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   BGH, 07.06.2013 - 1 StR 232/13   

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BGH, 07.06.2013 - 1 StR 232/13 (https://dejure.org/2013,15976)
BGH, Entscheidung vom 07.06.2013 - 1 StR 232/13 (https://dejure.org/2013,15976)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 2013 - 1 StR 232/13 (https://dejure.org/2013,15976)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 44 StPO; § 45 Abs. 1 StPO
    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Zulässigkeitsvoraussetzungen: Angabe des Hinderungsgrunds und des Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernis; Frist)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand i.R.e. Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 45 Abs. 1 S. 1; StPO § 345 Abs. 1
    Antrag auf Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand i.R.e. Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.08.2010 - 2 StR 365/10

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 07.06.2013 - 1 StR 232/13
    Er muss daher als Zulässigkeitsvoraussetzung auch Angaben über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses enthalten (BGH, Beschlüsse vom 4. August 2010 - 2 StR 365/10 und vom 5. August 2010 - 3 StR 269/10, NStZ-RR 2010, 378 f.; siehe auch Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl. 2013, § 45 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 05.08.2010 - 3 StR 269/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Glaubhaftmachung des Zeitpunkts, zu dem

    Auszug aus BGH, 07.06.2013 - 1 StR 232/13
    Er muss daher als Zulässigkeitsvoraussetzung auch Angaben über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses enthalten (BGH, Beschlüsse vom 4. August 2010 - 2 StR 365/10 und vom 5. August 2010 - 3 StR 269/10, NStZ-RR 2010, 378 f.; siehe auch Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl. 2013, § 45 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 14.01.2015 - 1 StR 573/14

    Unzulässige Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Die hierzu erforderlichen Angaben sind ebenso wie ihre Glaubhaftmachung Zulässigkeitsvoraussetzungen (BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2012 - 1 StR 341/12; und vom 7. Juni 2013 - 1 StR 232/13; MeyerGoßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., 2014, § 45 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 21.11.2016 - 1 StR 526/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (bei Fristenversäumung; Anforderungen an

    Die für die Gewährung der Wiedereinsetzung erforderlichen Angaben sind ebenso wie ihre Glaubhaftmachung Zulässigkeitsvoraussetzungen (BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2012 - 1 StR 341/12; vom 7. Juni 2013 - 1 StR 232/13 und vom 14. Januar 2015 - 1 StR 573/14, NStZ-RR 2015, 145 f. mwN).
  • BGH, 15.11.2022 - 3 StR 318/22

    Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Revision); Wiedereinsetzung in den

    Die hierzu erforderlichen Angaben sind ebenso wie ihre Glaubhaftmachung Zulässigkeitsvoraussetzungen (BGH, Beschl. v. 24. Juli 2012 - 1 StR 341/12, BeckRS 2012, 17195 und v. 7. Juni 2013 - 1 StR 232/13, BeckRS 2013, 11674).
  • BGH, 17.10.2023 - 3 StR 197/23

    Verwerfung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die

    Die hierzu erforderlichen Angaben sind ebenso wie ihre Glaubhaftmachung Zulässigkeitsvoraussetzung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2012 - 1 StR 341/12, juris Rn. 2; vom 7. Juni 2013 - 1 StR 232/13, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 12.07.2017 - 1 StR 240/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung

    Die für die Gewährung der Wiedereinsetzung erforderlichen Angaben sind ebenso wie ihre Glaubhaftmachung Zulässigkeitsvoraussetzungen des Antrags (BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2012 - 1 StR 341/12; vom 7. Juni 2013 - 1 StR 232/13; vom 14. Januar 2015 - 1 StR 573/14, NStZ-RR 2015, 145 f. und vom 21. November 2016 - 1 StR 526/16 (in NStZ-RR 2017, 48 nur redaktioneller Leitsatz) mwN).
  • BGH, 03.12.2013 - 1 StR 412/13

    Unzulässige Revision (Fristversäumung); unzulässiger Wiedereinsetzungsantrag

    Der Antrag ist binnen einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen (§ 45 Abs. 1 Satz 1 StPO); innerhalb der Wochenfrist muss der Antragsteller auch Angaben über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses machen (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Juni 2013 - 1 StR 232/13).
  • BGH, 03.11.2021 - 1 StR 370/21

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (erforderliche Angaben zum

    Der Antrag ist binnen einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen (§ 45 Abs. 1 Satz 1 StPO); innerhalb der Wochenfrist muss der Antragsteller auch Angaben über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses machen (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juni 2013 - 1 StR 232/13).
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