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   BGH, 10.06.1997 - 1 StR 236/97   

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https://dejure.org/1997,4387
BGH, 10.06.1997 - 1 StR 236/97 (https://dejure.org/1997,4387)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1997 - 1 StR 236/97 (https://dejure.org/1997,4387)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1997 - 1 StR 236/97 (https://dejure.org/1997,4387)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zurechnung einer von anderen begangenen Einfuhrtat bei Leisten eines Beitrags zur Tatbestandsverwirklichung durch den Angeklagten vor Tatbeendigung - Sukzessive Mittäterschaft nach Tatvollendung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 25; BtMG § 29, § 29a, § 30

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 319
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 316/51

    Verhältnis von Freiheitsstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe bei ein und derselben

    Auszug aus BGH, 10.06.1997 - 1 StR 236/97
    Zutreffend weist das Landgericht allerdings darauf hin, daß (sukzessive) Mittäterschaft oder Beihilfe auch nach Tatvollendung möglich ist, sofern sie nur vor Beendigung der Tat erfolgt (BGHSt 3, 40, 43; Tröndle, StGB 48. Aufl. § 25 Rdn. 9 m.w. Nachw.).
  • BGH, 24.10.1989 - 5 StR 314/89

    Voraussetzungen für die Beendigung der Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 10.06.1997 - 1 StR 236/97
    Der Angeklagte hat somit in das Einfuhrgeschehen bis zu dessen Beendigung durch polizeiliche Sicherstellung (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 15) in keiner Weise eingegriffen.
  • BGH, 23.02.1994 - 2 StR 674/93

    Betäubungsmittel - Tatbestandsverwirklichung - Einfuhr - Tatbeitrag - Zusage -

    Auszug aus BGH, 10.06.1997 - 1 StR 236/97
    Dem Angeklagten durfte die von anderen begangene Einfuhrtat aber nur zugerechnet werden, wenn er selbst vor Tatbeendigung einen Beitrag zur Tatbestandsverwirklichung geleistet hat (BGH NStZ 1984, 548; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 32).
  • BGH, 07.08.1984 - 1 StR 385/84

    Sukzessiv

    Auszug aus BGH, 10.06.1997 - 1 StR 236/97
    Dem Angeklagten durfte die von anderen begangene Einfuhrtat aber nur zugerechnet werden, wenn er selbst vor Tatbeendigung einen Beitrag zur Tatbestandsverwirklichung geleistet hat (BGH NStZ 1984, 548; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 32).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist diese Rechtsfigur seit langem anerkannt (vgl. BGHSt 3, 40 ; 6, 248 ; BGH, Beschluss vom 10. Juni 1997 - 1 StR 236/97 -, NStZ-RR 1997, S. 319; Beschluss vom 18. Juli 2000 - 5 StR 245/00 -, NStZ 2000, S. 594).
  • BGH, 26.07.2018 - 3 StR 627/17

    Geldwäsche (subjektiver Tatbestand; Vorsatz hinsichtlich des Herrührens aus einer

    Eine sukzessive Zurechnung setzt vielmehr voraus, dass der Hinzutretende in der Vorstellung handelt, die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolgs durch sein eigenes Handeln weiter zu fördern oder diesen zu vertiefen (BGH, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 3 StR 455/16, juris Rn. 5; Urteil vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 360/11, NStZ 2012, 207, 208; vgl. ferner BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2000 - 5 StR 245/00, NStZ 2000, 594 f.; vom 10. Juni 1997 - 1 StR 236/97, NStZ-RR 1997, 319).
  • BGH, 05.05.2021 - 3 StR 465/20

    Sukzessive Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

    b) Auch ist die Strafbarkeit einer sukzessiven Beihilfe, also einer solchen, die im Zeitraum nach Vollendung und vor materieller Beendigung der Tat geleistet wird, in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. RG, Urteile vom 8. November 1892 - 3155/92, RGSt 23, 292; vom 20. November 1923, RGSt 58, 13, 14; vom 22. April 1937 - 2 D 10/37, RGSt 71, 193, 194; BGH, Urteil vom 24. Juni 1952 - 1 StR 316/51, BGHSt 3, 40, 43 f.; Beschluss vom 10. Juni 1997 - 1 StR 236/97, NStZ-RR 1997, 319; Beschluss vom 18. Juli 2000 - 5 StR 245/00, NStZ 2000, 594; offengelassen speziell für den Fall des Geheimnisverrats durch einen Journalisten in BVerfG, Urteil vom 27. Februar 2007 - 1 BvR 538/06, BVerfGE 117, 244, 264 f.; zur Kritik im Schrifttum vgl. Rudolphi, Festschrift Jescheck I, 1985, 559, 576; Brüning, NStZ 2006, 253, 254 mwN, SSWStGB/Murrmann, 5. Aufl., § 27 Rn. 8 mwN; MüKoStGB/Joecks/Scheinfeld, 4. Aufl., § 27 Rn. 20; SKStGB/Hoyer, 9. Aufl., § 27 Rn. 18).
  • BGH, 03.02.2010 - 2 StR 368/09

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und zur Einfuhr von

    Insoweit ist - entsprechend der Ansicht des Landgerichts - die Haupttat mit der Sicherstellung der Betäubungsmittel beendet (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 15; BGH NStZ-RR 1997, 319).
  • BGH, 05.12.2012 - 1 StR 569/12

    Keine Zurechnung qualifizierender Merkmale durch sukzessive Mittäterschaft nach

    Sukzessive Mittäterschaft ist zwar auch noch nach Vollendung der Tat möglich, nicht mehr aber nach Beendigung der Tat (BGH, Beschluss vom 10. Juni 1997 - 1 StR 236/97).
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