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   BGH, 16.07.1968 - 1 StR 25/68   

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BGH, 16.07.1968 - 1 StR 25/68 (https://dejure.org/1968,115)
BGH, Entscheidung vom 16.07.1968 - 1 StR 25/68 (https://dejure.org/1968,115)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 1968 - 1 StR 25/68 (https://dejure.org/1968,115)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revisionseinlegung durch den Angeklagten wegen Verletzung sachlichen Rechts - Abgrenzung von Tatmehrheit und Tateinheit bei engem zeitlichen Zusammenhang des vollendeten Diebstahls und des Ansichbringens der Beute durch den Hehler - Die abgeschlossene Vortat als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 74, § 48, § 242, § 259

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 206
  • NJW 1968, 1973
  • MDR 1968, 855
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (12)

  • RG, 01.12.1899 - 4504/99

    1. Kann in dem Verhältnisse der Hehlerei zur Anstiftung des Diebstahles reale

    Auszug aus BGH, 16.07.1968 - 1 StR 25/68
    Das Reichsgericht hatte auf den Einzelfall abgestellt (JW 1936, 2229 Nr. 21) und dementsprechend je nach den Feststellungen des Tatrichters teils Tatmehrheit, teils Tateinheit zwischen Teilnahme an der Vortat und Hehlerei angenommen (vgl. einerseits Rspr. 6, 219, 222, RGSt 5, 282 und RGSt 51, 97, 101; andererseits Rspr. 9, 193, GA Bd. 54, 483, RGSt 32, 394, BayZ 1918, 256).

    Der zeitlichen Trennung zwischen der Teilnahme an der Vortat und der Hehlereihandlung maß es keine ausschlaggebende Bedeutung bei (Rspr. 9, 193, RGSt 32, 394).

  • BGH, 20.12.1954 - GSSt 1/54

    Hehlerei durch Diebstahlsgehilfen - §§ 242, 26, 27, 259 StGB

    Auszug aus BGH, 16.07.1968 - 1 StR 25/68
    Das Landgericht folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, seit der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen BGHSt 7, 134 f. Der Erörterung bedarf nur die Frage, ob die Strafkammer rechtsfehlerfrei Tatmehrheit zwischen Anstiftung zum Diebstahl und Hehlerei angenommen hat.
  • BGH, 20.11.1959 - 4 StR 370/59

    Aluhandel - §§ 242, 27, 259, 52, 53 StGB, Vollendung der Vortat

    Auszug aus BGH, 16.07.1968 - 1 StR 25/68
    Der Bundesgerichtshof hat in der angeführten Entscheidung des Großen Senats (S. 142 a.a.O.) die Frage offen gelassen; auch in einem späteren Urteil (BGHSt 13, 403, 406) [BGH 20.11.1959 - 4 StR 370/59] brauchte er sie nicht zu entscheiden; er ließ in einem Fall der Beihilfe ausdrücklich dahingestellt, ob auch bei engem zeitlichen Zusammenhang der Vollendung des Diebstahls und des Ansichbringens durch den Hehler Tateinheit oder Tatmehrheit gegeben sei.
  • BGH, 20.12.1956 - 4 StR 447/56
    Auszug aus BGH, 16.07.1968 - 1 StR 25/68
    Denn diese ist nur dann anzunehmen, wenn die einzelnen Betätigungsakte räumlich und zeitlich in so engem Zusammenhang stehen, daß sie nach der Auffassung des Lebens schon äußerlich eine Einheit bilden (BGHSt 4, 219; 10, 129 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56]; 10, 230, 231) [BGH 23.01.1957 - 2 StR 565/56].
  • BGH, 26.03.1954 - 5 StR 580/53
    Auszug aus BGH, 16.07.1968 - 1 StR 25/68
    Dem steht nicht entgegen, daß dem Angeklagten der Absatz nicht gelungen ist (BGH NJW 1955, 351 Nr. 15; vgl. auch BGHSt 2, 135, 137) [BGH 24.01.1952 - 3 StR 927/51].
  • BGH, 27.03.1953 - 2 StR 801/52

    Verkaufsbude II - § 52 StGB, natürliche Handlungseinheit: enger

    Auszug aus BGH, 16.07.1968 - 1 StR 25/68
    Denn diese ist nur dann anzunehmen, wenn die einzelnen Betätigungsakte räumlich und zeitlich in so engem Zusammenhang stehen, daß sie nach der Auffassung des Lebens schon äußerlich eine Einheit bilden (BGHSt 4, 219; 10, 129 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56]; 10, 230, 231) [BGH 23.01.1957 - 2 StR 565/56].
  • BGH, 06.11.1953 - 1 StR 269/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.07.1968 - 1 StR 25/68
    Jedoch hat der erkennende Senat bereits im Urteil vom 6. November 1953 (1 StR 269/53) für einen solchen Fall Tatmehrheit angenommen.
  • BGH, 11.01.1955 - 5 StR 290/54
    Auszug aus BGH, 16.07.1968 - 1 StR 25/68
    Denn "bloße Beweggründe sind ... keine Ausführungshandlungen, die eine Tateinheit begründen können" (BGHSt 7, 149, 151) [BGH 11.01.1955 - 5 StR 290/54].
  • BGH, 24.01.1952 - 3 StR 927/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.07.1968 - 1 StR 25/68
    Dem steht nicht entgegen, daß dem Angeklagten der Absatz nicht gelungen ist (BGH NJW 1955, 351 Nr. 15; vgl. auch BGHSt 2, 135, 137) [BGH 24.01.1952 - 3 StR 927/51].
  • BGH, 23.01.1957 - 2 StR 565/56

    Einheitliche Handlung im natürlichen Sinn durch die gesamte auf Diebstahl

    Auszug aus BGH, 16.07.1968 - 1 StR 25/68
    Denn diese ist nur dann anzunehmen, wenn die einzelnen Betätigungsakte räumlich und zeitlich in so engem Zusammenhang stehen, daß sie nach der Auffassung des Lebens schon äußerlich eine Einheit bilden (BGHSt 4, 219; 10, 129 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56]; 10, 230, 231) [BGH 23.01.1957 - 2 StR 565/56].
  • RG, 30.12.1881 - 2857/81

    1. Kann der Anstifter zu einer strafbaren Handlung zugleich Hehler bezüglich der

  • RG, 27.06.1917 - V 430/17

    1. Brotkarten und -marken als Gegenstand von Diebstahl und Hehlerei. Zum Wesen

  • BGH, 21.04.1986 - 2 StR 661/85

    Anforderungen an Anstiftervorsatz

    Diese Straftat stand aber zu der dem Angeklagten vorgeworfenen Anstiftung im Verhältnis der Tatmehrheit (BGHSt 22, 206).
  • BGH, 30.10.2008 - 3 StR 156/08

    Urkundenfälschung (Teilnahme: Anstiftung, Beihilfe; Konkurrenzen; tatbestandliche

    Zwar kommt es bei der Hehlerei in Form der Absatzhilfe (für die italienischen Hintermänner, die als Zwischenhehler - vgl. BGH NStZ 1999, 351, 352 m. w. N. - ihrerseits über das Fahrzeug zu eigenen Zwecken verfügen konnten) auf einen Absatzerfolg des Hehlgutes nicht an (BGHSt 22, 206, 207; 26, 358; 27, 45).
  • BGH, 21.09.2000 - 4 StR 284/00

    Gewerbsmäßige Fälschung von Zahlungskarten; Tatmehrheit; Warenumtauschbetrug;

    Die jeweiligen tatbestandlichen, § 152 a StGB verletzenden Ausführungshandlungen sind nämlich nicht in einem für sämtliche Tatbestandsverwirklichungen notwendigen Teil zumindest teilweise identisch (vgl. BGHSt 22, 206, 208; 27, 66, 67); dagegen vermögen der Umstand, daß der Angeklagte den Entschluß zur Begehung mehrerer Taten gleichzeitig gefaßt hat, ein einheitliches Ziel oder Motiv, eine Teilidentität von Vorbereitungshandlungen oder eine Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen Tateinheit nicht zu begründen (vgl. BGHSt 33, 163, 165; 43, 317, 319; Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. § 52 Rdn. 18 ff.).
  • BGH, 25.11.1997 - 5 StR 526/96

    Konkurrenzverhältnis zwischen dem von einer Partei des Zivilprozesses begangenen

    Auszugehen ist davon, daß nach gesicherter Rechtsprechung Tateinheit nur dann in Betracht kommt, wenn die tatbestandlichen, mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrfach verletzenden Ausführungshandlungen in einem für sämtliche Tatbestandsverwirklichungen notwendigen Teil zumindest teilweise identisch sind (RGSt 32, 137, 138 f.; BGHSt 22, 206, 208; 27, 66, 67; 33, 163, 165).

    Auch in anderen rechtlichen Zusammenhängen wird die vom Haupttäter begangene Tat dem Anstifter zugerechnet: Die Beendigung der Anstiftung ist auch an der Beendigung der Haupttat orientiert (vgl. BGHSt 22, 206, 208).

  • BGH, 25.11.2021 - 4 StR 103/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (keine Heilung formaler Mängel in der

    Dass das Landgericht die Beteiligungszusage nicht als - ggf. zu den Hehlereitaten im Verhältnis der Tatmehrheit stehende (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juli 1968 - 1 StR 25/68, BGHSt 22, 206, 207 ff.; Beschluss vom 14. November 2001 - 3 StR 379/01, NStZ 2002, 200 Rn. 11; anders für eine hier nicht gegebene Fallkonstellation BGH, Urteil vom 3. Oktober 1984 - 2 StR 166/84, BGHSt 33, 44, 47) - Beihilfe zum Betrug in sieben tateinheitlichen Fällen in den Blick genommen hat, beschwert den Angeklagten nicht.
  • BGH, 10.10.1984 - 2 StR 470/84

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung materiellen Rechts - Strafbarkeit wegen

    Dieser kann mithin nicht sein eigener Hehler sein, während Anstifter und Gehilfen der Vortat, die nach deren Abschluß Hehlereihandlungen begehen, sowohl wegen ihrer Teilnahme an der Vortat als auch nach § 259 StGB bestraft werden können (BGHSt 7, 134; 8, 390; 13, 403; 22, 206).
  • BGH, 25.10.2001 - 4 StR 262/01

    Sexuelle Nötigung (unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung

    a) Nach der Rechtsprechung kommt allerdings die Annahme von Tateinheit in Betracht, wenn die tatbestandlichen, dasselbe Strafgesetz mehrfach verletzenden Ausführungshandlungen in einem für sämtliche Tatbestandsverwirklichungen notwendigen Teil zumindest teilweise identisch sind (vgl. BGHSt 22, 206, 208; 43, 317, 319; vgl. auch Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. § 52 Rdn. 19 m.w.N.).
  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 634/18

    Steuerhehlerei (Anstiftung zur Steuerhinterziehung als mitbestrafte Vortat einer

    Beide Rechtsgutsverletzungen bedingen die tatmehrheitliche Strafbarkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1954 - GSSt 1/54, BGHSt 7, 134; Urteile vom 29. April 1986 - 1 StR 105/86 Rn. 4, 6 und vom 16. Juli 1968 - 1 StR 25/68, BGHSt 22, 206).
  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des

    Unter dieses Tatbestandsmerkmal fällt nach der Neufassung des Tatbestandes durch Art. 161 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) vom 9. März 1974 (BGBl. I 469, 582), die durch § 374 AO 1977 übernommen worden ist, jede unselbständige vorbereitende, ausführende oder helfende Tätigkeit zum Zwecke des Absatzes, ohne daß es darauf ankommt, ob der Absatz tatsächlich gelungen ist (BGHSt 22, 206, 207; 26, 358, 359; 27, 45, 48, 49 [BGH 04.11.1976 - 4 StR 255/76]; BGH NJW 1979, 2621).
  • BGH, 04.11.1976 - 4 StR 255/76

    Ölgemälde - § 259 StGB, Absatz, kein Absatzerfolg

    Unter dem Merkmal "Mitwirken zum Absatz" der alten Gesetzesfassung haben in ständiger Rechtsprechung das Reichsgericht (zuletzt RGSt 56, 191, 192; vgl. auch bei Fezer NJW 1975, 1982) und ihm folgend der Bundesgerichtshof (NJW 1955, 350, 351; BGHSt 22, 206, 207) jede vorbereitende, ausführende oder auch nur helfende Tätigkeit zum Zwecke des Absatzes verstanden ohne Rücksicht darauf, ob der Absatz tatsächlich gelungen ist oder nicht.
  • BGH, 25.09.1997 - 1 StR 481/97

    Zurechnung von Taten, die nicht auf dem gemeinsamen Tatplan basieren - Vollendung

  • BGH, 29.04.1986 - 1 StR 105/86

    Strafbarkeit wegen Anstiftung zum Diebstahl, Hehlerei und Anstiftung zur

  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 583/84

    Tatmehrheit oder Tateinheit zwischen fortgesetzter

  • BGH, 23.05.2017 - 4 StR 617/16

    Mittäterschaft (Abgrenzung zur Beihilfe); Beihilfe (Förderung mehrerer rechtlich

  • OLG München, 27.07.2006 - 5St RR 103/06

    Täterschaftliche Hehlerei und Teilnahme an der Vortat

  • BGH, 16.06.1976 - 3 StR 62/76

    gescheiterter Absatz - § 259 StGB, Absatzhilfe, kein Absatzerfolg

  • BGH, 18.12.1984 - 1 StR 596/84

    Natürliche Handlungseinheit bei Abgabe mehrerer Schüsse

  • BGH, 19.04.2000 - 3 StR 149/00

    Abgrenzung Tateinheit und Tatmehrheit

  • BGH, 07.10.1983 - 1 StR 615/83

    Rücktritt bei mehreren Beteiligten durch bloßes Untätigbleiben eines Beteiligten

  • BGH, 06.05.1980 - 1 StR 89/80

    Hervorrufen einer Sperrwirkung im Sinne der Rechtskraft eines endgültigen Urteils

  • BGH, 22.07.1980 - 1 StR 804/79

    Übersetzung fremdsprachiger Urkunden - Beweisqualität des Zeugen vom Hörensagen -

  • BGH, 15.02.1996 - 4 StR 442/95

    Hinweispflicht - Schriftform - Veränderung der Sachlage - Zweifelsgrundsatz -

  • BGH, 04.09.1990 - 1 StR 301/90

    Strafklageverbrauch nach Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis -

  • BGH, 26.05.1976 - 2 StR 634/75

    Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen das Reichswaffengesetz, Hehlerei, Verstoßes

  • BayObLG, 06.12.2001 - 4St RR 131/01

    Tatmehrheit von Anbau und Herstellen von Marihuana

  • BGH, 09.01.1985 - 3 StR 514/84

    Rüge der Nichterteilung des letzten Wortes

  • BGH, 09.08.1977 - 1 StR 163/77

    Anforderungen an den Gesamtvorsatz in Hinblick auf die Einzelakte einer

  • BGH, 14.07.1993 - 3 StR 150/93

    Annahme von Tateinheit hinsichtlich während des "sich Berauschens" begangenen

  • OLG Jena, 31.01.2008 - 1 Ss 5/08

    Vergewaltigung, Beweiswürdigung

  • BGH, 29.03.1984 - 4 StR 89/84

    Voraussetzungen einer Wahlfeststellung - Definition der Gehilfenstellung bei

  • BGH, 13.03.1984 - 5 StR 22/84

    Mitnahme von Diebesgut für einen potentiellen Abnehmer zur Ansicht als Hehlerei -

  • BGH, 04.03.1970 - 3 StR 1/70

    Beteiligung des Angeklagten an der Vortat - Verurteilung wegen Sachhehlerei -

  • BGH, 13.02.1991 - 2 StR 641/90

    Beurteilung der Wegnahme von Gegenstanden, wenn im tatrichterlichen Urteil

  • BGH, 27.05.1975 - 1 StR 117/75

    Voraussetzungen der gewerbsmäßigen Hehlerei

  • BGH, 23.09.1969 - 1 StR 336/69

    Verurteilung wegen in Mittäterschaft begangenem Diebstahls im Rückfall -

  • BGH, 09.02.1977 - 2 StR 597/76

    Begründung einer Handlungseinheit durch die Einheit im Ziel - Tateinheit zwischen

  • BGH, 16.03.1971 - 1 StR 681/70

    Revision wegen Überschreitung der Frist zur Niederschrift des Urteils -

  • BGH, 27.10.1970 - 1 StR 282/70

    Annahme eigener Verfügungsgewalt im Rahmen einer Hehlerei - Verwirklichung des

  • BGH, 16.04.1969 - 1 StR 19/69

    Beihilfe zum schweren Diebstahl - Beschränkung der Revision auf eine zu einer

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