Rechtsprechung
BGH, 24.07.2013 - 1 StR 234/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 257c Abs. 4, Abs. 5 StPO
Verständigung (Belehrung des Angeklagten über Folgen des Abweichens des Gerichts von der Verständigung: Einzelfall des ausgeschlossenen Beruhens des Urteils auf fehlenden Belehrung nach einer gescheiterten Verständigung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 257c Abs 4 StPO, § 257c Abs 5 StPO, § 337 StPO
Strafprozessuale Verständigung: Beruhen des Urteils auf einer verspäteten Belehrung des Angeklagten über die Unverwertbarkeit seiner Einlassung - Wolters Kluwer
Rüge eines Verfahrensfehlers wegen Verletzung von Belehrungspflichten
- rewis.io
Strafprozessuale Verständigung: Beruhen des Urteils auf einer verspäteten Belehrung des Angeklagten über die Unverwertbarkeit seiner Einlassung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verwertungsverbot von Geständnis bei Entfallen der Gerichtsbindung an Verständigung begründet keine Belehrungspflicht
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 31.01.2013 - 3 KLs 62 Js 22053/12
- BGH, 24.07.2013 - 1 StR 234/13
Papierfundstellen
- NStZ 2013, 727
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94
Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre
Auszug aus BGH, 24.07.2013 - 1 StR 234/13
Damit ist die Revision ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen, auch solche Umstände vorzutragen, die ihrem Vorbringen erkennbar zuwider laufen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94, BGHSt 40, 218, 240). - BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10
Verständigungsgesetz
Auszug aus BGH, 24.07.2013 - 1 StR 234/13
Auch wenn häufig ein Beruhen des Urteils auf diesem Verfahrensfehler bei verfassungskonformer Gewichtung dieses Mangels nicht auszuschließen sein wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2883/10 u.a.), bleibt die Rüge hier erfolglos:.
- BGH, 29.04.2015 - 1 StR 235/14
Besonders schwerer Fall von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (unlautere …
Solches ergibt sich auch aus der Verweisung auf die anderen Rügen - ungeachtet der sich aus § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO ergebenden Verpflichtung zum geordneten und für jede einzelne Rüge zusammenhängenden Vortrag, um den Revisionsvortrag aus sich heraus verständlich zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 1 StR 234/13) - nicht.