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   BGH, 11.06.1991 - 1 StR 269/91   

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https://dejure.org/1991,3721
BGH, 11.06.1991 - 1 StR 269/91 (https://dejure.org/1991,3721)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1991 - 1 StR 269/91 (https://dejure.org/1991,3721)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1991 - 1 StR 269/91 (https://dejure.org/1991,3721)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des § 30 Strafgesetzbuch ( gefährliche Vorbereitungshandlungen) im Falle eines späteren Kommens aufgrund der Anstiftung zumindest zum Versuch der Tat - Subsidiarität oder Nichtsubsidiarität einer versuchten Anstiftung im Sinne des § 30 StGB (Strafgesetzbuch) ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 30, § 53

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 11.06.1991 - 1 StR 269/91
    Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) ist hierbei nur insofern zu berücksichtigen, als die neue Einzelstrafe die Summe der beiden bisherigen Einzelstrafen nicht übersteigen darf (vgl. BGH NJW 1981, 1325, 1326; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1986, 209 Nr. 23).
  • BGH, 01.07.1955 - 2 StR 172/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.06.1991 - 1 StR 269/91
    Durch diese Vorschrift werden einzelne Vorbereitungshandlungen wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit unter Strafe gestellt; für eine Verurteilung nach § 30 StGB ist indes dann kein Raum mehr, wenn es aufgrund der Anstiftung später zumindest zum Versuch der Tat kommt (vgl. BGHSt 8, 38; 14, 378; BGH NStZ 1983, 364; 1986, 565, 566; BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 1 unter c).
  • BGH, 22.06.1960 - 2 StR 114/60

    Vorbereitung eines Verbrechens - Ausführung des Verbrechens - Freiwilliger

    Auszug aus BGH, 11.06.1991 - 1 StR 269/91
    Durch diese Vorschrift werden einzelne Vorbereitungshandlungen wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit unter Strafe gestellt; für eine Verurteilung nach § 30 StGB ist indes dann kein Raum mehr, wenn es aufgrund der Anstiftung später zumindest zum Versuch der Tat kommt (vgl. BGHSt 8, 38; 14, 378; BGH NStZ 1983, 364; 1986, 565, 566; BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 1 unter c).
  • BGH, 26.07.1990 - 4 StR 249/90

    Anforderungen an Bestrafung einer Inbrandsetzung eines Gebäudes als schwere

    Auszug aus BGH, 11.06.1991 - 1 StR 269/91
    Durch diese Vorschrift werden einzelne Vorbereitungshandlungen wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit unter Strafe gestellt; für eine Verurteilung nach § 30 StGB ist indes dann kein Raum mehr, wenn es aufgrund der Anstiftung später zumindest zum Versuch der Tat kommt (vgl. BGHSt 8, 38; 14, 378; BGH NStZ 1983, 364; 1986, 565, 566; BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 1 unter c).
  • BGH, 23.07.1985 - 5 StR 217/85

    Voraussetzungen eines Verzichts auf das Nebenklagerecht - Pflicht des Gerichts

    Auszug aus BGH, 11.06.1991 - 1 StR 269/91
    Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) ist hierbei nur insofern zu berücksichtigen, als die neue Einzelstrafe die Summe der beiden bisherigen Einzelstrafen nicht übersteigen darf (vgl. BGH NJW 1981, 1325, 1326; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1986, 209 Nr. 23).
  • BGH, 05.02.1986 - 2 StR 578/85

    Beschränkbarkeit der Revision bei Subsidiaritätsverhältnis zwischen zwei

    Auszug aus BGH, 11.06.1991 - 1 StR 269/91
    Durch diese Vorschrift werden einzelne Vorbereitungshandlungen wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit unter Strafe gestellt; für eine Verurteilung nach § 30 StGB ist indes dann kein Raum mehr, wenn es aufgrund der Anstiftung später zumindest zum Versuch der Tat kommt (vgl. BGHSt 8, 38; 14, 378; BGH NStZ 1983, 364; 1986, 565, 566; BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 1 unter c).
  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 789/82

    Überschreiten der Grenze von der Vorbereitungshandlung zum Versuch bei einer

    Auszug aus BGH, 11.06.1991 - 1 StR 269/91
    Durch diese Vorschrift werden einzelne Vorbereitungshandlungen wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit unter Strafe gestellt; für eine Verurteilung nach § 30 StGB ist indes dann kein Raum mehr, wenn es aufgrund der Anstiftung später zumindest zum Versuch der Tat kommt (vgl. BGHSt 8, 38; 14, 378; BGH NStZ 1983, 364; 1986, 565, 566; BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 1 unter c).
  • BGH, 14.11.2017 - 3 StR 265/17

    Kein inländischer Handlungsort für eine im Ausland begangene Urkundenfälschung

    Indem auf diese Weise maßgeblich auf die enge tatsächliche Verknüpfung von Tatvorbereitung und Tatbegehung als lediglich unterschiedliche Stadien der Verwirklichung einer konkret geplanten Tat abgestellt wird, knüpft diese Konstruktion dogmatisch daran an, dass § 30 Abs. 2 StGB einen allgemeinen, unselbständigen Strafausdehnungsgrund für bestimmte Beteiligungshandlungen an Verbrechen darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 1991 - 1 StR 269/91, BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 2; LK/Schünemann, StGB, 12. Aufl., § 30 Rn. 1).
  • LG Schwerin, 06.12.2017 - 32 Ks 6/09

    Anstiftung zum versuchten Mord: Ablehnung eines Beweisantrags zur Lebenserwartung

    Eines Teilfreispruchs bedurfte es insoweit nicht, da es sich bei der versuchten Anstiftung nach § 30 StGB um eine subsidiäre und damit rechtlich unselbstständige Vortat handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juni 1991, Az. 1 StR 269/91, in juris).
  • BGH, 23.09.1992 - 1 StR 501/92

    Berücksichtigung unterbliebener Bemühungen um Schadenswiedergutmachung bei

    Nachdem infolge des Urteils des Landgerichts vom 19. Dezember 1990 in Verbindung mit dem Senatsbeschluß vom 11. Juni 1991 (1 StR 269/91) der Schuldspruch in vollem Umfang und vier von fünf Einzelstrafen sowie die Einziehungsentscheidung rechtskräftig sind, hatte die Strafkammer durch das angefochtene Urteil noch die Strafe für die Anstiftung zur schweren Brandstiftung (betreffend die Pizzeria "D.") festzusetzen und eine Gesamtstrafe zu bilden.
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