerhinterziehung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 315 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.05.2009 - 1 StR 718/08

    Anforderungen an die Feststellung und die Beweiswürdigung von

    Auszug aus BGH, 18.05.2011 - 1 StR 209/11
    Ergänzend zu den zutreffenden Ausführungen des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat 1. Es kann hier dahinstehen, ob das Anfügen von aus sich heraus schwer verständlichen Tabellen, auf welche die Urteilsgründe Bezug nehmen, den Anforderungen an die Darstellung eines Urteils in Steuerstrafsachen genügen kann (hierzu vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 375/08, wistra 2009, 68; BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, wistra 2009, 398).
  • BGH, 25.10.2000 - 5 StR 399/00

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Steuerhinterziehung / Vorenthalten von

    Auszug aus BGH, 18.05.2011 - 1 StR 209/11
    a) Die Annahme der Voraussetzungen der Vorschrift des § 46a Nr. 1 StGB - die hier angesichts eines nur taktischen Teilgeständnisses ohnehin fern liegt - kommt bei Steuerdelikten, deren geschütztes Rechtsgut allein die Sicherung des staatlichen Steueranspruchs ist, nicht in Betracht (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2000 - 5 StR 399/00, NStZ 2001, 200).
  • BGH, 07.11.2001 - 5 StR 395/01

    Hinterziehung von Vermögensteuer; Beginn der Verfolgungsverjährung einer

    Auszug aus BGH, 18.05.2011 - 1 StR 209/11
    Entgegen der Auffassung der Revision gebietet auch der - ohnehin für Rechtsfragen nicht anzuwendende - Zweifelssatz nicht die Annahme, der Angeklagte wäre als erster veranlagt worden (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2001 - 5 StR 395/01, BGHSt 47, 138).
  • BGH, 02.12.2008 - 1 StR 375/08

    Steuerhinterziehung (Berechnungsdarstellung bei der Körperschaftsteuer:

    Auszug aus BGH, 18.05.2011 - 1 StR 209/11
    Ergänzend zu den zutreffenden Ausführungen des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat 1. Es kann hier dahinstehen, ob das Anfügen von aus sich heraus schwer verständlichen Tabellen, auf welche die Urteilsgründe Bezug nehmen, den Anforderungen an die Darstellung eines Urteils in Steuerstrafsachen genügen kann (hierzu vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 375/08, wistra 2009, 68; BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, wistra 2009, 398).
  • BGH, 04.12.2014 - 4 StR 213/14

    Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen; Anwendbarkeit auf Delikte, die

    Hiermit steht in Einklang, dass der Bundesgerichtshof einen Täter-Opfer-Ausgleich nach § 46a Nr. 1 StGB sowohl bei der Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB (Urteil vom 4. April 2001 - 5 StR 68/01, BGHR StGB § 339 DDR-Richter 2, nicht tragend entschieden), als auch bei Steuerdelikten (Beschluss vom 25. Oktober 2000 - 5 StR 399/00, NStZ 2001, 200, 201; Beschluss vom 18. Mai 2011 - 1 StR 209/11, wistra 2011, 346) für ausgeschlossen erachtet hat, weil diese Delikte nur Gemeinschaftsrechtsgüter schützen und - im Fall der Rechtsbeugung - Individualinteressen allenfalls mittelbar geschützt werden.
  • BGH, 26.01.2022 - 1 StR 460/21

    Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (Täter-Opfer-Ausgleich:

    Über ein solches Gemeinschaftsrechtsgut kann der persönlich Geschädigte nicht verfügen; solche wenigstens zum Teil "opferlosen" Delikte sind - in Fortentwicklung der Rechtsprechung zur Unwirksamkeit einer Einwilligung bei Verletzung von Gemeinschaftsrechtsgütern (vgl. dazu BGH, Urteile vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 120/03, BGHSt 49, 34, 42 f. (zu Betäubungsmitteldelikten) und vom 21. Mai 1992 - 4 StR 81/92 Rn. 12; Beschluss vom 14. Mai 1970 - 4 StR 131/69, BGHSt 23, 261, 264 (jeweils zur Straßengefährdung nach § 315c StGB); je mwN) - einem Täter-Opfer-Ausgleich mithin nicht zugänglich (für das Verkehrsdelikt des § 315b StGB (Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs; die in der Norm aufgezählten Individualrechtsgüter Leben, Gesundheit und bedeutende Sachwerte der durch den Eingriff betroffenen Verkehrsteilnehmer werden nur faktisch mitgeschützt): BGH, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 4 StR 213/14, BGHSt 60, 84 Rn. 11; für den Parteiverrat nach § 356 StGB (Vertrauen der Allgemeinheit in die Zuverlässigkeit und Integrität der Anwalt- und Rechtsbeistandschaft): BGH, Beschluss vom 14. Juli 2020 - 4 StR 611/19; für die Rechtsbeugung nach § 339 StGB - nicht tragend (Schutz der Rechtspflege; die benachteiligten rechtsunterworfenen Bürger werden nur mittelbar, "reflexartig" geschützt: BGH, Urteil vom 4. April 2001 - 5 StR 68/01 Rn. 5, BGHR StGB § 339 DDR-Richter 2; für die Steuerhinterziehung nach § 370 AO (Schutz des Steueraufkommens): BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 2011 - 1 StR 209/11 unter 4. a) und vom 25. Oktober 2000 - 5 StR 399/00 Rn. 9 f., BGHR StGB § 46a Wiedergutmachung 6).
  • FG Köln, 26.02.2014 - 12 K 1957/13

    Festsetzungsfrist bei Rückforderung von Kindergeld

    Bei laufenden Veranlagungssteuern, für die jährlich Steuererklärungen abzugeben sind (z.B. Einkommensteuer), eine solche aber pflichtwidrig nicht abgegeben wurde, ist die Tat beendet, wenn die Veranlagungsarbeiten des zuständigen Finanzamts im Großen und Ganzen abgeschlossen sind (BGH-Urteil vom 18.5.2011 - 1 StR 209/11, wistra 2011, 346).
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