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   BGH, 28.10.1980 - 1 StR 235/80   

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BGH, 28.10.1980 - 1 StR 235/80 (https://dejure.org/1980,960)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1980 - 1 StR 235/80 (https://dejure.org/1980,960)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1980 - 1 StR 235/80 (https://dejure.org/1980,960)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, zum Zwecke der Nachholung einzelner Verfahrensrügen - Nachholen von Verfahrensrügen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 110
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.02.1951 - 1 StR 5/51

    Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer

    Auszug aus BGH, 28.10.1980 - 1 StR 235/80
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zum Zwecke der Nachholung einzelner Verfahrensrügen ist zwar in der Regel ausgeschlossen (BGHSt 1, 44 [BGH 21.02.1951 - 1 StR 5/51]; 14, 330 [BGH 02.05.1960 - GSSt - 3/59]; BGH bei Dallinger MDR 1966.25; BGH, Urteil vom 10. Juni 1980 - 5 StR 464/79).
  • BGH, 10.06.1960 - 2 StR 132/60

    Nichteinhaltung der Revisionsbegründungsfrist und der Wiedereinsetzungsfrist

    Auszug aus BGH, 28.10.1980 - 1 StR 235/80
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zum Zwecke der Nachholung einzelner Verfahrensrügen ist zwar in der Regel ausgeschlossen (BGHSt 1, 44 [BGH 21.02.1951 - 1 StR 5/51]; 14, 330 [BGH 02.05.1960 - GSSt - 3/59]; BGH bei Dallinger MDR 1966.25; BGH, Urteil vom 10. Juni 1980 - 5 StR 464/79).
  • BGH, 10.06.1980 - 5 StR 464/79

    Verfahrensrüge wegen unzureichender Zeit zur Überprüfung der Besetzung des

    Auszug aus BGH, 28.10.1980 - 1 StR 235/80
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zum Zwecke der Nachholung einzelner Verfahrensrügen ist zwar in der Regel ausgeschlossen (BGHSt 1, 44 [BGH 21.02.1951 - 1 StR 5/51]; 14, 330 [BGH 02.05.1960 - GSSt - 3/59]; BGH bei Dallinger MDR 1966.25; BGH, Urteil vom 10. Juni 1980 - 5 StR 464/79).
  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 761/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen der Briefbeförderung und

    Auszug aus BGH, 28.10.1980 - 1 StR 235/80
    Weil die Verzögerung der Briefbeförderung nicht auf dem Verhalten des Angeklagten beruht und für ihn auch nicht vorhersehbar war, darf sie ihm nicht als Verschulden zugerechnet werden (vgl. BVerfGE 50, 1, 3; 51, 146, 149) [BVerfG 24.04.1979 - 1 BvR 449/77].
  • BVerfG, 24.04.1979 - 1 BvR 449/77

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verzögerten Postlaufzeiten

    Auszug aus BGH, 28.10.1980 - 1 StR 235/80
    Weil die Verzögerung der Briefbeförderung nicht auf dem Verhalten des Angeklagten beruht und für ihn auch nicht vorhersehbar war, darf sie ihm nicht als Verschulden zugerechnet werden (vgl. BVerfGE 50, 1, 3; 51, 146, 149) [BVerfG 24.04.1979 - 1 BvR 449/77].
  • BGH, 18.05.2022 - 3 StR 181/21

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung: Mitwirkung an

    Bei einem solchen Sachverhalt einer außergewöhnlich langen Postlaufzeit ist daher die Gewährung von Wiedereinsetzung zur Nachholung von Verfahrensrügen veranlasst (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1980 - 1 StR 235/80, NStZ 1981, 110; Beschluss vom 10. Juni 1960 - 2 StR 132/60, BGHSt 14, 330; MüKo-StPO/Valerius, § 44 Rn. 32; s. ferner BGH, Beschlüsse vom 28. September 2021 - 5 StR 140/21, juris Rn. 2; vom 13. September 2000 - 3 StR 342/00, juris).
  • BGH, 09.07.2003 - 2 StR 146/03

    Ausnahmsweise Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Zwar kommt, wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausführt, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung der Verfahrensrügen grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Revision in anderer Weise form- und fristgerecht begründet wurde (BGHSt 1, 44; 31, 161, 163; NStZ 1981, 110; Beschl. v. 13.2.2002 - 2 StR 523/01; Beschl. v. 20.9.2002 - 2 StR 306/02; Beschl. v. 14.1.2003 - 5 StR 354/02).
  • BGH, 18.11.1999 - III ZR 87/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen

    Aus diesen Gründen gewähren zu Recht auch die Strafsenate des Bundesgerichtshofs in Fällen, in denen es lediglich an einer fristgerechten Übersendung von Teilen einer einheitlichen Revisionsbegründung (oder einer von mehreren gleichzeitigen Revisionsbegründungsschriften) fehlt, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BGHSt 14, 330, 333 f.; BGH, Urteil vom 28. Oktober 1980 - 1 StR 235/80 - NStZ 1981, 110; Beschluß vom 28. September 1982 - 1 StR 425/82 - NStZ 1983, 34; vom 20. August 1996 - 1 StR 378/96 - BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 11 = NStZ 1997, 46; s. auch BGHSt 31, 161, 162 f.).
  • BGH, 18.02.1981 - 3 StR 269/80

    Gerhard Härdle

    Eine besondere Verfahrenslage, die eine Ausnahme von dem Grundsatz erfordern würde (vgl. BGH, Beschluß vom 18. November 1975 - 3 StR 154/75; Urteil vom 28. Oktober 1980 - 1 StR 235/80), ist nicht gegeben.
  • BGH, 13.09.2000 - 3 StR 342/00

    Verurteilung eines Funktionärs der türkischen terroristischen Organisation DHKP-C

    Unter diesen Umständen würde durch die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand das Recht des Angeklagten auf volle Ausnutzung der Revisionsbegründungsfrist geschmälert werden (vgl. BGH NStZ 1981, 110).
  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 162/93

    Keine Abweichung von gesetzlichen Fristen zur Urteilsniederschrift

    Nur bei besonderen Verfahrenslagen, in denen dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerläßlich erscheint, kommen Ausnahmen von diesem Grundsatz in Betracht, etwa wenn der Angeklagte durch äußere Umstände gehindert worden ist, die Verfahrensrüge innerhalb der Revisionsbegründungsfrist geltend zu machen (BGHSt 14, 330; 31, 161 [BGH 24.11.1982 - 3 StR 116/82]; BGH NStZ 1981, 110; 1983, 34; 132; BGH bei Dallinger MDR 1966, 25) , oder wenn der Beschwerdeführer durch Maßnahmen des Gerichts an der rechtzeitigen Revisionsbegründung gehindert worden ist (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 2, 4, 5, 7) oder wenn Begründungsmängel auf im Einflußbereich des Gerichts liegende Ursachen zurückzuführen sind (BGHR aaO Verfahrensrüge 6; BGH StV 1983, 225).
  • BGH, 28.09.1982 - 1 StR 425/82

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen

    Im vorliegenden Fall ist das Wiedereinsetzungsgesuch hinsichtlich der nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist erhobenen Verfahrensrüge zulässig und begründet (§§ 44 Satz 1, 45 StPO), weil anderenfalls das Recht des Angeklagten H. auf volle Ausnutzung der Revisionsbegründungsfrist geschmälert wäre (vgl. BGH, Urt. vom 28. Oktober 1980 - 1 StR 235/80 - NStZ 1981, 110): Rechtsanwalt S. hat durch Vorlage einer Versicherung seiner Kanzleiangestellten an Eides Statt glaubhaft gemacht, daß der die Aufklärungsrüge enthaltende Schriftsatz vom 20. Februar 1982 noch in der Mittagszeit desselben Tages zur Post gegeben worden ist; er durfte darauf vertrauen, daß diese Schrift bei normalem Verlauf der Postbeförderung noch vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist - diese lief bis zum 22. Februar 1982 - beim Landgericht Rottweil eingehen werde.

    Da die erhebliche Verzögerung, die bei dieser Briefbeförderung eingetreten ist, nicht vom Angeklagten H. zu vertreten ist, kann sie ihm nicht zugerechnet werden (vgl. BVerfGE 40, 42, 44 [BVerfG 03.06.1975 - 2 BvR 99/74]/45; 41, 23, 26/27; BGH NStZ 1981, 110).

  • BGH, 11.06.1981 - 1 StR 303/81

    Erhebung einer Verfahrensrüge durch einen vom Pflichtverteidiger mit einer

    Eine besondere Verfahrenslage, die eine Durchbrechung dieses Grundsatzes rechtfertigen könnte, ist nicht gegeben (vgl. BGH NStZ 1981, 110 m.w.N.).
  • OLG Celle, 11.08.1992 - 1 Ss 2/91

    Sprungrevision gegen einer Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr

    Zwar ist die Möglichkeit, Verfahrensrügen im Wege der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nachträglich vorzubringen, in der Rechtsprechung nur in sehr engen Grenzen anerkannt (vgl. BGH 1, 44; 14, 330; 31, 161; BGH NStZ 1981, 110; KK-Pikart, StPO 2. Aufl., § 345 Rn. 26).
  • OLG Celle, 02.05.2001 - 322 Ss 44/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Allgemeine Sachrüge; Begründungsfrist ;

    Solche Ausnahmefälle sind insbesondere bejaht worden, wenn ein Verschulden auf Seiten der Justiz dazu geführt hat, dass die Rüge nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht erhoben werden konnte, beispielsweise, wenn dem Verteidiger trotz angemessener Bemühungen keine Akteneinsicht gewährt wurde (vgl. BGHR a. a. O. Verfahrensrüge 4, 5, 7, 10 und 12) oder wenn ein Rechtspfleger eine nicht formgerechte Begründung zu Protokoll gebracht hat (vgl. RGSt 67, 197, 198 f, BGHR a. a. O. Verfahrensrüge 6) oder wenn eine verzögerte Postbeförderung dazu geführt hat, dass einzelne Verfahrensrügen nicht fristgemäß erhoben worden sind (BGHSt 14, 330; BGH NStZ 1981, 110; vgl. auch BGH NStZ 1997, 46).
  • BGH, 17.12.1984 - 4 StR 718/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung sachlichrechtlicher Rügen -

  • OLG Hamm, 21.08.2006 - 2 Ws 182/06

    Berufungsverwerfung; Ausbleiben des Angeklagten; Begründung des

  • BGH, 18.03.1983 - 3 StR 479/82

    Zurückweisung eines Zeugenbeweises bei Unerreichbarkeit dieses Zeugen aufgrund

  • OLG Hamm, 21.08.2006 - 2 Ss 338/06

    Berufungsverwerfung; Ausbleiben des Angeklagten; Begründung des

  • BGH, 13.07.1983 - 3 StR 132/83

    Ersetzung der Beweiswürdigung des Tatrichters durch das Revisionsgericht -

  • BGH, 05.12.1991 - 1 StR 613/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

  • BGH, 24.06.1982 - 4 StR 319/82

    Wirkungen der Erhebung der allgemeinen Sachrüge und formgerechten und

  • BGH, 12.04.1985 - 3 StR 16/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Satand gegen die Versäumung der

  • BGH, 28.04.1982 - 3 StR 95/82

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen

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