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   BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92   

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BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92 (https://dejure.org/1992,1791)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1992 - 1 StR 243/92 (https://dejure.org/1992,1791)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1992 - 1 StR 243/92 (https://dejure.org/1992,1791)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubs und Geiselnahme - Ziel des Ausnutzens der Sorge um das eigene Wohl zu einer Erpressung - Völliges zeitliches Zusammenfallen von Bemächtigung und Erpressung mit Gewalt - Voraussetzungen eines freiwilligen Rücktritts im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 39
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 06.11.1974 - 3 StR 200/74

    Banküberfall - § 249 StGB, Vollendung der Wegnahme; § 52 StGB:

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92
    In solchen Fällen, in denen der Täter die Absicht sowohl der Erpressung als auch der Nötigung hat, mithin das Rechtsgut des Vermögens und dasjenige der allgemeinen Entscheidungsfreiheit angreift, stehen die Tatbestände des § 239 a und des § 239 b StGB in Tateinheit zueinander (BGHSt 25, 386, 387 [BGH 02.10.1974 - 3 StR 259/74]; 26, 24, 28; Eser in Schönke/Schröder § 239 b Rdn. 20).

    Spätestens damit waren sowohl die Geiselnahme als auch der erpresserische Menschenraub beendet; beide Delikte konnten daher ihrerseits nicht mehr in Tateinheit mit dem auf einem neuen Entschluß beruhenden Mordversuch stehen (vgl. BGHSt 26, 27 f. [BGH 06.11.1974 - 3 StR 200/74]).

  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87

    Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch - Freiwilligkeit beim Rücktritt

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92
    Für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch kommt es auf den "Rücktrittshorizont" des Täters nach Abschluß der letzten (tatsächlichen) Ausführungshandlung an (BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 5 m.w.Nachw.; BGHR a.a.O. Versuch, fehlgeschlagener 1 = BGHSt 35, 90).
  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 481/88

    Einstellung eines mehrere Tatbestände umfassenden Dauerdelikts - Tateinheit der

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92
    Wiegt dagegen nur eines der betroffenen Delikte schwerer als dasjenige, das die Verbindung begründet, so bleibt es bei der Klammerwirkung mit der Folge, daß alle drei (oder mehr) Tatbestände eine Tateinheit bilden (BGHSt 31, 29; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 3, 4 und 6).
  • BGH, 30.11.1988 - 3 StR 376/88

    Versuch beim Tötungsdelikt - Freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92
    Wiegt dagegen nur eines der betroffenen Delikte schwerer als dasjenige, das die Verbindung begründet, so bleibt es bei der Klammerwirkung mit der Folge, daß alle drei (oder mehr) Tatbestände eine Tateinheit bilden (BGHSt 31, 29; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 3, 4 und 6).
  • BGH, 02.10.1974 - 3 StR 259/74

    Gesetzeskonkurrenz zwischen erpresserischem Menschenraub und Geiselnahme -

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92
    In solchen Fällen, in denen der Täter die Absicht sowohl der Erpressung als auch der Nötigung hat, mithin das Rechtsgut des Vermögens und dasjenige der allgemeinen Entscheidungsfreiheit angreift, stehen die Tatbestände des § 239 a und des § 239 b StGB in Tateinheit zueinander (BGHSt 25, 386, 387 [BGH 02.10.1974 - 3 StR 259/74]; 26, 24, 28; Eser in Schönke/Schröder § 239 b Rdn. 20).
  • BGH, 21.11.1974 - 4 StR 502/74

    Tatbestandsausschließende oder rechtfertigende Wirkung des Einverständnisses

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92
    Daß das Verhalten des Angeklagten - für sich betrachtet - den Tatbestand des § 239 a StGB erfüllt, steht außer Frage; denn der Angeklagte hat sich seines Opfers bemächtigt, indem er Frau D. in dem umschlossenen Raum ihres PKW's mit der Pistole bedrohte und sie auf diese Weise in seine physische Gewalt brachte (vgl. BGHSt 26, 70, 72).
  • BGH, 06.09.1989 - 2 StR 353/89

    Doppelverwertung bei Versuchsmilderung

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92
    Wiegt dagegen nur eines der betroffenen Delikte schwerer als dasjenige, das die Verbindung begründet, so bleibt es bei der Klammerwirkung mit der Folge, daß alle drei (oder mehr) Tatbestände eine Tateinheit bilden (BGHSt 31, 29; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 3, 4 und 6).
  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92
    Für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch kommt es auf den "Rücktrittshorizont" des Täters nach Abschluß der letzten (tatsächlichen) Ausführungshandlung an (BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 5 m.w.Nachw.; BGHR a.a.O. Versuch, fehlgeschlagener 1 = BGHSt 35, 90).
  • BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81

    Erschießung - § 212, WaffenG, § 52 StGB, Dauerdelikt, Klammerwirkung,

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92
    Wiegt dagegen nur eines der betroffenen Delikte schwerer als dasjenige, das die Verbindung begründet, so bleibt es bei der Klammerwirkung mit der Folge, daß alle drei (oder mehr) Tatbestände eine Tateinheit bilden (BGHSt 31, 29; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 3, 4 und 6).
  • BGH, 21.11.1961 - 1 StR 442/61

    Entführung und spätere Tötung eines Kindes - Herausgabe des Kindes gegen ein

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92
    Beide Bestimmungen stehen daher entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht in Gesetzeskonkurrenz; vielmehr liegt Tateinheit vor, wenn - wie hier - beide Tatbestände erfüllt sind (BGHSt 16, 316, 320; BGHR StGB § 239 a Sichbemächtigen 1; BGH NStZ 1986, 166 und 1987, 222; Eser in Schönke/Schröder a.a.O. Rdn. 45).
  • BGH, 26.11.1985 - 1 StR 393/85

    Tateinheit zwischen rauberischer Erpressung und erpresserischem Menschenraub -

  • BGH, 08.01.1987 - 1 StR 683/86

    Bedrohung einer dritten Person

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist beim fehlgeschlagenen Versuch der Rücktritt ausgeschlossen (BGH, Urteil vom 12. September 1985 - 4 StR 415/85; Urteil vom 14. Juli 1992 - 1 StR 243/92; Beschluß vom 12. Januar 1993 - 1 StR 834/92).
  • BGH, 28.01.2014 - 4 StR 528/13

    Urkundenfälschung (hier: Nutzung eines falschen amtlichen Kfz-Kennzeichens;

    Dass eines der von der Zusammenfassung betroffenen Delikte - die schwere räuberische Erpressung - einen höheren Unrechtsgehalt als das die Verbindung begründende Delikt - die Urkundenfälschung - aufweist, steht einer Verklammerung nicht entgegen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 4. April 2012 - 2 StR 70/12, NStZ 2013, 158; Urteil vom 14. Juli 1992 - 1 StR 243/92, NStZ 1993, 39, 40; Beschluss vom 26. März 1982 - 2 StR 700/81, BGHSt 31, 29).
  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 197/04

    Erpresserischer Menschenraub (Sich-Bemächtigen bei Zwei-Personen-Verhältnissen

    Vorliegend hat sich der Angeklagte seines Opfers bemächtigt, indem er es unter anhaltender, vor Beginn der Raub- und Erpressungshandlungen einsetzender Bedrohung mit dem Messer in seiner physischen Gewalt hielt (vgl. BGHSt 26, 70, 72; BGHR StGB § 239a Abs. 1 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 12.10.2023 - 2 StR 79/23

    Beurteilung des verachtenswerten Erscheinenes der Beweggründe in deutlich

    Eine solche Klammerwirkung tritt aber nicht ein, wenn ein leichteres Dauerdelikt mit schwereren Gesetzesverstößen zusammentrifft (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1992 - 1 StR 243/92, NStZ 1993, 39, 40).
  • BGH, 15.11.2016 - 3 StR 236/15

    Divergenzvorlage; keine Tateinheit trotz teilweiser Identität der

    Diese galt bei den Organisationsdelikten, aber auch bei anderen verbindenden Straftatbeständen indes nicht uneingeschränkt, sondern nur, wenn zumindest eines der für die Verklammerung in Betracht kommenden Delikte nicht schwerer wog als die gleichzeitig verwirklichte verklammernde Straftat (BGH, Urteile vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 291 f.; vom 18. Juli 1984 - 2 StR 322/84, BGHSt 33, 4, 6; vom 14. Juli 1992 - 1 StR 243/92, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 7; vom 8. November 2007 - 3 StR 320/07, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 10; Beschlüsse vom 26. März 1982 - 2 StR 700/81, BGHSt 31, 29, 31; vom 30. November 1988 - 3 StR 376/88, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 4; vom 31. Mai 1989 - 3 StR 99/89, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 5; vom 22. Oktober 1997 - 3 StR 415/97, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Konkurrenzen 4; vom 27. November 1998 - 3 StR 342/98, BGHR StGB § 180a Abs. 1 Konkurrenzen 2; vom 10. November 2010 - 5 StR 464/10, juris Rn. 3).
  • BGH, 17.11.1992 - 1 StR 534/92

    Konkurrenzverhältnis zwischen erpresserischem Menschenraub oder Geiselnahme und

    Das Senatsurteil vom 14. Juli 1992 - 1 StR 243/92 - hat Tateinheit zwischen erpresserischem Menschenraub, Geiselnahme, schwerer räuberischer Erpressung und Vergewaltigung angenommen.
  • BGH, 08.11.2007 - 3 StR 320/07

    Tateinheit (Klammerwirkung) und Tatmehrheit bei Geiselnahme (konkludente

    Denn eine minderschwere Dauerstraftat hat nicht die Kraft, mehrere schwerere Einzeltaten, mit denen sie ihrerseits jeweils tateinheitlich zusammentrifft, zu einer materiellrechtlichen Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammenzufassen (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 4, 5, 7; § 129a Konkurrenzen 4).
  • BGH, 11.03.2014 - 1 StR 735/13

    Reichweite des fehlgeschlagenen Versuchs und erforderliche Feststellungen bei der

    Denn anders als in der vom Landgericht für seine Rechtsauffassung zitierten Entscheidung (BGH, Urteil vom 14. Juli 1992 - 1 StR 243/92, NStZ 1993, 39 f.) war das Opfer nicht unbemerkt vom Angeklagten geflohen.
  • BGH, 10.11.2010 - 5 StR 464/10

    Tateinheit (Klammerwirkung; strafrechtlicher Unwert; Dauerdelikt; Strafdrohung);

    Denn eine minder schwere Dauerstraftat hat nicht die Kraft, mehrere schwerere Einzeltaten, mit denen sie ihrerseits jeweils tateinheitlich zusammentrifft, zu einer Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammenzufassen (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 4, 5, 7, 10).

    Für die sogenannte Klammerwirkung eines dritten Delikts im vorgenannten Sinne ist erforderlich aber auch hinreichend, dass zwischen dem dritten und einem der verbundenen Delikte annähernde Wertgleichheit besteht; wiegt - wie hier - nur eines der betroffenen Delikte schwerer als dasjenige, das die Verbindung begründet, so verbleibt es bei der Klammerwirkung (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 7; Fischer, StGB 57. Aufl. Vor § 52 Rdn. 30).

  • BGH, 04.04.2012 - 2 StR 70/12

    Tateinheit zwischen Nötigung, Freiheitsberaubung und gefährlicher

    Wiegt dagegen nur eines der betroffenen Delikte schwerer als dasjenige, das die Verbindung begründet, so bleibt es bei der Klammerwirkung mit der Folge, dass alle während der Begehung des Dauerdelikts zusätzlich verwirklichten Gesetzesverstöße zu einer Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammengefasst werden ( BGHSt 31, 29, 31; BGH NStZ 1993, 39, 40; 2008, 209, 210 mwN; BGH, Beschluss vom 10. November 2010 - 5 StR 464/10 Tz. 5; vgl. auch BGH NStZ 2011, 577, 578).
  • BGH, 07.03.1996 - 1 StR 688/95

    Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht (Sperrung von Schriftstücken; unzulässige

  • OLG Hamm, 28.11.2003 - 4 Ss 604/03

    Bedrohung; Freiheitsberaubung; Hausfriedensbruch; Tateinheit;

  • BGH, 13.01.2010 - 4 StR 562/09

    Klammerwirkung; Geiselnahme; fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs;

  • BGH, 23.05.2000 - 4 StR 135/00

    Verklammerung mehrerer Delikte zur Tateinheit

  • BGH, 13.10.1993 - 5 StR 494/93

    Verdrängung der Nötigung durch die Geiselnahme im Zwei Personen Verhältnis -

  • BGH, 22.06.1993 - 1 StR 69/93

    Anforderungen an eine versuchte schwere räuberische Erpressung - Anforderungen an

  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 503/99

    Teilidentität der Ausführungshandlungen und Klammerwirkung bei Annahme von

  • LG Deggendorf, 31.05.2023 - 1 KLs 8 Js 4514/22

    Verurteilung eines Heranwachsenden wegen versuchten Mordes - Absehen von

  • BGH, 06.11.1997 - 4 StR 498/97

    Teilerfolg einer auf die Verletzung sachlichen Rechts gestützten Revision;

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