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   BGH, 20.07.1999 - 1 StR 265/99   

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https://dejure.org/1999,4592
BGH, 20.07.1999 - 1 StR 265/99 (https://dejure.org/1999,4592)
BGH, Entscheidung vom 20.07.1999 - 1 StR 265/99 (https://dejure.org/1999,4592)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 1999 - 1 StR 265/99 (https://dejure.org/1999,4592)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StGB; § 56 StGB;
    Geldwäsche; Strafrestaussetzung zur Bewährung; Kriminalprognose;

  • Wolters Kluwer

    Geldwäsche - Versuch - Freiheitsstrafe - Bewährung - Revision - Kriminalprognose - Milderungsgründe

  • Judicialis

    StGB § 56

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 318
    Beschränkung der Revision auf Strafaussetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.07.1997 - 1 StR 289/97
    Auszug aus BGH, 20.07.1999 - 1 StR 265/99
    Diese Entscheidung läßt keinen Rechtsfehler erkennen und ist deshalb vom Revisionsgericht hinzunehmen (vgl, BGH, Urt. vom 29. Juli 1997 - 1 StR 289/97-, Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 56 Rdn. 9i).
  • BGH, 08.10.1998 - 1 StR 356/98

    Die Geldwäsche nach der Oetker-Entführung

    Auszug aus BGH, 20.07.1999 - 1 StR 265/99
    Nach dem Urteil des Senats vom 8. Oktober 1998 - 1 StR 356/98 - ist der Angeklagte K. der versuchten Geldwäsche im Fall Z. schuldig (NStZ 1999, 83 f.).
  • BGH, 09.02.1983 - 3 StR 493/82

    Formelhafte Begründung - Strafaussetzung - Bewährung - Ablehnung -

    Auszug aus BGH, 20.07.1999 - 1 StR 265/99
    Mit ihrer auf die Sachrüge gestützten Revision erstrebt die Staatsanwaltschaft den Wegfall der Strafaussetzung zur Bewährung, Das vom Generalbundesanwalt nicht vertretene Rechtsmittel, das wirksam auf die Entscheidung über die Strafaussetzung beschränkt ist vgl. BGH NStZ 1982, 285, 286 sowie NJW 1983, 1624), hat keinen Erfolg.
  • BGH, 06.04.1982 - 4 StR 666/81

    Strafaussetzung - Besondere Umstände - Freiheitsstrafe - Vollstreckung einer

    Auszug aus BGH, 20.07.1999 - 1 StR 265/99
    Mit ihrer auf die Sachrüge gestützten Revision erstrebt die Staatsanwaltschaft den Wegfall der Strafaussetzung zur Bewährung, Das vom Generalbundesanwalt nicht vertretene Rechtsmittel, das wirksam auf die Entscheidung über die Strafaussetzung beschränkt ist vgl. BGH NStZ 1982, 285, 286 sowie NJW 1983, 1624), hat keinen Erfolg.
  • BayObLG, 28.02.2002 - 4St RR 17/02

    Verteidigung der Rechtsordnung bei Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen wegen

    Soweit die Strafkammer der Auffassung ist, die Verteidigung der Rechtsordnung (vgl. zu diesem Begriff BGHSt 24, 40) gebiete die Vollstreckung der sechsmonatigen Freiheitsstrafe, lässt die angefochtene Entscheidung schon über diesen Satz hinaus jede Begründung vermissen, obwohl die Prüfung, ob eine Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 Abs. 3 StGB zu versagen ist, eine umfassende Würdigung von Tat und Täter erfordert, die den Besonderheiten des Einzelfalles gerecht werden muß (st. Rspr., vgl. z.B. BGH wistra 2001, 378; 1999, 418; StV 1998, 260, BGHR § 56 Abs. 3 StGB Verteidigung 16 jeweils m.w.N.).
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