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   BGH, 12.10.1982 - 1 StR 219/82   

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https://dejure.org/1982,1771
BGH, 12.10.1982 - 1 StR 219/82 (https://dejure.org/1982,1771)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1982 - 1 StR 219/82 (https://dejure.org/1982,1771)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1982 - 1 StR 219/82 (https://dejure.org/1982,1771)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweisaufnahme - Freibeweis - Anknüpfungstatsachen - Gericht - Eigene Sachkunde - Gutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 244 Abs. 3 S. 2

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 404
  • MDR 1983, 244
  • NStZ 1983, 180
  • StV 1983, 7
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Köln, 26.07.1994 - Ss 289/94
    Die "relative" Ungeeignetheit des Beweismittels genügt dagegen nicht (vgl. BGH NJW 1983, 404; StV 1983, 7; 1984, 232; KG StV 1993, 120; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 506; BayObLG MDR 1981, 338).

    Zeugen, die für lange zurückliegende Vorgänge benannt sind, können völlig ungeeignet sein, wenn es nicht nur unwahrscheinlich, sondern unmöglich erscheint, daß sie die Ereignisse zuverlässig im Gedächtnis behalten haben (vgl. BGH NStZ 1993, 295; StV 1982, 339, 341; bei Spiegel, DAR 1983, 203).

    Maßgebend sind der Gegenstand der Beweisbehauptung, die Persönlichkeit des Zeugen, die Bedeutung des Vorgangs für ihn und die Länge des Zeitablaufs (vgl. BGH, bei Spiegel, DAR 1983, 203; BayObLGSt 1964, 135).

  • BGH, 30.01.2013 - 4 StR 380/12

    Alter des Angeklagten als beweisrelevante Tatsache (Strengbeweisverfahren);

    Ob das vorhandene Material dem Sachverständigen genügend Anknüpfungstatsachen wenigstens für ein Möglichkeits- oder Wahrscheinlichkeitsurteil bietet, kann das Gericht nötigenfalls im Wege des Freibeweises klären (BGH aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Oktober 1982 - 1 StR 219/82, NJW 1983, 404; Löwe-Rosenberg/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 231).
  • OLG Frankfurt, 15.04.2008 - 2 Ss 417/07

    Ablehnung von Beweisanträgen im Strafverfahren: Bedeutungslosigkeit wegen eigener

    Der Revision ist einzuräumen, dass die Ablehnung des Antrags auf Vernehmung des POK Z2 mit der Begründung, der Zeuge sei ein ungeeignetes Beweismittel, weil er möglicherweise einen vorhandenen Schaden übersehen habe, nicht tragfähig ist; die "relative" Ungeeignetheit eines Beweismittels genügt insoweit nicht (vgl. BGH NJW 1983, 404).
  • BGH, 12.01.1993 - 5 StR 594/92

    Steuerhinterziehung wegen Geltendmachung von Spenden die über einen auf den

    Ein Sachverständiger ist schon dann kein völlig ungeeignetes Beweismittel, wenn er zwar ganz sichere und eindeutige Schlüsse nicht ziehen kann, wenn seine Folgerungen die unter Beweis gestellte Behauptung aber doch als mehr oder weniger wahrscheinlich erscheinen lassen und deshalb unter Berücksichtigung des sonstigen Beweisergebnisses Einfluß auf die Überzeugungsbildung des Gerichts erlangen können (BGH NJW 1983, 404 m.w.N.).
  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 149/90

    Sachverständiger als geeignetes Beweismittel; Bestimmung des Mindestschuldumfangs

    Im weiteren Verfahren wird Gelegenheit gegeben sein, schon die Vortrage, ob eine auf der Grundlage der vorhandenen Befunde vorgenommene neurologische Begutachtung trotz des Zeitablaufs etwas zur Überprüfung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Angeklagten im Tatzeitraum beitragen kann, mit sachverständigem Beistand zu entscheiden (vgl. BGH NJW 1983, 404, 405).
  • OLG Hamm, 30.06.2005 - 3 Ss 224/05

    Sachverständigengutachten; Beweisantrag; ungeeignetes Beweismittel; Ablehnung

    Ist nämlich ein qualifizierter Sachverständiger aufgrund der Beweisbehauptung in Verbindung mit den weiteren tatrichterlichen Feststellungen in der Lage, weitere indizielle Anknüpfungstatsachen zu ermitteln und damit Entscheidungsrelevantes zur Beweisbehauptung der Verteidigung auszusagen, dann ist dieses Beweismittel lediglich relativ ungeeignet und dessen Ablehnung nach § 244 Abs. 3 S. 2 StPO folglich unzulässig (vgl. BayObLG NJW 2003, 3000; Herdegen in KK-StPO, 5. Aufl., § 244 Randnummern 77, 79 m.w.N.; BGH NJW 1983, 404).
  • BGH, 18.06.1985 - 1 StR 682/84

    Behandlung eines Antrags als Beweisermittlungsantrag - Ermittlung einer

    Sie liegt vor, wenn der Sachverständige aus dem ihm zur Verfügung stehenden Tatsachenmaterial zwar sichere und eindeutige Schlüsse nicht ziehen, aber doch die unter Beweis gestellte Behauptung als mehr oder weniger wahrscheinlich bezeichnen kann, und berechtigt nicht zur Ablehnung eines Beweisantrages nach § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO (BGH NJW 1983, 404; BGH, Beschluß vom 1. August 1978 - 5 StR 418/78 - bei Holtz MDR 1978, 988; Herdegen in KK StPO § 244 Rdn. 89).
  • BGH, 06.04.1984 - 3 StR 84/84

    Revision wegen fehlerhafter Begründung zur Ablehnung eines Beweisantrags -

    Ein völliger Eignungsmangel ist nicht schon dann gegeben, wenn der Tatrichter nur der Auffassung ist, das Sachverständigengutachten werde keine sicheren Schlüsse auf die mit dem Antrag behauptete Tatsache zulassen (BGH VRS 47, 19, 20; BGH bei Holtz MDR 1978, 988; BGH MDR 1983, 244; zum Ganzen Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 602, 606 mit weiteren Nachweisen).
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