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BGH, 13.11.2002 - 1 StR 270/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 338 Nr. 5 StPO; § 247 StPO
Absolute Revisionsgründe (Anwesenheit des Angeklagten; Entfernungsbeschluss; Augenscheinnahme; Beruhen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Einnahme eines Augenscheins in Abwesenheit des Angeklagten - Vergewaltigung - Entfernung aus dem Sitzungssaal - Vernehmung der Geschädigten - Gesetzliche Anwesenheitspflicht
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 338 Nr. 5
Keine Beruhensprüfung bei absolutem Revisionsgrund - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.10.2002 - 1 StR 234/02
Aufhebungsumfang bei Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes (das gesamte …
Auszug aus BGH, 13.11.2002 - 1 StR 270/02
Dieser absolute Revisionsgrund führt zur Aufhebung des Urteils, ohne daß es darauf ankommt, ob das Urteil tatsächlich darauf beruhen kann (vgl. Urteil des Senats vom 23. Oktober 2002, 1 StR 234/02).
- BGH, 17.09.2014 - 1 StR 212/14
Revisionsgründe im Strafverfahren: Abwesenheit des während der Zeugenvernehmung …
Umstände, die die Beweiskraft des Urteils in Zweifel ziehen könnten (vgl. hierzu u.a. BGH, Beschluss vom 13. November 2002 - 1 StR 270/02), liegen danach nicht vor.