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   BGH, 03.07.1990 - 1 StR 229/90   

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https://dejure.org/1990,8578
BGH, 03.07.1990 - 1 StR 229/90 (https://dejure.org/1990,8578)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1990 - 1 StR 229/90 (https://dejure.org/1990,8578)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1990 - 1 StR 229/90 (https://dejure.org/1990,8578)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterstützen bei dem Absatz von Diebesgut - Anforderungen an die Begründung der Strafzumessung und der Sozialprognose - Zusammentreffen einfacher und durchschnittlicher Milderungsgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.06.1976 - 3 StR 62/76

    gescheiterter Absatz - § 259 StGB, Absatzhilfe, kein Absatzerfolg

    Auszug aus BGH, 03.07.1990 - 1 StR 229/90
    Fiel aber dem Ehemann der Angeklagten selbst nur Absetzen oder Absatzhilfe zur Last, so machte sie sich durch ihr Verhalten, wie das Landgericht zutreffend annimmt, nur der Beihilfe zu dieser Hehlerei schuldig (vgl. BGHSt 26, 358, 362; 33, 44, 49 [BGH 03.10.1984 - 2 StR 166/84]; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Absatzhilfe 2; BGH, Urt. vom 21. Juni 1990 - 1 StR 171/90).
  • BGH, 21.06.1990 - 1 StR 171/90

    Hehlerei durch Übernahme des Transports von Diebesgut zum Umsatzort

    Auszug aus BGH, 03.07.1990 - 1 StR 229/90
    Fiel aber dem Ehemann der Angeklagten selbst nur Absetzen oder Absatzhilfe zur Last, so machte sie sich durch ihr Verhalten, wie das Landgericht zutreffend annimmt, nur der Beihilfe zu dieser Hehlerei schuldig (vgl. BGHSt 26, 358, 362; 33, 44, 49 [BGH 03.10.1984 - 2 StR 166/84]; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Absatzhilfe 2; BGH, Urt. vom 21. Juni 1990 - 1 StR 171/90).
  • BGH, 17.05.1988 - 1 StR 138/88

    Bildung des richtigen Strafrahmens/ der richtigen Gesamtstrafe (Diebstahls in

    Auszug aus BGH, 03.07.1990 - 1 StR 229/90
    Eine sichere Gewähr für künftiges straffreies Leben kann nicht verlangt werden (BGH NStZ 1986, 27 sowie BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 9).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 03.07.1990 - 1 StR 229/90
    Das Revisionsgericht kann nur eingreifen, wenn ein Rechtsfehler vorliegt (BGHSt 34, 345, 349).
  • BGH, 03.10.1984 - 2 StR 166/84

    Strafbarkeit wegen Hehlerei - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 03.07.1990 - 1 StR 229/90
    Fiel aber dem Ehemann der Angeklagten selbst nur Absetzen oder Absatzhilfe zur Last, so machte sie sich durch ihr Verhalten, wie das Landgericht zutreffend annimmt, nur der Beihilfe zu dieser Hehlerei schuldig (vgl. BGHSt 26, 358, 362; 33, 44, 49 [BGH 03.10.1984 - 2 StR 166/84]; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Absatzhilfe 2; BGH, Urt. vom 21. Juni 1990 - 1 StR 171/90).
  • BGH, 16.08.1989 - 3 StR 225/89

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung des Mindestschuldumfangs,

    Auszug aus BGH, 03.07.1990 - 1 StR 229/90
    Gleichwohl bejaht sie eine günstige Sozialprognose (§ 56 Abs. 1 StGB) im Hinblick auf die nunmehr gegebenen Lebensverhältnisse, von denen sie erwartet, daß sie einen stabilisierenden Einfluß auf den Angeklagten haben (vgl. dazu BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 12).
  • BGH, 29.04.1987 - 3 StR 103/87

    Strafaussetzung - Bewährung - Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 03.07.1990 - 1 StR 229/90
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist jedoch anerkannt, daß schon ein Zusammentreffen einfacher und durchschnittlicher Milderungsgründe die Bedeutung besonderer Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB haben kann (vgl. etwa BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 1 sowie Gesamtwürdigung, unzureichende 2).
  • BGH, 03.04.1989 - 4 StR 120/89

    Hehlerei - Beihilfe - Täterschaft - Mittäterschaft - Teilnahme an der Tat

    Auszug aus BGH, 03.07.1990 - 1 StR 229/90
    Fiel aber dem Ehemann der Angeklagten selbst nur Absetzen oder Absatzhilfe zur Last, so machte sie sich durch ihr Verhalten, wie das Landgericht zutreffend annimmt, nur der Beihilfe zu dieser Hehlerei schuldig (vgl. BGHSt 26, 358, 362; 33, 44, 49 [BGH 03.10.1984 - 2 StR 166/84]; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Absatzhilfe 2; BGH, Urt. vom 21. Juni 1990 - 1 StR 171/90).
  • BGH, 06.09.1985 - 3 StR 185/85

    Definition der besonderen Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 03.07.1990 - 1 StR 229/90
    Eine sichere Gewähr für künftiges straffreies Leben kann nicht verlangt werden (BGH NStZ 1986, 27 sowie BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 9).
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