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   BGH, 13.07.2000 - 1 StR 230/00   

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https://dejure.org/2000,4210
BGH, 13.07.2000 - 1 StR 230/00 (https://dejure.org/2000,4210)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2000 - 1 StR 230/00 (https://dejure.org/2000,4210)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2000 - 1 StR 230/00 (https://dejure.org/2000,4210)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Strafrahmen - Strafmilderung - Betäubungsmittel - Geständnis - Aufklärungsbeitrag - Aufklärungserfolg - Drogenabhängigkeit

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; BtMG § 31; ; BtMG § 31 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 31 Nr. 1
    Strafmilderung wegen Herbeiführens eines Aufklärungserfolges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2000, 623
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.02.1999 - 1 StR 32/99

    Absehen von Strafe; Kronzeugenregelung

    Auszug aus BGH, 13.07.2000 - 1 StR 230/00
    Denn auch derjenige Täter verbessert die Möglichkeiten der Verfolgung begangener Straftaten - und erzielt damit einen Aufklärungserfolg im Sinne von § 31 Nr. 1 BtMG -, der erst durch seine Aussage den Strafverfolgungsbehörden die erforderliche Überzeugung vermittelt, daß deren bisherige Erkenntnisse auch zutreffen (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 14 und 29).
  • BGH, 27.06.1989 - 1 StR 189/89

    Belohnung für die Aufdeckung im Sinne des § 30 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz

    Auszug aus BGH, 13.07.2000 - 1 StR 230/00
    Denn auch derjenige Täter verbessert die Möglichkeiten der Verfolgung begangener Straftaten - und erzielt damit einen Aufklärungserfolg im Sinne von § 31 Nr. 1 BtMG -, der erst durch seine Aussage den Strafverfolgungsbehörden die erforderliche Überzeugung vermittelt, daß deren bisherige Erkenntnisse auch zutreffen (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 14 und 29).
  • BGH, 17.05.1990 - 4 StR 162/90

    Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen schwerer räuberischer

    Auszug aus BGH, 13.07.2000 - 1 StR 230/00
    Das Landgericht hat zudem - was die Revision zutreffend geltend macht - sich nicht mit der Möglichkeit und der Notwendigkeit einer Maßregelanordnung auseinandergesetzt, obwohl die Umstände des Falles dazu drängen (st.Rspr., vgl. BGHR StGB § 64 Anordnung 1).
  • BGH, 24.10.1991 - 1 StR 617/91

    Geständnis - Tatbeteiligung Dritter - Betäubungsmittel - Tatbeitrag -

    Auszug aus BGH, 13.07.2000 - 1 StR 230/00
    Die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer wird zu beachten haben, daß bei der Prüfung eines Aufklärungserfolgs im Sinne des § 31 Nr. 1 BtMG auf den Zeitpunkt der erneuten Hauptverhandlung abzustellen ist (BGH NStZ 1992, 192 m.w.N.).
  • BGH, 19.05.2010 - 2 StR 102/10

    Strafmilderung infolge einer Aufklärungshilfe (sichere Grundlage für den

    Vielmehr reicht es für die Annahme eines Aufklärungserfolges aus, wenn die Angaben eines Angeklagten - wie hier - eine sichere Grundlage für den Nachweis der betreffenden Taten der belasteten Person schaffen (BGH StV 2000, 623; 1991, 66, 67).
  • LG Frankenthal, 26.06.2018 - 1 Ks 5220 Js 43075/16
    Zwar können nach der Rechtsprechung des BGH zu der Parallelvorschrift des § 31 BtMG tatsächlich selbst Angaben zu Tatbeteiligten, die sich mit bereits vorhandenen Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden decken, einen Aufklärungserfolg begründen, wenn der Täter nicht nur auf Vorhalt der Strafverfolgungsbehörden die Richtigkeit der denen vorliegenden Erkenntnisse einräumt, sondern darüber hinaus eigene Angaben zu Tatbeteiligten, Hintermännern etc. macht, die sich mit den Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden decken, da er insoweit eine sicherere Grundlage für den Nachweis der betreffenden Taten schafft (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2000 - 1 StR 230/00 in LSK 2001, 040419).
  • LG Köln, 23.02.2018 - 117 KLs 19/17
    Daher fehlt es an einer solchen, wenn der Täter auf Vorhalt der den Strafverfolgungsbehörden vorliegenden Erkenntnisse lediglich deren Richtigkeit einräumt (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18 [= StV 1991, 66]; 27 [= NStZ-RR 1996, 48 = StV 1996, 87]; BGH StV 2000, 623; X2 in: X2, BtMG, 5. Aufl. 2017, § 31 Rn. 2 m.w.N.).

    Über eine bloße Bestätigung geht es indes hinaus, wenn die Strafverfolgungsbehörden aus den Angaben des Täters eine genauere und zuverlässigere Kenntnis gewinnen können (stRspr; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 4 [= StV 1988, 388]; BGH 5 StR 359/02; 4 StR 563/10; StV 1998, 601; 2000, 623; 2002, 254; X2 in: X2, BtMG, 5. Aufl. 2017, § 31 Rn. 93 m.w.N.) und damit die Möglichkeit der Strafverfolgung verbessert wird.

  • BGH, 19.11.2002 - 1 StR 346/02

    Aufklärungserfolg in einem anderen Vertragsstaat des Schengener

    Für die Anwendung des § 31 Nr. 1 BtMG reichte es aus, daß bei den Strafverfolgungsbehörden aufgrund der durchgeführten Observations- und Telefonüberwachungsmaßnahmen über Y. und L. bereits vorhandenes Wissen auf eine sicherere Grundlage gestellt und dadurch die Möglichkeit der Strafverfolgung verbessert wurde (BGH StV 2002, 254; StV 2000, 623; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18 und 27).
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