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   BGH, 18.06.2003 - 1 StR 214/03   

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https://dejure.org/2003,9698
BGH, 18.06.2003 - 1 StR 214/03 (https://dejure.org/2003,9698)
BGH, Entscheidung vom 18.06.2003 - 1 StR 214/03 (https://dejure.org/2003,9698)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 2003 - 1 StR 214/03 (https://dejure.org/2003,9698)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Tagessatzhöhe nach § 40 Abs. 2 Satz 3 StGB; Festsetzung der Tagessatzhöhe für die Einzelgeldstrafe

  • Judicialis

    StGB § 40 Abs. 2 Satz 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 40 Abs. 2 § 54 Abs. 3
    Bestimmung der Tagessatzhöhe trotz Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80

    Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Auszug aus BGH, 18.06.2003 - 1 StR 214/03
    Einer solchen Bestimmung bedarf es aber auch dann, wenn, wie hier, aus der Einzelgeldstrafe und einer Einzelfreiheitsstrafe eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet wird (BGHSt 30, 93, 96; BGHR StGB § 54 Abs. 3 Tagessatzhöhe 1).
  • BGH, 20.04.1988 - 3 StR 138/88

    Unterlassen der Festsetzung der Tagessatzhöhe im tatrichterlichen Urteil

    Auszug aus BGH, 18.06.2003 - 1 StR 214/03
    Der Senat hat dies nachgeholt und die Tagessatzhöhe auf den Mindestsatz nach § 40 Abs. 2 Satz 3 StGB festgesetzt, der einen Euro beträgt (BGHR StGB § 54 Abs. 3 Tagessatzhöhe 2).
  • BGH, 28.10.1987 - 3 StR 381/87

    Bestimmung der Tagessatzhöhe bei Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 18.06.2003 - 1 StR 214/03
    Einer solchen Bestimmung bedarf es aber auch dann, wenn, wie hier, aus der Einzelgeldstrafe und einer Einzelfreiheitsstrafe eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet wird (BGHSt 30, 93, 96; BGHR StGB § 54 Abs. 3 Tagessatzhöhe 1).
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