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   BGH, 26.05.1992 - 1 StR 212/92   

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https://dejure.org/1992,4625
BGH, 26.05.1992 - 1 StR 212/92 (https://dejure.org/1992,4625)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1992 - 1 StR 212/92 (https://dejure.org/1992,4625)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1992 - 1 StR 212/92 (https://dejure.org/1992,4625)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an minder schweren Fall des Totschlags - Voraussetzung zum Entfallen des Strafmilderungsgrundes des § 213 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 588
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.02.1991 - 1 StR 659/90

    Annahme einer vollendeten Tat mit direktem Tötungsvorsatz bei einem mindestens

    Auszug aus BGH, 26.05.1992 - 1 StR 212/92
    Allerdings wertet das Landgericht all das, was die Ehefrau "dem Angeklagten im Verlaufe der Ehe und am Tattage an Kränkungen zugefügt hat", als eine schwere Beleidigung, wie sie der Provokationstatbestand voraussetzt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 19. Februar 1991 - 1 StR 659/90 - bei Holtz MDR 1991, 483).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 32/88

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 26.05.1992 - 1 StR 212/92
    Wenn dieser Äußerung auch ein Vorgang zugrunde lag, der sich tatsächlich ereignet hatte, so kam doch durch die Art und Weise, in der ihn der Angeklagte zur Sprache brachte, die Kundgabe von Mißachtung zum Ausdruck (vgl. BGH StV 1988, 428, 429).
  • BGH, 12.05.1987 - 1 StR 43/87

    Schwere Beleidigung bei psychischer Erkrankung des Opfers

    Auszug aus BGH, 26.05.1992 - 1 StR 212/92
    Mithin kann das frühere Verhalten des Täters allein der Provokation nicht die strafmildernde Wirkung nehmen (BGH NJW 1987, 3143 f.; vgl. ferner BGH MDR 1961, 1027).
  • BGH, 16.01.2019 - 4 StR 580/18

    Minder schwerer Fall des Totschlags (eigene Schuld: Maßstab, Proportionalität)

    Die Annahme eigener Schuld am Entstehen der tatauslösenden Lage setzt voraus, dass der Täter dem Opfer genügende Veranlassung zur Provokation gegeben hat (BGH, Urteil vom 26. Mai 1992 - 1 StR 212/92, BGHR StGB § 213 Alt. 1 Verschulden 2).
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