Rechtsprechung
   BGH, 08.07.2009 - 1 StR 214/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8440
BGH, 08.07.2009 - 1 StR 214/09 (https://dejure.org/2009,8440)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2009 - 1 StR 214/09 (https://dejure.org/2009,8440)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2009 - 1 StR 214/09 (https://dejure.org/2009,8440)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,8440) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 370 AO; § 266 StGB; § 53 StGB
    Konkurrenzen bei der Steuerhinterziehung durch Erfindung von Steuerpflichtigen und Erstattungsansprüchen (Beurteilungsspielraum; natürliche Handlungseinheit); Untreue durch Finanzbeamte

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Tatmehrheit bei in teilweise kurzer zeitlicher Abfolge für mehrere fingierte Steuerpflichtige vorgenommenen Dateneingaben in eine EDV-Anlage zwecks Steuerhinterziehung

  • Judicialis
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tatmehrheit bei in teilweise kurzer zeitlicher Abfolge für mehrere fingierte Steuerpflichtige vorgenommenen Dateneingaben in eine EDV-Anlage zwecks Steuerhinterziehung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.06.2007 - 5 StR 127/07

    Steuerhinterziehung durch Sachbearbeiter des Finanzamtes (Machen unrichtiger

    Auszug aus BGH, 08.07.2009 - 1 StR 214/09
    Hinsichtlich der Untreuehandlungen sei, so der Generalbundesanwalt unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Juni 2007 - 5 StR 127/07 -, in derartigen Fällen eine einheitliche Handlung zu sehen, die dann auch die entsprechenden Steuerhinterziehungen zu einer Tat verbinde.

    Der damals für Steuerstrafsachen zuständige Senat des Bundesgerichtshofs hat zwar in dem oben genannten Urteil (5 StR 127/07) zu einem vergleichbaren Sachverhalt die gegenteilige Bewertung in der damals zur Überprüfung anstehenden landgerichtlichen Entscheidung nicht beanstandet.

    Dies geschah aber ersichtlich nur im Hinblick auf den insoweit bestehenden tatrichterlichen Beurteilungsspielraum: "Dass das Landgericht in den teilweise in kurzer zeitlicher Abfolge für mehrere fingierte Steuerpflichtige vorgenommenen Dateneingaben in die EDV-Anlage jeweils nur eine einheitliche Untreuehandlung gesehen hat, lässt keinen revisiblen Rechtsfehler erkennen" (aaO Rdn. 28, in BGHSt 51, 356 insoweit nicht abgedruckt).

  • BGH, 26.04.2006 - 1 StR 151/06

    Schwerer Raub (schwere körperliche Misshandlung; Tatmehrheit: richterlicher

    Auszug aus BGH, 08.07.2009 - 1 StR 214/09
    Da der Generalbundesanwalt neben der Schuldspruchänderung nicht auch die Aufhebung des Strafausspruchs beantragt hat, war der Senat an einer Entscheidung nach § 349 Abs. 2 StPO nicht gehindert (vgl. BGH, Beschl. vom 26. April 2006 - 1 StR 151/06 - m.w.N.).
  • BGH, 13.10.2016 - 4 StR 239/16

    Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion (Gefährdung einer fremden Sache von

    Die dem ersichtlich zugrunde liegende rechtliche Würdigung, die Wegnahme des Diesels aus den Tanks der drei "in 300 Metern Entfernung zueinander auf einer Baustelle' befindlichen Fahrzeuge stehe in natürlicher Handlungseinheit, entspricht der Rechtsprechung des Senats (BGH, Urteil vom 27. Juni 1996 - 4 StR 166/96, NStZ 1996, 493, 494), zumal dem Tatrichter bei der Bewertung der Umstände des konkreten Falles ein Beurteilungsspielraum zukommt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 1 StR 214/09, wistra 2009, 398).
  • BGH, 07.09.2017 - 2 StR 24/16

    Freispruch des Finanzstaatssekretärs und eines hochrangigen Finanzbeamten vom

    Ihnen oblag daher - ebenso wie den unmittelbar mit der Festsetzung von Investitionszulagen befassten Finanzbeamten (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 2007 - 5 StR 127/07, BGHSt 51, 356, 362; BGH, Beschluss vom 21. Oktober 1997 - 5 StR 328/97, NStZ 1998, 91; BGH, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 1 StR 214/09, wistra 2009, 398; BGH, Urteil vom 14. Dezember 1983 - 3 StR 452/83, juris Rn. 18) - eine herausgehobene Pflicht zu fremdnütziger Vermögenssorge im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB.
  • BGH, 06.02.2014 - 1 StR 577/13

    Steuerhinterziehung durch Goldgeschäfte (Umsatzsteuer; Vorsteuer; Voranmeldung;

    Dies steht jedoch einer Entscheidung durch Beschluss nicht entgegen, weil der Antrag im Übrigen auf die Aufrechterhaltung der vom Landgericht gegen diesen Angeklagten verhängten Gesamtstrafe als Einzelstrafe und damit im Ergebnis auf die Verwerfung der Revision gerichtet war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. April 2013 - 3 StR 61/13; vom 21. November 2012 - 2 StR 409/12; vom 8. Juli 2009 - 1 StR 214/09, wistra 2009, 398; vom 22. Januar 1997 - 2 StR 566/96, NStZ 1997, 233).
  • BGH, 02.03.2016 - 1 StR 433/15

    Betrug (strafmildernde Berücksichtigung des Rückflusses betrügerisch erlangter

    Trotz des Antrags des Generalbundesanwalts, die Einzelstrafen in den Fällen C.II.1.b) der Urteilsgründe jeweils auf das gesetzliche Mindestmaß von sechs Monaten (§ 263 Abs. 3 Satz 1 StGB) herabzusetzen, war der Senat nicht gehindert gemäß § 349 Abs. 2 StPO zu entscheiden, denn die Revision hat auch nach Auffassung des Generalbundesanwalts im Ergebnis keinen Erfolg (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2009 - 1 StR 214/09 Rn. 9 und vom 23. Juli 2015 - 1 StR 279/15 jeweils mwN).
  • BGH, 23.05.2017 - 4 StR 617/16

    Mittäterschaft (Abgrenzung zur Beihilfe); Beihilfe (Förderung mehrerer rechtlich

    Soweit der Senat insoweit der von dem Generalbundesanwalt beantragten Änderung des Schuldspruches und der Annahme tateinheitlicher Tatbegehung nicht folgt, steht dies einer Entscheidung nach § 349 Abs. 2 StPO nicht entgegen, da der Generalbundesanwalt keine Aufhebung des Strafausspruches beantragt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. März 2012 - 3 StR 436/11; vom 8. Juli 2009 - 1 StR 214/09, wistra 2009, 398; vom 26. April 2006 - 1 StR 151/06; vom 20. Januar 1993 - 3 StR 575/92, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 4; BeckOK-StPO/Wiedner, Stand: 1. Januar 2017, § 349 Rn. 27).
  • BGH, 22.03.2022 - 3 StR 454/21

    Werben um Mitglieder und Unterstützer für eine terroristische Vereinigung im

    c) Der Senat kann die Revision gemäß § 349 Abs. 2 StPO durch Beschluss verwerfen; denn der Generalbundesanwalt hat lediglich eine Änderung des Schuldspruchs, nicht aber eine Aufhebung des Strafausspruchs beantragt (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 2019 - 3 StR 379/19, wistra 2020, 105 Rn. 11 mwN; vom 8. Juli 2009 - 1 StR 214/09, wistra 2009, 398).
  • BGH, 06.02.2014 - 1 StR 578/13

    Steuerhinterziehung durch Goldgeschäfte (Umsatzsteuer; Vorsteuer; Voranmeldung;

    Dies steht jedoch einer Entscheidung durch Beschluss nicht entgegen, weil der Antrag im Übrigen auf die Aufrechterhaltung der vom Landgericht verhängten Gesamtstrafe als Einzelstrafe und damit im Ergebnis auf die Verwerfung der Revision gerichtet war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. April 2013 - 3 StR 61/13; vom 21. November 2012 - 2 StR 409/12; vom 8. Juli 2009 - 1 StR 214/09, wistra 2009, 398; vom 22. Januar 1997 - 2 StR 566/96, NStZ 1997, 233).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht