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   BGH, 24.07.2013 - 1 StR 234/13   

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https://dejure.org/2013,25350
BGH, 24.07.2013 - 1 StR 234/13 (https://dejure.org/2013,25350)
BGH, Entscheidung vom 24.07.2013 - 1 StR 234/13 (https://dejure.org/2013,25350)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 2013 - 1 StR 234/13 (https://dejure.org/2013,25350)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 257c Abs. 4, Abs. 5 StPO
    Verständigung (Belehrung des Angeklagten über Folgen des Abweichens des Gerichts von der Verständigung: Einzelfall des ausgeschlossenen Beruhens des Urteils auf fehlenden Belehrung nach einer gescheiterten Verständigung)

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verwertungsverbot von Geständnis bei Entfallen der Gerichtsbindung an Verständigung begründet keine Belehrungspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 727
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus BGH, 24.07.2013 - 1 StR 234/13
    Damit ist die Revision ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen, auch solche Umstände vorzutragen, die ihrem Vorbringen erkennbar zuwider laufen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94, BGHSt 40, 218, 240).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 24.07.2013 - 1 StR 234/13
    Auch wenn häufig ein Beruhen des Urteils auf diesem Verfahrensfehler bei verfassungskonformer Gewichtung dieses Mangels nicht auszuschließen sein wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2883/10 u.a.), bleibt die Rüge hier erfolglos:.
  • BGH, 29.04.2015 - 1 StR 235/14

    Besonders schwerer Fall von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (unlautere

    Solches ergibt sich auch aus der Verweisung auf die anderen Rügen - ungeachtet der sich aus § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO ergebenden Verpflichtung zum geordneten und für jede einzelne Rüge zusammenhängenden Vortrag, um den Revisionsvortrag aus sich heraus verständlich zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 1 StR 234/13) - nicht.
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