Rechtsprechung
BGH, 20.05.1986 - 1 StR 224/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Anstiftung beim Raub
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Mittäterschaft beim Raub - Zueignungsabsicht - Anstifterhaftung - Raub mit Todesfolge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
StGB §§ 249 ff.
Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme beim Raub
Papierfundstellen
- NJW 1987, 77
- MDR 1986, 864
- StV 1986, 475
Wird zitiert von ... (17) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.12.1954 - GSSt 1/54
Hehlerei durch Diebstahlsgehilfen - §§ 242, 26, 27, 259 StGB
Auszug aus BGH, 20.05.1986 - 1 StR 224/86
Dabei genügt es zwar, daß der wirtschaftliche Wert der gemeinsam erlangten Beute auch ihm zufließen soll (…vgl. BGH aaO.); die Vereinbarung, nach der Tat die Beute ankaufen oder sonst bei ihrer Verwertung mitwirken zu wollen, reicht dagegen nicht aus (BGHSt 7, 134, 141; 8, 390, 392).teilhat, sein Interesse vielmehr dahin geht, sich diesen Erfolg durch eine freiwillige Verfügung des Täters zu verschaffen (BGHSt 7, 134, 141 ..).
- BGH, 10.01.1956 - 5 StR 399/55
Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme i.R.e. Mitwirkung durch Zusage bzw. …
Auszug aus BGH, 20.05.1986 - 1 StR 224/86
Dabei genügt es zwar, daß der wirtschaftliche Wert der gemeinsam erlangten Beute auch ihm zufließen soll (…vgl. BGH aaO.); die Vereinbarung, nach der Tat die Beute ankaufen oder sonst bei ihrer Verwertung mitwirken zu wollen, reicht dagegen nicht aus (BGHSt 7, 134, 141; 8, 390, 392). - BGH, 26.09.1984 - 3 StR 367/84
Transport von Diebesgut aus dem Ausland
Auszug aus BGH, 20.05.1986 - 1 StR 224/86
Bei Taten, die - wie Diebstahl und Raub - eine bestimmte Absicht voraussetzen, ist das Vorhandensein dieser Absicht Voraussetzung für die Täterschaft (BGH NJW 1985, 812 [hier: III (329) 84 a-c] m. w. N. ..).
- BGH, 25.11.2015 - 1 StR 349/15
Anstiftung zur Körperverletzung mit Todesfolge (kein Ausschluss durch …
Die von dem Angestifteten dem Opfer mit Tötungsvorsatz zugefügten Körperverletzungen dürfen also - wenn eine Verurteilung nach § 227 StGB in Betracht kommen soll - nicht von anderer Art und Beschaffenheit sein, als der Anstifter wollte und es sich vorstellte (BGH, Urteile vom 1. April 1952 - 1 StR 867/51, BGHSt 2, 223, 226 und vom 20. Mai 1986 - 1 StR 224/86, NJW 1987, 77 f.). - BGH, 09.12.1993 - 4 StR 416/93
Tatbestand der Amtsanmaßung (Anschein einer Amtshandlung); Unterschlagung oder …
Dabei reicht zwar auch ein nur mittelbarer wirtschaftlicher Vorteil aus (st. Rspr.: BGHSt 4, 236, 238; 17, 87, 92; BGH NJW 1987, 77;… BGHR StGB § 242 Abs. 1 Zueignungsabsicht 2, 4, 8).Soweit die Rechtsprechung es für ausreichend erklärt hat, wenn der Täter von der Zuwendung einen Nutzen oder Vorteil "im weitesten Sinne" (BGHSt 4, 236, 238; BGH wistra 1987, 253) oder "irgendeinen Vorteil oder Nutzen" (BGH NJW 1970, 1753) hatte oder erstrebte, ist damit, wie sich aus dem Gesamtzusammenhang der betreffenden Entscheidungen ergibt und in anderen Entscheidungen ausdrücklich klargestellt ist (BGHSt 17, 87, 92 f.; BGH NJW 1954, 1295;… BGH GA 1959, 373; BGH NJW 1985, 812; 1987, 77;… BGHR StGB § 242 Abs. 1 Zueignungsabsicht 2, 4, 8), nicht der Verzicht auf das Erfordernis eines eigenen wirtschaftlichen Vorteils oder Nutzens gemeint.
- BGH, 27.05.1998 - 3 StR 66/98
Döner-Imbiß-Überfall - §§ 251, 22 StGB, versuchter Raub mit Todesfolge, zum (hier …
Die dem Opfer mit Tötungsvorsatz zugefügten Körperverletzungen dürfen also nicht von wesentlich anderer Art und Beschaffenheit sein, als der Mittäter oder Anstifter wollte und es sich vorstellte (vgl. für den Fall der Mittäterschaft BGH LM Nr. 2 zu § 250 StGB; BGH NJW 1973, 377;… BGHR StGB § 251 Todesfolge 2; für den Fall der Anstiftung BGH NJW 1987, 77).
- BGH, 13.10.1994 - 5 StR 386/94
Verwahrungsbruch - Unterschlagung - Brieföffnung - Geldentnahme
Voraussetzung dafür ist nach der bisherigen Rechtsprechung, daß der Täter von der Zuwendung an den Dritten im weitesten Sinne einen wirtschaftlichen Nutzen oder Vorteil hat, wobei auch ein nur mittelbarer wirtschaftlicher Vorteil ausreicht (vgl. BGHSt 4, 236, 238; 17, 87, 92; BGH NJW 1954, 1295; 1970, 1753, 1754; 1985, 812 [BGH 26.09.1984 - 3 StR 367/84]; 1987, 77 [BGH 20.05.1986 - 1 StR 224/86];… BGHR StGB § 242 Abs. 1 Zueignungsabsicht 2, 4 und 8). - BGH, 25.11.2021 - 4 StR 103/21
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (keine Heilung formaler Mängel in der …
Dies kommt lediglich dann nicht in Betracht, wenn der Betroffene unmittelbar am wirtschaftlichen Erfolg der Vortat teilhaben will, etwa im Sinne eines "Anrechts" auf die Beute (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 1986 - 1 StR 224/86, NJW 1987, 77; OLG München, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 5 St RR 103/06, NStZ-RR 2006, 371). - BGH, 25.07.1995 - GSSt 1/95
Strafbarkeit eines Funktionärs der DDR, der veranlasste, dass Gelder aus …
Damit ist - wie sich aus dem Gesamtzusammenhang der betreffenden Entscheidungen ergibt und in anderen Entscheidungen ausdrücklich klargestellt ist (BGHSt 17, 87, 92 f.; BGH NJW 1954, 1295; 1985, 812; 1987, 77;… BGHR StGB § 242 Abs. 1 Zueignungsabsicht 2, 4, 8) - nicht gemeint, daß jeder, auch ein ideeller Zweck genügt. - BGH, 15.03.2022 - 2 StR 302/21
Beihilfe (Voraussetzungen; nachträgliches Einverständnis); erfolgsqualifizierte …
Ausreichend für eine Verurteilung eines Teilnehmers nach § 227 StGB - hierzu aber auch erforderlich - ist, dass die von dem Täter dem Opfer mit Tötungsvorsatz zugefügten Körperverletzungen nicht gänzlich von anderer Art und Beschaffenheit sind, als der Teilnehmer wollte und es sich vorstellte (vgl. BGH, Urteil vom 1. April 1952 - 1 StR 867/51, BGHSt 2, 223, 226; vom 20. Mai 1986 - 1 StR 224/86, NJW 1987, 77 f.; vom 25. November 2015 - 1 StR 349/15, NStZ-RR 2016, 43, 45;… vgl. auch BeckOK-StGB/Eschelbach, 53. Edition, § 227 Rn. 20). - BGH, 07.03.1995 - 5 StR 386/94
Gewahrsam an von Untergebenen verwalteten Sachen - Planmäßige Einsetzung von …
Voraussetzung dafür ist nach herkömmlicher Auffassung, daß der Täter von der Zuwendung an den Dritten im weitesten Sinne einen wirtschaftlichen Nutzen oder Vorteil hat, wobei auch ein nur mittelbarer wirtschaftlicher Vorteil ausreicht (vgl. BGHSt 4, 236, 238; 17, 87, 92; BGH NJW 1954, 1295; 1970, 1753, 1754; 1985, 812 [BGH 26.09.1984 - 3 StR 367/84] ; 1987, 77 [BGH 20.05.1986 - 1 StR 224/86] ; BGH bei Dallinger MDR 1970, 560;… BGHR StGB § 242 Abs. 1 Zueignungsabsicht 2, 4 und 8). - BGH, 27.10.1989 - 3 StR 148/89
Bejahung des Gehilfenvorsatzes trotz Mißbilligung der Haupttat - Wissen um die …
Eine Bestrafung wegen Beihilfe zum Raub mit Todesfolge braucht nicht daran zu scheitern, daß der Täter den Tod des Tatopfers vorsätzlich herbeigeführt hat (vgl. BGHSt 19, 339, 341 f.; BGH NJW 1987, 77 f. [BGH 20.05.1986 - 1 StR 224/86]), eine Bestrafung wegen mittäterschaftlich begangener Körperverletzung nicht daran, daß der andere Täter mit Tötungsvorsatz gehandelt hat (vgl. RGSt 44, 321, 323 f.; zustimmend BGH…, Urt. vom 25. Juli 1989 - 1 StR 479/88, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt). - BGH, 12.05.1987 - 1 StR 206/87
Diebstahl - Zueignungsabsicht - Dritter - Nutzen - Vorteil
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 14.07.1988 - 4 StR 192/88
Vorliegen der Absicht rechtswidriger Zueignung bei nach Ansicht des Täters …
- BGH, 01.03.1988 - 1 StR 584/87
Wirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung des ermächtigten Wahlverteidigers - …
- BGH, 03.05.1995 - 3 StR 119/95
Zueignungsabsicht - Mittäter - Mittäterschaft - Raub
- BGH, 03.09.1986 - 3 StR 393/86
Unzureichende Substantiierung der Zueignungsabsicht in den Urteilsgründen
- LG Bonn, 13.11.1998 - Ks 90 Js 528/94
Berücksichtigung des Motivs für den Verzicht auf die weitere Tatausführung sowie …
- BGH, 12.02.1987 - 4 StR 652/86
Zurückverweisung nach Sachrüge - Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung …
- BGH, 25.02.1988 - 1 StR 23/88
Anforderungen an die Tatbestandsmerkmale Wegnahme und Zueignungsabsicht des …