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   BGH, 29.07.1960 - 1 StR 213/60   

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BGH, 29.07.1960 - 1 StR 213/60 (https://dejure.org/1960,169)
BGH, Entscheidung vom 29.07.1960 - 1 StR 213/60 (https://dejure.org/1960,169)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 1960 - 1 StR 213/60 (https://dejure.org/1960,169)
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Moped

§ 263 StGB, Vermögensgefährdung, § 932 BGB, wirtschaftliche Betrachtungsweise

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 15, 83
  • NJW 1960, 1916
  • MDR 1960, 1026
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.11.1953 - 4 StR 455/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.07.1960 - 1 StR 213/60
    Im Anschluß an RGSt 73, 61 ff. (ebenso RG DR 1940, 106) hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß auch dem gutgläubigen Erwerber einer unterschlagenen Sache ein Vermögensschaden im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB entstehen kann: BGHSt 1, 92 ff.; 3, 370; GA 1956, 181 (2. Strafsenat); daselbst S. 182 (5. Strafsenat) und, dort in Bezug genommen: BGH 4 StR 455/53 vom 19.11.1953.

    Es mag dahinstehen, ob dieserhalb rechtlich von ihrer Behaftung mit einem sittlichen Makel gesprochen werden könnte (offen gelassen in BGH 4 StR 455/53 vom 19.11.1953, S. 4).

  • RG, 22.12.1938 - 3 D 904/38

    Betrug kann auch begehen, wer eine unterschlagene Sache an einen Gutgläubigen

    Auszug aus BGH, 29.07.1960 - 1 StR 213/60
    Im Anschluß an RGSt 73, 61 ff. (ebenso RG DR 1940, 106) hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß auch dem gutgläubigen Erwerber einer unterschlagenen Sache ein Vermögensschaden im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB entstehen kann: BGHSt 1, 92 ff.; 3, 370; GA 1956, 181 (2. Strafsenat); daselbst S. 182 (5. Strafsenat) und, dort in Bezug genommen: BGH 4 StR 455/53 vom 19.11.1953.

    Dies kann durchaus eine im Sinne des § 263 StGB beachtliche Vermögensminderung darstellen (so auch OLG Hamburg NJW 1956, 392 Nr. 23, unter Aufgabe seiner in NJW 1952, 439 Nr. 39 vertretenen Auffassung; ferner Mezger ZAkDR 1939, 203 zu RGSt 73, 61 und Strafrecht, Besond. Teil, 7. Aufl. S. 183/184).

  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 92/51

    Weitergabe eines durch Betrug erlangten Schecks an einen gutgläubigen Dritten

    Auszug aus BGH, 29.07.1960 - 1 StR 213/60
    Im Anschluß an RGSt 73, 61 ff. (ebenso RG DR 1940, 106) hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß auch dem gutgläubigen Erwerber einer unterschlagenen Sache ein Vermögensschaden im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB entstehen kann: BGHSt 1, 92 ff.; 3, 370; GA 1956, 181 (2. Strafsenat); daselbst S. 182 (5. Strafsenat) und, dort in Bezug genommen: BGH 4 StR 455/53 vom 19.11.1953.
  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 628/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.07.1960 - 1 StR 213/60
    Das Oberlandesgericht sieht sich jedoch an der beabsichtigten Entscheidung gehindert durch das Urteil des Senats vom 9. Januar 1953, BGHSt 3, 370 und hat daher die Sache dem Bundesgerichtshof vorgelegt.
  • BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57

    Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere

    Auszug aus BGH, 29.07.1960 - 1 StR 213/60
    B. habe Eigentum an dem Moped erlangt, und bejaht somit die Vorlegungsvoraussetzungen (vgl. auch BGHSt 11, 139, 142 zu I, erster und letzter Absatz).
  • BGH, 10.07.1952 - 5 StR 358/52
    Auszug aus BGH, 29.07.1960 - 1 StR 213/60
    Handelt es sich z.B. (wie im Fall BGHZ JZ 1954, 40/41) um den Erwerb fabrikneuer Ware von einer autorisierten Verkaufsstelle, so mögen der Vorwurf, bösgläubig eine unterschlagene Sache Angekauft zu haben, und das darauf gegründete Herausgabeverlangen den Erwerber unberührt lassen und nicht fühlbar beeinträchtigen (vgl. auch BGHSt 3, 99, 103).
  • BGH, 21.05.1953 - IV ZR 192/52

    Allgemeines Vertragsrecht-Gutgl. Erwerb d. aufschiebend bedingt übereig. Sache

    Auszug aus BGH, 29.07.1960 - 1 StR 213/60
    Handelt es sich z.B. (wie im Fall BGHZ JZ 1954, 40/41) um den Erwerb fabrikneuer Ware von einer autorisierten Verkaufsstelle, so mögen der Vorwurf, bösgläubig eine unterschlagene Sache Angekauft zu haben, und das darauf gegründete Herausgabeverlangen den Erwerber unberührt lassen und nicht fühlbar beeinträchtigen (vgl. auch BGHSt 3, 99, 103).
  • BGH, 07.08.2003 - 3 StR 137/03

    Irrtum über das Bestehen eines Anspruchs; Billigung eines Anspruchs durch die

    Dabei bedarf es hier keines näheren Eingehens auf die Frage, ob auch der unter Strafandrohung stehende Besitz an dem Haschisch (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG) strafrechtlich als Vermögensbestandteil der beiden Angeklagten zu werten war, so daß sie durch dessen unentgeltliche Weggabe einen Vermögensschaden im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB erlitten (so auf der Grundlage des faktisch-wirtschaftlichen Vermögensbegriffs - vgl. allgemein RGSt 44, 230; BGHSt 2, 364; 8, 254; 15, 83 - für den konkreten Fall des Betäubungsmittelbesitzes: BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Sichverschaffen 2; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Versuch 1; BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 3).
  • BGH, 11.05.1971 - 1 StR 387/70

    Fotokopie - § 267 StGB, Fotokopien sind grds. keine Urkunden, zu den Merkmalen

    Daß die Käufer - ein Angestellter der Firma H. und die Tochter eines Angestellten - sich ohne Rücksicht auf die zivilrechtlichen Verhältnisse aus praktischen und wirtschaftlichen Erwägungen gezwungen sehen konnten, einem evtl. Herausgabeverlangen nachzukommen oder den normalen Kaufpreis nachzuzahlen, liegt sehr nahe (vgl. BGHSt 15, 83, 87) [BGH 19.07.1960 - 1 StR 213/60].
  • BGH, 16.08.2017 - 2 StR 335/15

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung; räuberische Erpressung (keine

    Er geht unter Rückgriff auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RG, Beschluss vom 14. Dezember 1910 - II 1214/10, RGSt 44, 230 ff.) von einem wirtschaftlichen Vermögensbegriff aus (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 1951 - 4 StR 574/51, BGHSt 2, 364, 365 ff.; Urteil vom 17. November 1955 - 3 StR 234/55, BGHSt 8, 254, 256 ff.; Beschluss vom 19. Juli 1960 - 1 StR 213/60, BGHSt 15, 83, 86).
  • BGH, 15.11.2016 - 3 ARs 16/16

    Anfrageverfahren; Herausgabe von Betäubungsmitteln als Vermögensverlust

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist - zurückgehend auf eine Entscheidung der Vereinigten Strafsenate des Reichsgerichts aus dem Jahr 1910 (RG, Beschluss vom 14. Dezember 1910 - II 1214/10, RGSt 44, 230) und weitergeführt durch eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone (OGH, Urteil vom 11. Oktober 1949 - StS 160/49, OGHSt 2, 193, 201 f.) - im Rahmen der Vermögensdelikte des Betrugs (§ 263 StGB), der Untreue (§ 266 StGB) und der Erpressung (§ 253 StGB) der wirtschaftliche Vermögensbegriff - jedenfalls im Grundsatz - als maßgeblich anerkannt (BGH, Urteile vom 25. November 1951 - 4 StR 574/51, BGHSt 2, 364, 365 ff.; vom 17. November 1955 - 3 StR 234/55, BGHSt 8, 254, 256 ff.; vom 16. August 1995 - 2 StR 303/95, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 1; vom 26. Oktober 1998 - 5 StR 746/97, NStZ-RR 1999, 184, 185 f.; vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699, 701; Beschluss vom 19. Juli 1960 - 1 StR 213/60, BGHSt 15, 83, 86).

    Ohne Bedeutung ist demgegenüber in aller Regel, ob die Sache oder das Recht aus einem unsittlichen oder gesetzwidrigen Geschäft oder aus einer strafbaren Handlung herrührt oder etwa für strafbare Zwecke eingesetzt werden soll; die Rechtsordnung kennt im Bereich der Vermögensdelikte allgemein kein wegen seiner Herkunft, Entstehung oder Verwendung schlechthin schutzunwürdiges Vermögen (BGH, Urteile vom 25. November 1951 - 4 StR 574/51, BGHSt 2, 364, 365 ff.; vom 17. November 1955 - 3 StR 234/55, BGHSt 8, 254, 256; vom 26. Oktober 1998 - 5 StR 746/97, NStZ-RR 1999, 184, 185 f.; Beschluss vom 19. Juli 1960 - 1 StR 213/60, BGHSt 15, 83, 86; anders nur nach alter Rechtslage für Ansprüche einer Prostituierten auf das vereinbarte Entgelt gegen ihren Freier BGH, Urteil vom 9. Oktober 1953 - 2 StR 402/53, BGHSt 4, 373; differenzierend zwischen dem vereinbarten und dem erlangten Entgelt BGH, Beschluss vom 28. April 1987 - 5 StR 566/86, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögen 1; zur Rechtslage nach Inkrafttreten des ProstG BGH, Urteil vom 2. Februar 2016 - 1 StR 435/15, NStZ 2016, 283, 284; Beschlüsse vom 18. Januar 2011 - 3 StR 467/10, NStZ 2011, 278, 279; vom 1. August 2013 - 4 StR 189/13, NStZ 2013, 710, 711).

  • BGH, 16.07.1970 - 4 StR 505/69

    Abonnement - § 263 StGB, individueller Schadenseinschlag, Vermögensgefährdung,

    Die Frage ist daher in einem Falle der hier zu erörternden Art die, ob trotz dieser Besonderheit durch den Abschluß des Bestellungsvertrages das Vermögen des Bestellers bereits in einer Weise gefährdet worden ist, daß dies bei einer lebensnahen und daher nicht einseitig dogmatisch-zivilrechtlichen, sondern weitgehend wirtschaftlichen Betrachtungsweise (BGHSt 15, 83, 86 [BGH 19.07.1960 - 1 StR 213/60]; 16, 321, 329) [BGH 16.08.1961 - 4 StR 166/61]einer Wertminderung und damit einer Schädigung des Vermögens gleichkommt.
  • BGH, 20.07.1966 - 2 StR 188/66

    Selbstfahrer - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung aufgrund der Täuschung

    Der Nachweis einer solchen konkreten Gefährdung ist von der Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Anerkennung der Vermögensgefährdung als Vermögensschaden stets gefordert worden (RGSt 73, 61, 64; BGHSt 3, 370, 372; 15, 83; BGH Urteil vom 17. Februar 1965 - 2 StR 561/64).

    Prozeßrisiko im Sinne einer als Vermögensschädigung anzuerkennenden Vermögensgefährdung setzt voraus, daß ein Bestreiten des Versicherungsschutzes den Versicherungsnehmern gegenüber irgendwelche Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BGH Urteile vom 22. Februar 1963 - 4 StR 503/62 - und 9. Oktober 1964 - 2 StR 300/64; BGHSt 15, 83, 87 f).

  • BGH, 12.06.1968 - 2 StR 106/68

    Münzfernseher - § 242 StGB, Bestimmung des "Gewahrsams" in Bezug auf einen

    Die Ansicht des vorlegenden Gerichts ist jedoch, vertretbar, so daß kein Anlaß bestand, die Sache an das Oberlandesgericht zurückzugeben (BGHSt 9, 390, 391 [BGH 15.10.1956 - GSSt - 2/56]; 11, 139, 142 [BGH 02.12.1957 - GSSt - 3/57]; 15, 83, 85 [BGH 19.07.1960 - 1 StR 213/60]; 19, 242) [BGH 21.02.1964 - 5 StR 588/63].
  • BGH, 14.05.1974 - 1 StR 366/73

    Hinweis auf Aussagefreiheit in der Hauptverhandlung

    Der Senat geht im Rahmen dieser Vorlegungssache von ihr aus, ohne daß er dazu Stellung nimmt (vgl. BGHSt 15, 83 [85]; 16, 99 [100]).
  • BGH, 28.11.1961 - 1 StR 432/61

    Entscheidung über einen hilfsweise gestellten Beweisantrag - Zulässigkeit einer

    Die Strafkammer hat sich hierbei im Rahmen der Entscheidung des Senats BGHSt 15, 83 ff gehalten.

    Der Angeklagte war keine "autorisierte Verkaufsstelle", wie sie in BGHSt 15, 87, 88 [BGH 19.07.1960 - 1 StR 213/60] als Beispiel seltener Ausnahmefälle angeführt wird.

  • BGH, 06.06.1973 - 1 StR 82/72

    Befugnis der Organe der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Strafvorschriften

    Die Vermögensgefährdung ist als Vermögensschaden im Sinne des § 263 StGB stets anerkannt worden, wenn es sich nicht um eine rein abstrakte, sondern um eine nach den besonderen Umständen des Falles unter Berücksichtigung der Verhältnisse der Vertragsparteien konkretisierte Gefährdung handelt (BGHSt 3, 370, 372; 15, 83, 87; 21, 112, 113).
  • BGH, 08.05.1990 - 1 StR 52/90

    Einholung eines Steuerfachgutachtens - Persönlichkeitsstörung, der die Qualität

  • BGH, 03.06.1961 - 1 StR 155/61

    Voraussetzungen der Vereidigung wegen ausschlaggebender Bedeutung

  • BGH, 21.02.1968 - 2 StR 360/67

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen der Frage der Zulässigkeit einer

  • BGH, 17.07.1987 - 2 StR 292/87

    Begrenzung des Schuldumfangs - Wirtschaftliche Nachteile durch mögliche

  • BGH, 08.02.1966 - 5 StR 513/65

    Strafbarkeit wegen Betruges und Unterschlagung - Anforderungen an die Rüge der

  • BGH, 16.02.1965 - 5 StR 638/64

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 14.08.1964 - 4 StR 260/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.05.1962 - 4 StR 134/61

    Voraussetzung des Merkmals "Beamter" im Sinne des § 359 Strafgesetzbuch (StGB) -

  • BGH, 27.11.1968 - 3 StR 206/68

    Verurteilung wegen versuchten schweren Diebstahls im Rückfall und wegen

  • BGH, 12.04.1967 - 2 StR 101/67

    Möglichkeit der Verurteilung wegen Rückfallbetrugs

  • BGH, 25.05.1965 - 5 StR 168/65

    Gutgläubiger Erwerb des Eigentums an einem Kraftwagen ohne Aushändigung des

  • BGH, 09.10.1964 - 2 StR 300/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.04.1964 - 1 StR 65/64

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 22.02.1963 - 4 StR 503/62

    Widerstand gegen die Staatsgewalt in Tateinheit mit vorsätzlicher

  • BGH, 09.10.1962 - 5 StR 392/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.02.1962 - 2 StR 635/61

    Voraussetzungen der Mittäterschaft bei der Unterschlagung - Zeitpunkt der

  • BGH, 18.01.1966 - 1 StR 538/65

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges in Tateinheit mit

  • BGH, 19.10.1965 - 1 StR 265/65

    Prüfen auf Vorliegen eines Vermögensschadens vor Verurteilung eines Angeklagten

  • BGH, 14.09.1965 - 1 StR 259/65

    Verurteilung wegen Betrugs und Diebstahls - Annahme einer Mittäterschaft

  • BGH, 26.02.1965 - 4 StR 38/65

    Zulässigkeit einer so genannten Protokollrüge - Fehlende neue Beratung des

  • BGH, 17.02.1965 - 2 StR 561/64

    Verurteilung eines gefährlichen Gewaltverbrechers wegen Betruges im Rückfall

  • BGH, 27.10.1964 - 1 StR 375/64

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 17.03.1964 - 1 StR 60/64

    Verurteilung wegen Unterschlagung und Betruges - Vereinbarung eines

  • BGH, 29.11.1960 - 5 StR 471/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 05.09.1972 - 5 StR 332/72

    Verurteilung wegen Beihilfe zum Diebstahl in Tatmehrheit mit Hehlerei -

  • BGH, 17.02.1970 - 5 StR 18/70

    Vermögensschaden durch Zahlung von Rechnungsbeträgen ohne Eigentumserwerb an den

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