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   BGH, 04.06.1996 - 1 StR 235/96   

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BGH, 04.06.1996 - 1 StR 235/96 (https://dejure.org/1996,1716)
BGH, Entscheidung vom 04.06.1996 - 1 StR 235/96 (https://dejure.org/1996,1716)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 1996 - 1 StR 235/96 (https://dejure.org/1996,1716)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bandenmäßige Begehung - Zu einer einzigen Tat verbunden - Aus neuem Entschluß - Grundsätze der Bewertungseinheit - Bandenhandel mit Betäubungsmitteln - Vorsatz - Sukzessiver Verkauf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30a, § 29, § 29a, § 30

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 442
  • StV 1996, 483
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 06.10.1995 - 3 StR 346/95

    Verschiedene Fallgestaltungen - Bewertungseinheit - Unerlaubtes Handeln mit

    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - 1 StR 235/96
    Diese Wertung trifft auf der Grundlage der vom Landgericht getroffenen Feststellungen zu; denn eine einheitliche Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist immer dort anzunehmen, wo ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist (BGHSt 30, 28, 31; BGH NStZ 1995, 37, 38 [BGH 28.09.1994 - 3 StR 261/94]; 1995, 193; 1996, 93, 94; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4).
  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - 1 StR 235/96
    Diese Wertung trifft auf der Grundlage der vom Landgericht getroffenen Feststellungen zu; denn eine einheitliche Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist immer dort anzunehmen, wo ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist (BGHSt 30, 28, 31; BGH NStZ 1995, 37, 38 [BGH 28.09.1994 - 3 StR 261/94]; 1995, 193; 1996, 93, 94; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4).
  • BGH, 12.12.1990 - 2 StR 540/90

    Täterbegriff - Zweck der Verbindung - Mitglied einer Bande - Anwendungsbereich

    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - 1 StR 235/96
    In diesem Zusammenhang ist auch von Bedeutung, daß in der Zeit, zu der Einzelakte von Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Fortsetzungszusammenhang stehen konnten (vgl. nunmehr BGHSt 40, 138 sowie BGH NStZ 1994, 547, 548), die Verbindung zu einer einzigen fortgesetzten Handlung nicht als ausreichend für bandenmäßige Begehung angesehen worden ist (BGH StV 1991, 519; NStZ 1992, 497; Urt. vom 11. Februar 1993 - 1 StR 419/92).
  • BGH, 13.07.1994 - 3 StR 138/94

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - 1 StR 235/96
    Die Grundsätze der Bewertungseinheit finden auch auf den Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Anwendung (BGH NStZ 1994, 496).
  • BGH, 11.02.1993 - 1 StR 419/92

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Ablehnung von Beweisanträgen

    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - 1 StR 235/96
    In diesem Zusammenhang ist auch von Bedeutung, daß in der Zeit, zu der Einzelakte von Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Fortsetzungszusammenhang stehen konnten (vgl. nunmehr BGHSt 40, 138 sowie BGH NStZ 1994, 547, 548), die Verbindung zu einer einzigen fortgesetzten Handlung nicht als ausreichend für bandenmäßige Begehung angesehen worden ist (BGH StV 1991, 519; NStZ 1992, 497; Urt. vom 11. Februar 1993 - 1 StR 419/92).
  • BGH, 01.06.1995 - 1 StR 181/95

    Verfall - Verfallanordnung - Gesamtschuldner

    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - 1 StR 235/96
    Was die Verfallsanordnung angeht, war allerdings auf Anregung der Revision auszusprechen, daß sie sich gegen die Angeklagten als Gesamtschuldner richtet (vgl. BGH, Beschl. vom 1. Juni 1995 - 1 StR 181/95).
  • BGH, 25.07.1995 - 1 StR 238/95

    Eigentum am Geld - Scheinkäufer der Polizei - Übergabe an den Straftäter -

    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - 1 StR 235/96
    Die Annahme einer Bande i.S.v. § 30 Abs. 1 Nr. 1 und § 30 a Abs. 1 BtMG hat eine bestimmte Struktur, wie sie die besondere Gefährlichkeit einer Rauschgifthändlerbande kennzeichnet, nicht zur Voraussetzung (vgl. BGH StV 1995, 642 f.).
  • BGH, 04.06.1992 - 4 StR 170/92

    Bande - Betäubungsmittel - Drogen - Fortsetzungstat - Bandenwille - Planung

    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - 1 StR 235/96
    In diesem Zusammenhang ist auch von Bedeutung, daß in der Zeit, zu der Einzelakte von Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Fortsetzungszusammenhang stehen konnten (vgl. nunmehr BGHSt 40, 138 sowie BGH NStZ 1994, 547, 548), die Verbindung zu einer einzigen fortgesetzten Handlung nicht als ausreichend für bandenmäßige Begehung angesehen worden ist (BGH StV 1991, 519; NStZ 1992, 497; Urt. vom 11. Februar 1993 - 1 StR 419/92).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - 1 StR 235/96
    In diesem Zusammenhang ist auch von Bedeutung, daß in der Zeit, zu der Einzelakte von Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Fortsetzungszusammenhang stehen konnten (vgl. nunmehr BGHSt 40, 138 sowie BGH NStZ 1994, 547, 548), die Verbindung zu einer einzigen fortgesetzten Handlung nicht als ausreichend für bandenmäßige Begehung angesehen worden ist (BGH StV 1991, 519; NStZ 1992, 497; Urt. vom 11. Februar 1993 - 1 StR 419/92).
  • BGH, 17.10.1995 - 1 StR 462/95

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben - Betäubungsmittel - Einzelne Tat - Neuer

    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - 1 StR 235/96
    Die Verbindung zur mehrfachen Tatbegehung muß auf einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Abrede beruhen, wenn es auch nicht erforderlich ist, daß eine feste Organisation vereinbart worden ist, in der den einzelnen Mitgliedern ganz bestimmte Rollen zukommen (BGH StV 1996, 99 f. m.w.Nachw. sowie Zschockelt NStZ 1996, 224).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

  • BGH, 13.12.1994 - 1 StR 720/94

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

  • BGH, 12.07.1994 - 5 StR 374/94

    Fortgesetzte Handlung - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94

    Restvorrat - Natürliche Handlungseinheit - Einheitliches Tatgeschehen -

  • LG Köln, 30.01.2017 - 101 KLs 13/15

    Kirchenräuber verurteilt: Kreuze und Kelche für den Dschihad

    Allerdings genügt es nicht, wenn sich die Beteiligten zunächst nur zu einer einzigen Tat verbunden haben und in der Folgezeit jeweils aus neuem Entschluss wiederum derartige Taten begehen (BGH StV 1996, 99; NStZ 1996, 442).
  • BGH, 10.07.1997 - 4 StR 258/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Die Verbindung zu einer Bande nach §§ 30 Abs. 1 Nr. 1, 30 a Abs. 1 BtMG setzt voraus, daß sich mindestens zwei Personen mit dem ernsthaften Willen zusammengeschlossen haben, künftig für eine gewisse Dauer selbständige, im einzelnen noch ungewisse Straftaten der gesetzlich umschriebenen Art zu begehen (BGHSt 38, 26, 31; BGHR BtMG § 30 a Bande 2 und 3).

    Die Verbindung zur mehrfachen Tatbegehung (Bandenabrede) kann hierbei auf einer ausdrücklichen oder aber auch stillschweigenden Abrede beruhen (BGHSt aaO; BGHR BtMG § 30 a Bande 1 und 3).

    Notwendige Voraussetzung für eine Bande ist hingegen nicht das Vorliegen einer "bandenmäßigen Organisation" , in der den einzelnen Mitgliedern bestimmte Rollen zugewiesen sind (BGHR BtMG § 30 a Bande 3 und 5, 1etztere Entscheidung zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 02.06.2022 - 2 StR 12/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Anders als in den den Entscheidungen BGH, Beschluss vom 28. November 2019 - 3 StR 217/19, und BGH, Urteil vom 4. Juni 1996 - 1 StR 235/96, NStZ 1996, 442, zugrundeliegenden Sachverhaltskonstellationen bezogen sich die von den Angeklagten verabredeten Aktivitäten auch nicht lediglich auf den Verkauf eines einheitlichen Drogenvorrats ("nur dieses eine Geschäft").
  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 238/98

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Anordnung des

    Das Vorliegen einer bandenmäßigen Organisation, in der den einzelnen Mitgliedern bestimmte Rollen zugewiesen sind, oder ein "mafiaähnlicher" Charakter wird allerdings nicht gefordert (BGH NStZ 1996, 339, 340; 442 [BGH 04.06.1996 - 1 StR 235/96]; NStZ-RR 1997, 395, 396; BGHR BtMG § 30 a Bande 3, 8).
  • BGH, 27.01.2000 - 5 StR 646/99

    (Mitglied einer) Bande; Bewertungseinheit (Silotheorie)

    Lag es so, daß sich die beiden Beteiligten von vornherein nur zu einer einzigen Tat verbunden hatten, so erfüllten sie nach BGHR BtMG § 30a Bande 3 nicht das Merkmal der Bandentäterschaft nach § 30a Abs. 1 BtMG.
  • BGH, 07.04.2005 - 3 StR 453/04

    Bandenmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Die Verwirklichung dieses Tatbestands hat das Landgericht mit der Begründung verneint, daß das verkaufte Heroingemisch aus einer einheitlichen Gesamtmenge gestammt hat und deshalb eine Verurteilung wegen bandenmäßiger Begehung nicht habe erfolgen können (vgl. BGH NStZ 1996, 442).
  • BGH, 29.09.1998 - 4 StR 481/98

    Voraussetzungen einer Bande

    Das Vorliegen einer bandenmäßigen Organisation, in der den einzelnen Mitgliedern bestimmte Rollen zugewiesen sind, oder ein "mafiaähnlicher" Charakter wird allerdings nicht gefordert (BGH NStZ 1996, 339, 340; 442; NStZ-RR 1997, 395, 396; BGHR BtMG § 30 a Bande 3, 8).
  • BGH, 28.11.2019 - 3 StR 217/19

    Unzureichende Beweiswürdigung zur Bandenabrede bei der Verurteilung wegen

  • BGH, 22.04.1997 - 1 StR 81/97

    Unerlaubte Einfuhr und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht

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