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   BGH, 10.09.1968 - 1 StR 235/68   

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BGH, 10.09.1968 - 1 StR 235/68 (https://dejure.org/1968,310)
BGH, Entscheidung vom 10.09.1968 - 1 StR 235/68 (https://dejure.org/1968,310)
BGH, Entscheidung vom 10. September 1968 - 1 StR 235/68 (https://dejure.org/1968,310)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beiordnung eines Hilfsrichters als Richterwechsel - Besetzung einer großen Strafkammer - Änderung der Geschäftsverteilung bei Krankheit eines Richters - Beweiskraft des Protokolls hinsichtlich der Anwesenheit der Beteiligten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 237
  • NJW 1968, 2388
  • MDR 1968, 1026
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.03.1959 - 4 StR 416/58
    Auszug aus BGH, 10.09.1968 - 1 StR 235/68
    Auch die Beiordnung eines Hilfsrichters ist ein Richterwechsel im Sinne des § 63 Abs. 2 GVG (wie - beiläufig - BGHSt 13, 53).

    Auch die Zuweisung eines Hilfsrichter ist ein Richterwechsel im Sinne des § 63 Abs. 2 GVG (so beiläufig BGHSt 13, 53, 56 [BGH 20.03.1959 - 4 StR 416/58]; ferner BGH Urteil vom 8. Juli 1958 - 5 StR 241/58; RGSt 20, 385, 387).

    Andernfalls würde der Justizverwaltung ein Einfluß auf die Besetzung einer Kammer eingeräumt werden, der ihr nicht zusteht (vgl. BGHSt 12, 159, 161 [BGH 28.11.1958 - 1 StR 398/58]; 13, 53, 56) [BGH 20.03.1959 - 4 StR 416/58].

  • BGH, 28.11.1958 - 1 StR 398/58

    Ludwig Zind

    Auszug aus BGH, 10.09.1968 - 1 StR 235/68
    Wird dem Gericht ein Hilfsrichter beigeordnet (§ 70 Abs. 2 GVG), so hat das Präsidium über seine Verwendung zu befinden (BGHSt 12, 159, 161 [BGH 28.11.1958 - 1 StR 398/58]; HGSt 37, 301).

    Andernfalls würde der Justizverwaltung ein Einfluß auf die Besetzung einer Kammer eingeräumt werden, der ihr nicht zusteht (vgl. BGHSt 12, 159, 161 [BGH 28.11.1958 - 1 StR 398/58]; 13, 53, 56) [BGH 20.03.1959 - 4 StR 416/58].

  • BGH, 08.07.1958 - 5 StR 241/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.09.1968 - 1 StR 235/68
    Auch die Zuweisung eines Hilfsrichter ist ein Richterwechsel im Sinne des § 63 Abs. 2 GVG (so beiläufig BGHSt 13, 53, 56 [BGH 20.03.1959 - 4 StR 416/58]; ferner BGH Urteil vom 8. Juli 1958 - 5 StR 241/58; RGSt 20, 385, 387).
  • BGH, 02.05.1960 - GSSt 3/59

    Besetzung einer großen Strafkammer - Dauer eines Geschäftsverteilungsplans

    Auszug aus BGH, 10.09.1968 - 1 StR 235/68
    Es wird etwa die besondere Eignung des Hilfsrichters für ein Rechtsgebiet oder die Erfordernisse seiner weiteren Ausbildung besonders in Betracht ziehen (vgl. BGHSt 14, 321, 328) [BGH 02.05.1960 - GSSt - 3/59].
  • BGH, 08.10.1953 - 5 StR 245/53

    Beweiskraft eines Protokolls bei nachträglicher Unrichtigerklärung durch eine der

    Auszug aus BGH, 10.09.1968 - 1 StR 235/68
    Überdies entfällt die Beweiskraft des Protokolls zu diesem Punkt auch deswegen, weil der Strafkammervorsitzende, der das Protokoll mit unterzeichnet hat, insoweit seine Unrichtigkeit bezeugt (BGHSt 4, 364).
  • BGH, 21.10.1958 - 1 StR 312/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.09.1968 - 1 StR 235/68
    Wegen der Streichung der Worte "die in Wegfall kommt" vgl. BGHSt 12, 99.
  • BGH, 10.04.1962 - 1 StR 125/62
    Auszug aus BGH, 10.09.1968 - 1 StR 235/68
    Denn das würde nur gelten, wenn das Sitzungsprotokoll insoweit sonst widerspruchsfrei und lückenlos wäre (BGHSt 17, 220, 222 [BGH 10.04.1962 - 1 StR 125/62] mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 20.02.1967 - III ZR 40/66

    Finanzierter Abzahlungskauf. Anfechtung durch Käufer

    Auszug aus BGH, 10.09.1968 - 1 StR 235/68
    Ob die Strafkammer zu Recht angenommen hat, daß die Geschädigten, die auf Veranlassung des Angeklagten einen Finanzierungsvertrag unterschrieben haben, diesen nach § 123 Abs. 2 BGB gegenüber dem Finanzierungsinstitut nicht anfechten könnten, kann dahingestellt bleiben (vgl. hierzu BGHZ 47, 224 [BGH 20.02.1967 - III ZR 40/66]).
  • RG, 09.05.1890 - 787/90

    1. Was ist unter "dauernder Verhinderung" und "Wechsel der Mitglieder" im Sinne

    Auszug aus BGH, 10.09.1968 - 1 StR 235/68
    Auch die Zuweisung eines Hilfsrichter ist ein Richterwechsel im Sinne des § 63 Abs. 2 GVG (so beiläufig BGHSt 13, 53, 56 [BGH 20.03.1959 - 4 StR 416/58]; ferner BGH Urteil vom 8. Juli 1958 - 5 StR 241/58; RGSt 20, 385, 387).
  • RG, 09.03.1914 - III 1361/13

    1. Unter welchen Umständen begeht der Versicherungsnehmer schon durch betrügliche

    Auszug aus BGH, 10.09.1968 - 1 StR 235/68
    Dem für den Tatbestand des Betrugs ist es unerheblich, ob das infolge der Täuschung vorgenommene Rechtsgeschäft anfechtbar ist (RGSt 48, 186, 188).
  • BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91

    Beschränkung des Rechts auf Verteidigung durch Einschränkung des

    Darüber, ob eine Änderung der Geschäftsverteilung nötig ist, und über deren Art und Weise entscheidet das Präsidium nach pflichtgemäßem Ermessen (BGHSt 22, 237, 239 f; Mayr in KK-StPO 2. Aufl. § 21 e GVG Rdn. 14).
  • BGH, 25.03.2021 - 3 StR 10/20

    Änderung der Geschäftsverteilung während des laufenden Geschäftsjahres aufgrund

    Ein solches Vorgehen erweist sich im Sinne einer Aufgabenteilung zwischen Tat- und Revisionsgericht weder als sachgerecht, noch obliegt es letzterem, sein eigenes Ermessen an die Stelle des pflichtgemäßen Ermessens des Präsidiums zu setzen (vgl. BGH, Urteile vom 30. Juli 1998 - 5 StR 574/97, BGHSt 44, 161, 170; vom 12. April 1978 - 3 StR 58/78, BGHSt 27, 397, 398; vom 10. September 1968 - 1 StR 235/68, BGHSt 22, 237, 239 f.; Beschluss vom 22. Mai 2007 - 5 StR 94/07, juris Rn. 8).
  • BGH, 02.12.2003 - 1 StR 102/03

    Richterausschluss (Tätigkeit als Staatsanwalt; Anordnung der Obduktion einer

    Auch die Revision macht nicht geltend, die Änderung sei in der Sache nicht vertretbar oder sonst ermessensfehlerhaft gewesen (zum Prüfungsmaßstab insoweit vgl. BGHSt 22, 237, 239 f.; 27, 397, 398; Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 21e GVG Rdn. 25).
  • BVerfG, 05.10.2006 - 2 BvR 1815/06

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (organisatorische Vorkehrungen bei Änderung

    Das Präsidium ist bei einem Ausscheiden eines Richters aus dem Dienst zwar nicht darauf beschränkt, lediglich die frei gewordene Stelle zu besetzen (vgl. BGH, Urteil vom 10. September 1968 - 1 StR 235/68 -, BGHSt 22, 237 ; BVerwG, Beschluss vom 18. März 1982 - 9 CB 1076/81 -, NJW 1982, S. 2274; Kissel/Mayer, GVG, 4. Aufl. 2005, § 21 e Rn. 113).
  • BGH, 01.08.2002 - 3 StR 496/01

    Revisionsbegründungsfrist (Fristverlängerung); Strafklageverbrauch (ne bis in

    Über Erforderlichkeit, Art und Umfang der Änderung hatte er nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (vgl. Diemer in KK 4. Aufl. § 21 g GVG Rdn. 6 und § 21 e GVG Rdn. 14; BGHSt 22, 237, 239 f.).

    Insbesondere war er nicht verpflichtet, den neu in die Kammer eintretenden Richter in die Lücke einzuteilen, welche der ausscheidende hinterlassen hatte (vgl. BGHSt 22, 237, 239; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 21 g GVG Rdn. 6 und § 21 e GVG Rdn. 15).

  • BGH, 04.12.1989 - RiZ(R) 5/89

    Entscheidungen des Präsidiums über die Geschäftsverteilung als Maßnahmen der

    Ein Ringtausch durch das Präsidium ist, jedenfalls für Fälle der vorliegenden Art, auch während des Geschäftsjahres verfassungsrechtlich unbedenklich (BGHSt 22, 237), ein subjektives Recht auf Ausübung einer bestimmten Tätigkeit steht einem Richter ohnehin nicht zu (BVerfGE 15, 298, 301).
  • BGH, 04.04.1973 - RiZ(R) 1/72

    Verfügung eines Amtsgerichtspräsidenten auf Grund einer in der Sache nicht

    Dazu darf auf BGH LM - StS - § 67 GVG Nr. 1 und 4 (für die Frage der Verhinderung), BGHSt 22, 237, 239 (Frage der "Erforderlichkeit") und BGH NJW 1956, 111 ("Überlastung") verwiesen werden; für die "Eilbedürftigkeit" des § 22 c GVG (a.F.) gilt dasselbe (Müller-Sax, StPO, 6. Aufl., § 22 c GVG Anm. 1 a).

    Der Bundesgerichtshof begründet diese Rechtsauffassung überzeugend mit dem Hinweis darauf, daß es sich hierbei vielfach um Ermessensfragen handele, um Fragen, die in hohem Maße von der persönlichen Meinung des einzelnen abhängen, und daß es nicht Aufgabe des Revisionsgerichts sein könne, sein eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens des Präsidiums zu setzen; eine Ansicht, die eine weitergehende Überprüfung befürwortete, müßte im Dienstbetrieb eines Gerichts zu untragbaren Folgerungen führen (BGH LM - StS - § 67 GVG Nr. 4; BGHSt 22, 237, 239/40).

    Im übrigen würde schon die Zuteilung der Gerichtsassessorin Wirmer eine Änderung des Geschäftsverteilungsplans gerechtfertigt haben, denn darin lag, unabhängig vom Ausscheiden des Oberamtsrichters Nitzke, ein Richterwechsel im Sinne der §§ 22 b Abs. 2, 63 Abs. 2 GVG (a.F.) (vgl. BGHSt 22, 237, 239).

  • BVerwG, 18.03.1982 - 9 CB 1076.81

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Urteil - Unterzeichnung - Urlaub

    Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 e Abs. 3 GVG aber entscheidet, wie der Bundesgerichtshof ausgeführt hat (BGHSt 22, 237 [239/240]), allein das Präsidium nach pflichtgemäßen Ermessen, was zur Änderung der Geschäftsverteilung nötig ist.
  • BGH, 25.07.2002 - 3 StR 41/02

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung des Motivs der verbleibenden

    Im übrigen wäre die Rüge aus den vom Generalbundesanwalt genannten Gründen auch unbegründet; insbesondere ist das pflichtgemäße Ermessen durch die Änderung nicht verletzt (vgl. zum Ermessen BGHSt 22, 237, 239 f.; vgl. im übrigen zur Zulässigkeit von Änderungsbeschlüssen bei Verhinderungen, die zwei Monate übersteigen, Kissel, GVG 3. Aufl. § 21 e Rdn. 112, 114; ab drei Monaten: Katholnigg, Strafgerichtsverfassungsrecht 2. Aufl. GVG § 21 e Rdn. 9).
  • BGH, 12.04.1978 - 3 StR 58/78

    Revision wegen Verletzung formellen und materiellen Rechts - Rechtmäßigkeit der

    Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, sein eigenes Ermessen an die Stelle des pflichtgemäßen Ermessens des Präsidiums des Landgerichts zu setzen (BGHSt 22, 237, 239, 240).
  • BGH, 17.02.1981 - 1 StR 546/80

    Rüge hinsichtlich der ordnungsgemäßen Besetzung eines Gerichts - Ausschluss einer

  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 83/00 B

    Nachprüfung der Änderung des Geschäftsverteilungsplan des Berufungsgerichts im

  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 82/00 B

    Nachprüfung der Änderung des Geschäftsverteilungsplan des Berufungsgerichts im

  • BGH, 05.08.1976 - 5 StR 314/76

    Umbesetzung eines Spruchkörpers während des laufenden Geschäftsjahres wegen der

  • BVerwG, 14.03.1985 - 6 C 88.84

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 26.03.1982 - 9 CB 1077.81

    Anforderungen an die Geltendmachung der Rüge einer nicht vorschriftsmäßigen

  • BVerwG, 01.07.1982 - 9 C 419.82

    Ordnungsgemäße Erhebung einer Verfahrensrüge - Umfang der Nachprüfung einer

  • VG Köln, 26.10.2012 - 19 K 3320/12

    Erfolglosigkeit der Klage eines Richters am Arbeitsgericht auf Altersentlastung

  • BGH, 23.07.1969 - 2 StR 646/68

    Verurteilung wegen fortgesetzten vorsätzlichen Vergehens des Weiterverkaufs von

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