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   BGH, 05.11.2002 - 1 StR 254/02   

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https://dejure.org/2002,4482
BGH, 05.11.2002 - 1 StR 254/02 (https://dejure.org/2002,4482)
BGH, Entscheidung vom 05.11.2002 - 1 StR 254/02 (https://dejure.org/2002,4482)
BGH, Entscheidung vom 05. November 2002 - 1 StR 254/02 (https://dejure.org/2002,4482)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 200 Abs. 1 StPO; § 265 StPO; § 337 StPO
    Wirksame Anklage (Konkretisierungs- und Umgrenzungsanforderungen; Informationsfunktion; richterlicher Hinweis; Verteidigungsrechte; Serienstraftaten); hinweispflichtige Veränderung der Beweis- oder sonstigen Sachlage in der Hauptverhandlung (Beruhen; keine Hinweispflicht ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksame Anklageerhebung - Verletzung der richterlichen Hinweispflicht - Sexuelle Übergriffe gegen ein Kind - Konkretisierungs- und Umgrenzungsanforderungen - Informationsfunktion - Hinweispflichtige Veränderung der Beweis- oder sonstigen Sachlage

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § 200 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 200 Abs. 1
    Umgrenzungsfunktion der Anklage beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines Kindes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98

    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - 1 StR 254/02
    Ein nachbessernder richterlicher Hinweis - der übrigens nicht protokollierungspflichtig gewesen wäre - war nicht geboten (vgl. BGH NStZ 1996, 95; NJW 1999, 802, 803).

    Von einer hinweispflichtigen Veränderung der Beweis- oder sonstigen Sachlage in der Hauptverhandlung kann danach keine Rede sein (§ 265 StPO; BGHSt 44, 153, 157; BGH NJW 1999, 802, 803).

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - 1 StR 254/02
    Von einer hinweispflichtigen Veränderung der Beweis- oder sonstigen Sachlage in der Hauptverhandlung kann danach keine Rede sein (§ 265 StPO; BGHSt 44, 153, 157; BGH NJW 1999, 802, 803).
  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - 1 StR 254/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt beim Vorwurf einer Vielzahl sexueller Übergriffe gegen ein Kind die Anklage regelmäßig den gesetzlichen Erfordernissen, wenn in ihr das Tatopfer, der Tatzeitraum, die Art und Weise der Tatbegehung in den Grundzügen und die Höchstzahl der vorgeworfenen Taten mitgeteilt werden (vgl. nur BGHSt 40, 44, 46 f.; BGH NStZ 1996, 295, 296; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 23).
  • BGH, 23.08.1995 - 3 StR 163/95

    Information des Angeklagten - Einzelheiten der Anklage - Tochter des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - 1 StR 254/02
    Ein nachbessernder richterlicher Hinweis - der übrigens nicht protokollierungspflichtig gewesen wäre - war nicht geboten (vgl. BGH NStZ 1996, 95; NJW 1999, 802, 803).
  • BGH, 05.05.1999 - 3 StR 153/99

    Gebot der Konkretisierung und Individualisierung bei der Anklageschrift

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - 1 StR 254/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt beim Vorwurf einer Vielzahl sexueller Übergriffe gegen ein Kind die Anklage regelmäßig den gesetzlichen Erfordernissen, wenn in ihr das Tatopfer, der Tatzeitraum, die Art und Weise der Tatbegehung in den Grundzügen und die Höchstzahl der vorgeworfenen Taten mitgeteilt werden (vgl. nur BGHSt 40, 44, 46 f.; BGH NStZ 1996, 295, 296; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 23).
  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00

    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - 1 StR 254/02
    Sie enthält - unter Einschluß des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen (vgl. dazu nur BGHSt 46, 130, 134) - neben der unverwechselbaren Bezeichnung des kindlichen Opfers genaue Begrenzungen der einzelnen Tatzeiträume, die sich hinsichtlich der Tatorte - abgesehen von den letzten beiden Fällen - an den jeweiligen verschiedenen Wohnungen des Angeklagten orientieren.
  • BGH, 03.09.1997 - 5 StR 237/97

    Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Rekonstruktionsverbot bei unrichtiger

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - 1 StR 254/02
    Zu Inhalt und Ergebnissen einzelner Beweiserhebungen muß sich der Tatrichter grundsätzlich nicht vorab erklären (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 14).
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 691/95

    Ungenau gefaßte Anklage - Gericht - Hinweispflicht - Konkret bestimmte Taten

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - 1 StR 254/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt beim Vorwurf einer Vielzahl sexueller Übergriffe gegen ein Kind die Anklage regelmäßig den gesetzlichen Erfordernissen, wenn in ihr das Tatopfer, der Tatzeitraum, die Art und Weise der Tatbegehung in den Grundzügen und die Höchstzahl der vorgeworfenen Taten mitgeteilt werden (vgl. nur BGHSt 40, 44, 46 f.; BGH NStZ 1996, 295, 296; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 23).
  • BGH, 10.01.2024 - 6 StR 276/23

    Einziehung eines Kraftfahrzeugs

    aa) Der vom Anklagesatz abweichende Umstand, dass im Fall II.2 nicht nur der Lkw des Angeklagten S. zum Abtransport des Stehlguts eingesetzt wurde, vermochte als unwesentliche Konkretisierung des Tatablaufs keine Hinweispflicht auszulösen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 5 StR 65/18, NStZ 2019, 239; Urteil vom 5. November 2002 - 1 StR 254/02, StraFo 2003, 95); es fehlt bereits an dem für eine effektive Verteidigung notwendigen Gewicht (vgl. Arnoldi, NStZ 2020, 99, 101).
  • BGH, 20.02.2003 - 3 StR 222/02

    Hinweispflicht bei Konkretisierung einer ungenauen Fassung der Anklageschrift nur

    Keine Hinweispflicht besteht, wenn die neuen Einzelheiten "lediglich den Tatablauf näher kennzeichnen" (BGH StraFo 2003, 95).

    Nach anderen Entscheidungen muß er durch ausdrücklichen Hinweis konkret und eindeutig unterrichtet werden (vgl. BGHSt 44, 153; BGH, Urt. vom 5. November 2002 - 1 StR 254/02).

    Die vom 1. Strafsenat in der Entscheidung BGHSt 44, 153 (auch im Leitsatz, allerdings obiter dictu) vertretene Auffassung, die Unterrichtung "(müsse) - regelmäßig im Hauptverhandlungsprotokoll - dokumentiert werden" hat sich nicht durchgesetzt und wird auch vom 1. Strafsenat - wie dieser ausdrücklich klargestellt hat - nicht mehr vertreten (BGH, Urt. vom 5. November 2002 - 1 StR 254/02; BGH NJW 1999, 802 f.).

    Zudem sind von der Hinweispflicht ausdrücklich ausgenommen solche Konkretisierungen, die - wie hier - "lediglich den Tatablauf näher kennzeichnen" (BGH, Urt. vom 5. November 2002 - 1 StR 254/02).

  • OLG Hamm, 10.08.2005 - 3 Ss 224/04

    Beweiswürdigung; Auseinandersetzung; Zeugenaussage; Fehlen

    Außer Zweifel steht nämlich, dass das Gericht keine Hinweise zu erteilen braucht, wenn sich die Konkretisierung auf Umstände beschränkt, die nicht unmittelbar die Tat betreffen, sondern Feststellungen in bezug auf die Tatplanung oder vorbereitung (so für den Fall der Veränderung der Sachlage gegenüber der Anklage BGH NStZ 2000, 48; BGH, Beschl. v. 5.4.2000 3 StR 95/00) oder wenn die neuen Einzelheiten "lediglich den Tatablauf näher kennzeichnen" (BGH StraFo 2003, 95).
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