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   BGH, 08.06.1999 - 1 StR 210/99   

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BGH, 08.06.1999 - 1 StR 210/99 (https://dejure.org/1999,1621)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1999 - 1 StR 210/99 (https://dejure.org/1999,1621)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1999 - 1 StR 210/99 (https://dejure.org/1999,1621)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 331 Abs. 1 StGB a.F.; § 332 Abs. 1 StGB a.F.; § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB; § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB
    Pflichtwidrige Diensthandlung; Verfall; Vorgesetzter; Bestechung; Leasing; LVA;

  • Wolters Kluwer

    Anordnung des Verfalls; Voraussetzungen einer pflichtwidrigen Diensthandlung gem. § 332 Abs. 1 StGB; Pflichten eines Vorgesetzten im Rahmen der Dienstaufsicht ; Äquivalenzverhältnis zwischen Vorteil und pflichtwidriger Diensthandlung; Eigenschaft eines Vorgesetzten im ...

  • Judicialis

    StGB § 332 Abs. 1; ; StGB § 332; ; StGB § 73 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 331; ; StGB § 266; ; StGB § 73 c Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 73 c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 332, § 73, § 73 c
    Dienstpflichtverletzung durch einen Vorgesetzten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Nur wegen Vorteilsannahme ergangene Verurteilung eines Beamten der LVA Württemberg vom Bundesgerichtshof aufgehoben

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 560
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84

    Berücksichtigung von Schadensersatzansprüchen des Erpreßten

    Auszug aus BGH, 08.06.1999 - 1 StR 210/99
    Schutzgut der §§ 331, 332 StGB ist aber nicht das Vermögensinteresse der Anstellungskörperschaft, sondern das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes (vgl. BGHSt 30, 46, 48; 33, 37, 38; BGH NStZ 1987, 326, 327).

    Die danach erforderliche Ermessensentscheidung kann der Senat nicht nachholen (vgl. BGH StV 1995, 635); sie richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. BGHSt 33, 37, 40).

  • BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80

    Unter Anwendung des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" sich ergebende

    Auszug aus BGH, 08.06.1999 - 1 StR 210/99
    Schutzgut der §§ 331, 332 StGB ist aber nicht das Vermögensinteresse der Anstellungskörperschaft, sondern das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes (vgl. BGHSt 30, 46, 48; 33, 37, 38; BGH NStZ 1987, 326, 327).

    Daß er im Rahmen der mit der CVR getroffenen "Unrechtsvereinbarung" für die Untreuehandlungen zum Nachteil der LVA finanzielle Zuwendungen erhielt, führt nicht zur Anwendung des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB, weil sich diese Vorschrift nicht auf ein "für die Tat" geleistetes Entgelt bezieht (vgl. BGHSt 30, 46, 47).

  • BGH, 21.10.1985 - 1 StR 316/85

    Herstellen einer gefühlsmäßigen Verpflichtung des Wählers; Begriff des Vorteils

    Auszug aus BGH, 08.06.1999 - 1 StR 210/99
    In diesem Fall wäre das für § 332 StGB a.F. erforderliche Äquivalenzverhältnis zwischen gewährtem Vorteil und pflichtwidriger Diensthandlung, d.h. die "Unrechtsvereinbarung" zu bejahen gewesen (vgl. BGHSt 33, 336, 338).
  • BGH, 30.04.1997 - 2 StR 670/96

    Strafvereitelung durch Unterlassen (Garantenpflicht von Strafvollzugsbeamten,

    Auszug aus BGH, 08.06.1999 - 1 StR 210/99
    War der Angeklagte Vorgesetzter des Angeklagten C. so war er im Rahmen der Dienstaufsicht gehalten, wenigstens innerhalb der LVA dem von ihm erkannten pflichtwidrigen Verhalten des ihm unterstellten Mitarbeiters entgegenzutreten, sei es durch Information seiner Vorgesetzten (vgl. BGHSt 43, 82, 84), sei es zunächst durch den Versuch, auf den Angeklagten C. unmittelbar einzuwirken.
  • BVerwG, 06.03.1987 - 2 WDB 11.86

    Soldatenrecht - Dienstpflicht - Gelöbnis - Vorgesetztenpflicht - Kompaniechef -

    Auszug aus BGH, 08.06.1999 - 1 StR 210/99
    Denn eine derartige Dienstaufsicht gehört zu den Pflichten eines Vorgesetzten (vgl. BVerwG NJW 1987, 3213; Fürst/Finger/Mühl/Niedermaier GKOD Bd. 1 Teil 2a K § 3 Rdn. 12).
  • BGH, 28.10.1986 - 5 StR 244/86

    Vornahme einer Diensthandlung durch Begehung einer strafbaren Handlung; Begriff

    Auszug aus BGH, 08.06.1999 - 1 StR 210/99
    Schutzgut der §§ 331, 332 StGB ist aber nicht das Vermögensinteresse der Anstellungskörperschaft, sondern das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes (vgl. BGHSt 30, 46, 48; 33, 37, 38; BGH NStZ 1987, 326, 327).
  • BGH, 23.09.1988 - 2 StR 460/88

    Besteuerung des dem Verfall unterliegenden Vermögensvorteils

    Auszug aus BGH, 08.06.1999 - 1 StR 210/99
    Denn Verletzter i.S.d. Vorschrift kann nur derjenige sein, dessen Individualinteressen durch das vom Täter übertretene Strafgesetz geschützt werden sollen (vgl. BGHR StGB § 73 Verletzter 1).
  • BGH, 05.12.1996 - 5 StR 542/96

    Anforderungen an ausreichende tatrichterliche Feststellungen zum Schuldspruch -

    Auszug aus BGH, 08.06.1999 - 1 StR 210/99
    Revision zuungunsten der Angeklagten P. und B. C. Die Staatsanwaltschaft hat ihre zuungunsten dieser beiden Angeklagten eingelegte Revision wirksam auf die Nichtanordnung des Verfalls beschränkt (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 270, 271 m. w. Nachw.).
  • BGH, 11.05.2001 - 3 StR 549/00

    Zur Verurteilung eines Mitarbeiters der GEZ wegen Bestechlichkeit

    Dies wiederum folgt aus dem Normzweck der Bestechungstatbestände, die das Vertrauen in die Nichtkäuflichkeit von Diensthandlungen und nicht den Staatswillen vor einer Verfälschung schützen sollen (BGHSt 30, 46, 48 m.w.Nachw.; BGHR StGB § 73 Verletzter 2; Letzgus NStZ 1987, 309, 311).

    die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes ist (BGHSt 30, 46, 47 f.; BGHR StGB § 73 Verletzter 2), kommt der Dienstherr (hier: die GEZ) bei den Bestechungsdelikten regelmäßig nicht als Verletzter in Betracht.

    Soweit die GEZ Verletzte der durch den Angeklagten begangenen Untreuehandlungen war, könnte einer Anwendung von § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB entgegenstehen, daß der Angeklagte aus diesen Delikten wiederum nichts unmittelbar erlangt hat (vgl. BGHR StGB § 73 Verletzter 2).

  • BGH, 04.02.2009 - 2 StR 504/08

    Verfall von Wertersatz bei Kaufgeld der Ermittlungsbehörden (mangelnde

    "Verletzter" im Sinne dieser Vorschrift kann nur derjenige sein, dessen Individualinteressen durch das vom Täter verletzte Strafgesetz geschützt werden solle (vgl. BGHR StGB § 73 Verletzter 1, 2).
  • BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00

    Verfall; Steuerhinterziehungen; Bestehende Steuerforderungen; Aus einer Tat

    bb) Verletzter im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB kann nur derjenige sein, dessen Individualinteressen durch das vom Täter übertretene Strafgesetz geschützt werden sollen (vgl. BGHR StGB § 73 - Verletzter 1, 2).
  • BGH, 19.10.2011 - 1 StR 336/11

    Erweiterter Verfall beim Betrug (Anlagebetrug; erlangtes, wertloses Aliud);

    § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB hindert eine Verfallsentscheidung aber nur dann, wenn der Täter oder Teilnehmer "aus der Tat" einen Vermögensvorteil erlangt hat und Gegenansprüche eines Verletzten bestehen; das "für die Tat" Erlangte unterliegt schon nach dem Gesetzeswortlaut dem Verfall hingegen ohne Rücksicht auf Ansprüche Verletzter (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 447/10 mwN; BGH, Urteil vom 8. Juni 1999 - 1 StR 210/99).
  • BGH, 24.06.2010 - 3 StR 84/10

    Bestechlichkeit (Tateinheit; Tatmehrheit; Unrechtsvereinbarung); Regelbeispiel

    Schutzgut des § 332 Abs. 1 Satz 1 StGB ist nicht das Vermögensinteresse der Anstellungskörperschaft, sondern das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes (BGHSt 30, 46, 47 f.; BGH, NStZ 1999, 560; 2000, 589, 590).

    Erhält der Amtsträger aufgrund der mit einem Dritten getroffenen Unrechtsvereinbarung für eine den Dienstherrn schädigende Untreuehandlung eine Belohnung, so hat er diese grundsätzlich "für" die Tat zulasten des Dienstherrn und nicht "aus" ihr erlangt; auf Erlangtes "für" die Tat bezieht sich § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB nicht (BGHSt 30, 46, 47; BGH, NStZ 1999, 560).

  • BGH, 04.05.2004 - 4 StR 49/04

    Bestechlichkeit (auf eine pflichtwidrige Diensthandlung bezogene

    Davon unabhängig hat das Landgericht nach Auffassung des Senats rechtlich zutreffend eine Dienstpflicht des Angeklagten bejaht, das ihm bekannte Korruptionssystem bei der vorgesetzten Behörde anzuzeigen oder auf sonstige geeignete Weise den stattfindenden Manipulationen entgegenzutreten, wie es der Bundesgerichtshof bislang jedenfalls für den Vorgesetzten im Rahmen seiner Dienstaufsicht angenommen hat (BGH NStZ 1999, 560).
  • BGH, 12.07.2000 - 2 StR 43/00

    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch; Voraussetzungen für Anordnung des Verfalls

    Schutzgut der §§ 332, 334 StGB ist aber nicht das Vermögensinteresse der Anstellungskörperschaft, sondern das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes (BGHR StGB § 73 Verletzter 2; BGHSt 30, 46, 47 f.; 33, 37, 38).
  • BGH, 06.02.2001 - 5 StR 571/00

    Verfall (Ansprüche des Dienstherrn bei Bestechlichkeit und Betrug durch einen

    Zwar ist bei den Bestechungsdelikten der Dienstherr regelmäßig nicht Verletzter im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB, weil Schutzgut der Amtsdelikte das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes ist (BGHSt 30, 46, 47 f.; BGHR StGB § 73 - Verletzter 2).

    Insoweit besteht auch ein maßgeblicher Unterschied zu der vom 1. Strafsenat (Urteil vom 8. Juni 1999 - 1 StR 210/99 -, teilweise abgedruckt in BGHR StGB § 73 - Verletzter 2) entschiedenen Fallgestaltung.

  • BGH, 28.01.2003 - 1 StR 393/02

    Geldwäschevorsatz (konkrete Umstände für eine Katalogtat); gewerbsmäßige

    Eine solche Beschränkung des Rechtsmittels ist grundsätzlich möglich (vgl. BGH NStZ 1999, 560; NStZ-RR 1997, 270), wäre hier aber unwirksam, weil auf der Grundlage der unzureichenden Feststellungen zur Haupttat der Verfall nicht angeordnet werden durfte (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 12).
  • LG Hamburg, 23.11.2007 - 608 KLs 3/07

    Zur Amtsträgereigenschaft bei Verantwortlichen öffentlich-rechtlich organisierter

    Dass der Angeklagte Dr. L im Rahmen der mit dem gesondert verfolgten Angeklagten D getroffenen Unrechtsvereinbarung für die Untreuehandlungen zum Nachteil des Versorgungswerks finanzielle Zuwendungen in Gestalt der Schmiergeldzahlungen erhalten hat, führt ebenfalls nicht zur Anwendung des § 73 Abs. 1 S. 2 StGB, weil sich diese Vorschrift nicht auf ein "für die Tat" geleistetes Entgelt bezieht (vgl. BGH, Urt. v. 8. Juni 1999, 1 StR 210/99, NStZ 1999, 560, 561; BGH, Urt. v. 20. Februar 1981, 2 StR 644/80, BGHSt 30, 46, 47).
  • BGH, 21.10.2020 - 2 StR 72/20

    Täterschaft (Unbeachtlichkeit eines fehlenden Täterwillens bei eigenhändiger

  • BGH, 27.06.2001 - 5 StR 181/01

    Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 362/02

    Verfall (entgegenstehende Ansprüche des Verletzten auf den Bestechungslohn;

  • BGH, 29.10.2008 - 2 StR 347/08

    Verfall von Wertersatz (Absehen; Ermessen)

  • BGH, 20.03.2001 - 1 StR 12/01

    Verfallanordnung; Bruttoprinzip; Darstellungsmängel (unbillige Härte im Sinne des

  • BGH, 02.07.2009 - IX ZR 174/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anwendung des § 73

  • BGH, 10.02.2005 - 4 StR 513/04

    Unbillige Härte beim Verfall von Wertersatz (Erörterungsmangel hinsichtlich der

  • BGH, 03.05.2012 - 2 StR 119/12

    Zulässigkeit der Anordnung des Verfalls von Wertersatz bei Feststehen des

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