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   OLG Schleswig, 01.02.2013 - 1 StR 25/12   

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https://dejure.org/2013,4107
OLG Schleswig, 01.02.2013 - 1 StR 25/12 (https://dejure.org/2013,4107)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01.02.2013 - 1 StR 25/12 (https://dejure.org/2013,4107)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01. Februar 2013 - 1 StR 25/12 (https://dejure.org/2013,4107)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 51/07

    Berufsfreiheit (verhältnismäßige Eingriffe; Sonderopfer und Erfordernis der

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.02.2013 - 1 StR 25/12
    (BVerfG, NStZ-RR 2007, 359 f. m.w.N.); auch erlaubt das Gebührensystem nach § 51 RVG keine Vergütung nach dem tatsächlichen Zeitaufwand.
  • OLG Hamm, 29.09.2006 - 2 (s) Sbd IX-102/06

    Besonderer Umfang, Fahrtzeiten; Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.02.2013 - 1 StR 25/12
    Die Höchstgebühr eines Wahlverteidigers hat aber in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte in der Regel die obere Grenze der Pauschgebühr nach § 51 RVG gebildet (vgl. OLG Hamm NJW 2007, 311 ; OLG Karlsruhe Rechtspfleger 2005, 694).
  • OLG München, 09.09.2013 - 6 St 3/12

    Zuerkennung eines Vorschusses auf die Pauschgebühr des beigeordneten

    Es ist deshalb in der Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, anerkannt, dass die pauschalierte Vergütung nicht nach einem fiktiven Stundenlohn festzusetzen ist (KG NStZ-RR 2013, 232; OLG Schleswig, Beschluss vom 1. Februar 2013, 1 StR 25/12 zit. nach www.burhoff.de).
  • OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 2 AR 32/14

    Bemessung der Pauschgebühr für den Pflichtverteidiger in einer Umfangsache:

    Soweit der Verteidiger auf einen - nach seinen Berechnungen - völlig unzureichenden Stundensatz abstellt, ist darauf hinzuweisen, dass nach ganz herrschender Rechtsprechung die Höhe einer Pauschgebühr gerade nicht auf der Grundlage eines fiktiven Stundensatzes festzusetzen ist (KG Berlin NStZ-RR 2013, 232; JurBüro 2013, 362; OLG Celle JurBüro 2013, 301; OLG München JurionRS 2013, 45501; OLG Schleswig JurionRS 2013, 31807; OLG Stuttgart Rpfleger 2014, 692).
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