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   BGH, 30.06.1987 - 1 StR 222/87   

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BGH, 30.06.1987 - 1 StR 222/87 (https://dejure.org/1987,791)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1987 - 1 StR 222/87 (https://dejure.org/1987,791)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1987 - 1 StR 222/87 (https://dejure.org/1987,791)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Betruges - Rüge der Behandlung von Ablehnungsanträgen wegen Befangenheit eines Richters - Zurückweisung von Ablehnungsanträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB § 55
    Zäsurwirkung einer vollstreckten Freiheitsstrafe

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1801
  • StV 1987, 480
  • JR 1988, 214
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 311/85

    Zäsurwirkung einer nach der einzubeziehenden Verurteilung begangenen Straftat

    Auszug aus BGH, 30.06.1987 - 1 StR 222/87
    Eine Verurteilung, die durch Vollstreckung der erkannten Strafe erledigt ist, entfaltet keine Zäsurwirkung (Beibehaltung der bisherigen Auffassung, gegen BGHSt 33, 367, 369 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85] = StrVert. 87, 389).

    Eine Verurteilung, die durch Vollstreckung der erkannten Strafe erledigt ist, entfaltet keine Zäsurwirkung (Beibehaltung der bisherigen Auffassung, BGHSt 32, 190 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83] = NJW 84, 375; gegen BGHSt 33, 367, 369 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85] = NJW 1986, 440).

    Zwar könne mit der dort verhängten Geldstrafe keine Gesamtstrafe mehr gebildet werden, weil die Strafe bezahlt sei, doch entfalte diese Verurteilung dennoch Zäsurwirkung (BGHSt 33, 367, 369) [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85], so daß aus der Strafe im Fall II 1 und den Strafen für die nach dem 18. März 1981 begangenen Taten keine Gesamtstrafe gebildet werden könne.

    Indes kommt es hierauf nicht an, weil der Senat die in BGHSt 33, 367, 369 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85] vom 3. Strafsenat vertretene (die Entscheidung nicht tragende) Auffassung, auch eine i.S. von § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB erledigte Verurteilung entfalte Zäsurwirkung, nicht teilt, vielmehr an der bisherigen Rechtsprechung festhält, wonach der erledigten Verurteilung eine Zäsurwirkung nicht mehr zukommt (BGHSt 32, 190, 193 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; BGH NJW 1982, 2080; BGH, Urteile vom 6. März 1987 - 2 StR 37/87, vom 10. Juli 1985 - 3 StR 124/85 und vom 28. Februar 1984 - 1 StR 37/84).

    In BGHSt 33, 367, 369 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85] wird anerkannt, "daß eine Verurteilung, wenn sie nach § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB ihre Erledigung gefunden hat, nach dem Gesetz nicht mehr in eine Gesamtstrafe einbezogen werden kann".

    Die in BGHSt 33, 367, 368 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85] angestellte Erwägung, durch die nachträgliche Gesamtstrafenbildung solle "ein Angeklagter, dessen mehrere Straftaten aus irgendwelchen Gründen in verschiedenen Verfahren abgeurteilt werden, nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden, als wenn alle Taten in einem, und zwar dem zuerst durchgeführten Verfahren abgeurteilt worden wären", findet sich zwar in mehreren Entscheidungen, hat sich bisher aber, soweit ersichtlich, nur zum Vorteil des Angeklagten ausgewirkt.

    Dagegen wirkt sich die in BGHSt 33, 367, 369 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85] niedergelegte Auffassung in aller Regel zum Nachteil des Angeklagten aus.

    Der Senat hält es im Hinblick auf den Wortlaut des § 55 Abs. 1 Satz 2 StGB nicht für möglich, diese Bestimmung so, wie in BGHSt 33, 367, 369 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85] vorgeschlagen, anzuwenden.

    Eine solche Lösung - mag sie auch besser geeignet sein, Zufälligkeiten zu vermeiden, die mit der Erledigung von Strafen verknüpft sein können - überschritte die Grenze richterlicher Auslegung (so auch Stree JR 1987, 73, 74, der freilich - insoweit folgt ihm der Senat nicht - den "Warnappell" der früheren Verurteilung berücksichtigt; Maatz NJW 1987, 478, 479 [BAG 12.03.1986 - 7 AZR 20/83]; wie BGHSt 33, 367 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85] Bringewat, Die Bildung der Gesamtstrafe S. 175).

  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    Auszug aus BGH, 30.06.1987 - 1 StR 222/87
    Eine Verurteilung, die durch Vollstreckung der erkannten Strafe erledigt ist, entfaltet keine Zäsurwirkung (Beibehaltung der bisherigen Auffassung, BGHSt 32, 190 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83] = NJW 84, 375; gegen BGHSt 33, 367, 369 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85] = NJW 1986, 440).

    Indes kommt es hierauf nicht an, weil der Senat die in BGHSt 33, 367, 369 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85] vom 3. Strafsenat vertretene (die Entscheidung nicht tragende) Auffassung, auch eine i.S. von § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB erledigte Verurteilung entfalte Zäsurwirkung, nicht teilt, vielmehr an der bisherigen Rechtsprechung festhält, wonach der erledigten Verurteilung eine Zäsurwirkung nicht mehr zukommt (BGHSt 32, 190, 193 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; BGH NJW 1982, 2080; BGH, Urteile vom 6. März 1987 - 2 StR 37/87, vom 10. Juli 1985 - 3 StR 124/85 und vom 28. Februar 1984 - 1 StR 37/84).

  • BGH, 06.03.1987 - 2 StR 37/87

    Voraussetzungen der Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 30.06.1987 - 1 StR 222/87
    Indes kommt es hierauf nicht an, weil der Senat die in BGHSt 33, 367, 369 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85] vom 3. Strafsenat vertretene (die Entscheidung nicht tragende) Auffassung, auch eine i.S. von § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB erledigte Verurteilung entfalte Zäsurwirkung, nicht teilt, vielmehr an der bisherigen Rechtsprechung festhält, wonach der erledigten Verurteilung eine Zäsurwirkung nicht mehr zukommt (BGHSt 32, 190, 193 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; BGH NJW 1982, 2080; BGH, Urteile vom 6. März 1987 - 2 StR 37/87, vom 10. Juli 1985 - 3 StR 124/85 und vom 28. Februar 1984 - 1 StR 37/84).
  • BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84

    Wirkungen einer bereits vollstreckten Freiheitstrafe auf die Bildung einer

    Auszug aus BGH, 30.06.1987 - 1 StR 222/87
    Daß § 55 StGB durch die Verknüpfung der nachträglichen Gesamtstrafenbildung mit der Erledigung der früher erkannten Strafen zu zufälligen Ergebnissen führen kann, hat die Rechtsprechung seit langem erkannt; hierauf beruht das Institut des "Härteausgleichs", der so weit gehen kann, daß - obwohl wegen Verbüßung eine Gesamtstrafe nicht mehr möglich ist - die in § 54 Abs. 2 Satz 2 StGB vorgesehene Strafobergrenze zu beachten ist (BGHSt 33, 131 [BGH 23.01.1985 - 1 StR 645/84]) oder die durch § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB festgelegte Untergrenze unterschritten wird (BGHSt 31, 102 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82] m.w. Nachw.).
  • BGH, 28.02.1984 - 1 StR 37/84

    Strafbarkeit wegen des sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tatmehrheit mit

    Auszug aus BGH, 30.06.1987 - 1 StR 222/87
    Indes kommt es hierauf nicht an, weil der Senat die in BGHSt 33, 367, 369 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85] vom 3. Strafsenat vertretene (die Entscheidung nicht tragende) Auffassung, auch eine i.S. von § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB erledigte Verurteilung entfalte Zäsurwirkung, nicht teilt, vielmehr an der bisherigen Rechtsprechung festhält, wonach der erledigten Verurteilung eine Zäsurwirkung nicht mehr zukommt (BGHSt 32, 190, 193 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; BGH NJW 1982, 2080; BGH, Urteile vom 6. März 1987 - 2 StR 37/87, vom 10. Juli 1985 - 3 StR 124/85 und vom 28. Februar 1984 - 1 StR 37/84).
  • BGH, 16.12.1954 - 3 StR 189/54

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe - Entfallen der Strafaussetzung zur

    Auszug aus BGH, 30.06.1987 - 1 StR 222/87
    Die Entscheidung BGHSt 7, 180 (Wegfall der Strafaussetzung zur Bewährung durch nachträgliche Gesamtstrafenbildung) betraf einen Sonderfall.
  • BGH, 10.07.1985 - 3 StR 124/85

    Zäsurwirkung früherer Verurteilungen hinsichtlich späterer Taten bei der

    Auszug aus BGH, 30.06.1987 - 1 StR 222/87
    Indes kommt es hierauf nicht an, weil der Senat die in BGHSt 33, 367, 369 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85] vom 3. Strafsenat vertretene (die Entscheidung nicht tragende) Auffassung, auch eine i.S. von § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB erledigte Verurteilung entfalte Zäsurwirkung, nicht teilt, vielmehr an der bisherigen Rechtsprechung festhält, wonach der erledigten Verurteilung eine Zäsurwirkung nicht mehr zukommt (BGHSt 32, 190, 193 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; BGH NJW 1982, 2080; BGH, Urteile vom 6. März 1987 - 2 StR 37/87, vom 10. Juli 1985 - 3 StR 124/85 und vom 28. Februar 1984 - 1 StR 37/84).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 30.06.1987 - 1 StR 222/87
    Dennoch sei darauf hingewiesen, daß ein Richter regelmäßig nicht deshalb befangen ist, weil er bereits in einem anderen Verfahren mit demselben Sachverhalt dienstlich befaßt war (BGHSt 21, 334).
  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 30.06.1987 - 1 StR 222/87
    Daß § 55 StGB durch die Verknüpfung der nachträglichen Gesamtstrafenbildung mit der Erledigung der früher erkannten Strafen zu zufälligen Ergebnissen führen kann, hat die Rechtsprechung seit langem erkannt; hierauf beruht das Institut des "Härteausgleichs", der so weit gehen kann, daß - obwohl wegen Verbüßung eine Gesamtstrafe nicht mehr möglich ist - die in § 54 Abs. 2 Satz 2 StGB vorgesehene Strafobergrenze zu beachten ist (BGHSt 33, 131 [BGH 23.01.1985 - 1 StR 645/84]) oder die durch § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB festgelegte Untergrenze unterschritten wird (BGHSt 31, 102 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82] m.w. Nachw.).
  • BGH, 18.03.1982 - 4 StR 636/81

    Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe aus vor und nach der verurteilten Tat

    Auszug aus BGH, 30.06.1987 - 1 StR 222/87
    Indes kommt es hierauf nicht an, weil der Senat die in BGHSt 33, 367, 369 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85] vom 3. Strafsenat vertretene (die Entscheidung nicht tragende) Auffassung, auch eine i.S. von § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB erledigte Verurteilung entfalte Zäsurwirkung, nicht teilt, vielmehr an der bisherigen Rechtsprechung festhält, wonach der erledigten Verurteilung eine Zäsurwirkung nicht mehr zukommt (BGHSt 32, 190, 193 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; BGH NJW 1982, 2080; BGH, Urteile vom 6. März 1987 - 2 StR 37/87, vom 10. Juli 1985 - 3 StR 124/85 und vom 28. Februar 1984 - 1 StR 37/84).
  • BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 20/83

    Rechtswirksamkeit einer während der Probezeit ausgesprochenen ordentlichen

  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

    Die anderen Strafsenate sind dieser Rechtsprechung - mit Rücksicht vor allem auf den Wortlaut des § 55 Abs. 1 StGB - zwar nicht gefolgt (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 3, 5, 7, 9).
  • BGH, 25.08.1987 - 4 StR 367/87

    Begriff der lebensgefährdenden Behandlung bei Körperverletzungsdelikten

    d) Zur Frage der Bildung einer Gesamtstrafe ist auf die der Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 13. November 1985 - 3 StR 311/85 (= BGHSt 33, 367 ), auf die sich das Landgericht berufen hat, entgegenstehenden Entscheidungen des 1. Strafsenats vom 30. Juni 1987 - 1 StR 222/87 - und des 2. Strafsenats vom 6. März 1987 - 2 StR 33/87 - zu verweisen.
  • BGH, 18.12.2002 - 2 StR 149/02

    Tateinheit (Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter; Tatmehrheit;

    Dabei wird der neue Tatrichter zu prüfen haben, ob die Zäsurwirkung der in die zweite Gesamtstrafe nachträglich einbezogenen Verurteilung vom 15. November 2000 zu einer Geldstrafe durch Bezahlung oder zwischenzeitliche Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe entfallen ist (vgl. BGHSt 32, 190, 193; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 2, 3, 5, 7; Senatsbeschluß vom 2. März 1994 - 2 StR 740/93; st. Rspr.).
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