Rechtsprechung
BGH, 11.03.2003 - 1 StR 266/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 224 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 13 StGB; § 261 StPO
Gefährliche Körperverletzung (Mittäterschaft, Exzess); Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität; Freispruch); Garantenstellung (Ingerenz; Möglichkeit der Erfolgsverhinderung: Kenntnis von einer Tathandlung; Tatmacht) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Rüge fehlerhafter Beweiswürdigung mit Revision; Bedingter Tötungsvorsatz ; Gezielte Tritte gegen den Kopf ; Schweres Schuhwerk ; Zurechnung des Verhaltens anderer Beteiligter; Exzeß eines Beteiligten; Grundlage des Beweisergebnisses ; Abweichende Überzeugungsbildung ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 13 Abs. 1
Garantenpflichten bei Ingerenz und weiterer Straftat durch einen Dritten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.09.1992 - 5 StR 379/92
Strafbarkeit des Versuchs eines unechten Unterlassungsdelikts; Strafzumessung …
Auszug aus BGH, 11.03.2003 - 1 StR 266/02
Als Garant hätte er indessen den weiteren lebensgefährlichen Angriff der B. erkennen müssen, um die Möglichkeit zu rechtzeitigem, hinderndem Eingreifen zu haben (vgl. nur BGHSt 38, 356, 358;… BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 7). - BGH, 25.09.1991 - 3 StR 95/91
Garantenstellung aus körperlicher Mißhandlung bei späterer Tötung des …
Auszug aus BGH, 11.03.2003 - 1 StR 266/02
Als Garant hätte er indessen den weiteren lebensgefährlichen Angriff der B. erkennen müssen, um die Möglichkeit zu rechtzeitigem, hinderndem Eingreifen zu haben (vgl. nur BGHSt 38, 356, 358; BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 7). - BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86
Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung …
Auszug aus BGH, 11.03.2003 - 1 StR 266/02
Die Angriffe der Revision gegen die Beweiswürdigung des Landgerichts erschöpfen sich in dem revisionsrechtlich unzulässigen Versuch, die Wertung des hierzu berufenen Tatgerichts durch eine eigene zu ersetzen (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2 und Überzeugungsbildung 21).