Rechtsprechung
   BGH, 30.08.1994 - 1 StR 271/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4318
BGH, 30.08.1994 - 1 StR 271/94 (https://dejure.org/1994,4318)
BGH, Entscheidung vom 30.08.1994 - 1 StR 271/94 (https://dejure.org/1994,4318)
BGH, Entscheidung vom 30. August 1994 - 1 StR 271/94 (https://dejure.org/1994,4318)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,4318) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Änderung des Schuldspruchs bei Verurteilung u. a. wegen Körperverletzung mit Todesfolge, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Vergiftung - Frage des Vorliegens von Rechtsfehlern im Zusammenhang mit dem Sachverständigengutachten - Rechtmäßigkeit des Unterbleibens der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 176, § 223; StPO § 81

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 219
  • NStZ 1995, 220
  • NStZ 1995, 224
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.04.1986 - 3 StR 563/85

    Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 30.08.1994 - 1 StR 271/94
    Vielmehr ist zum Ausdruck gebracht, daß auch das Prozeßverhalten des Angeklagten keinen Anlaß dafür gibt, die Gefährlichkeitsprognose in Zweifel zu ziehen (vgl. BGH, Urteil vom 23. April 1986 - 3 StR 563/85).
  • BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92

    Keine nachteilige Verwertung zulässigen Verteidigungsverhaltens bei

    Auszug aus BGH, 30.08.1994 - 1 StR 271/94
    Eine Gesamtschau der Urteilsgründe ergibt auch mit hinlänglicher Klarheit, daß die Strafkammer ihre Gefährlichkeitsprognose nicht - was rechtsfehlerhaft wäre - darauf stützt, daß der Angeklagte seine Taten weitgehend bestreitet (vgl. BGH StV 1993, 469).
  • BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55

    Notwendigkeit der Widergabe von Ausführungen eines Sachverständigen im Urteil -

    Auszug aus BGH, 30.08.1994 - 1 StR 271/94
    Die Bewertung eines Sachverständigengutachtens ist Teil der dem Tatrichter gemäß § 261 StPO obliegenden Beweiswürdigung (BGHSt 7, 238 f; vgl. insgesamt auch Hürxthal in KK 3. Aufl. § 261 Rdn. 31, 32 m.w.Nachw.).
  • BGH, 18.12.1975 - 4 StR 472/75

    Dritter als Täter einer Steuerhinterziehung - Verhängung einer Geldstrafe neben

    Auszug aus BGH, 30.08.1994 - 1 StR 271/94
    Der behauptete Verstoß ist allein mit dem Vorbringen, dieses Verhalten der Polizei sei "unstreitig", nicht ordnungsgemäß i.S.d. § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO gerügt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1975 - 4 StR 472/75 für das Vorbringen, die den behaupteten Verfahrensverstoß ergebenden Tatsachen seien "aktenkundig"; Pikart in KK 3. Aufl. § 344 Rdn. 39 m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.02.1968 - 3 StR 16/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen versuchten gemeinschaftlichen

    Auszug aus BGH, 30.08.1994 - 1 StR 271/94
    Grundsätzlich kann es eine Aufklärungsrüge begründen, wenn der Sachverständige den Angeklagten vor der Gutachtenerstattung nicht oder nicht ausreichend untersucht hat (BGH NJW 1968, 2298; Meier in AK-StPO § 246 a Rdn. 4).
  • BGH, 22.05.1991 - 2 StR 453/90

    Ausbleiben des Angeklagten in der Fortsetzungsverhandlung bei selbst

    Auszug aus BGH, 30.08.1994 - 1 StR 271/94
    Ob ein Sachverständiger eine Beobachtung in einem Psychiatrischen Krankenhaus für erforderlich oder eine Beobachtung in einer Justizvollzugsanstalt für genügend hält, bleibt grundsätzlich ihm überlassen (BGH b. Kusch NStZ 1992, 27 m.w.Nachw.).
  • BGH, 22.09.1992 - 1 StR 456/92

    Körperverletzung bei Verabreichung bewusstseinstrübender Mittel

    Auszug aus BGH, 30.08.1994 - 1 StR 271/94
    Jedoch erfüllt die heimliche Verabreichung betäubender Mittel, durch die der Geschädigte benommen wird, den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung in der Form des hinterlistigen Überfalls (BGH NStZ 1992, 490; Senatsurteil vom 22. September 1992 - 1 StR 456/92).
  • BGH, 02.07.1963 - 1 StR 156/63

    Umfang eines von den Eltern eines Geschädigten gestellten Strafantrages -

    Auszug aus BGH, 30.08.1994 - 1 StR 271/94
    Körperverletzung steht in Tateinheit mit Vergewaltigung, sofern das Opfer - wie hier - über die im Vollzug des Geschlechtsverkehrs liegende unangemessene Behandlung hinaus körperlich mißhandelt wird (BGH NJW 1963, 1683; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 177 Rdn. 16 m.w.Nachw.).
  • BGH, 06.08.1969 - 4 StR 126/69
    Auszug aus BGH, 30.08.1994 - 1 StR 271/94
    Welche der ihm zugänglichen Erkenntnisse der Sachverständige für die Erstattung seines Gutachtens für wesentlich erachtet, bleibt seinem pflichtgemäßen Ermessen überlassen (BGH NJW 1970, 1242, 1243; Pelchen in KK 3. Aufl. § 78 Rdn. 1 jew.m.w.Nachw.).
  • BGH, 24.06.1992 - 2 StR 195/92

    Bewertung des Beibringens eines Schlafmittels als hinterlistiger Überfall im

    Auszug aus BGH, 30.08.1994 - 1 StR 271/94
    Jedoch erfüllt die heimliche Verabreichung betäubender Mittel, durch die der Geschädigte benommen wird, den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung in der Form des hinterlistigen Überfalls (BGH NStZ 1992, 490; Senatsurteil vom 22. September 1992 - 1 StR 456/92).
  • BGH, 05.02.1985 - 1 StR 833/84

    Ausschluss der Strafbarkeit wegen Strafvereitelung und Begünstigung bei

  • BGH, 04.09.2001 - 1 StR 232/01

    Gefährliche Körperverletzung (Glimmende Zigarette); Tateinheit auch trotz Taten,

    "In grausamer und sadistischer Weise" vorgenommenen Mißhandlungen steht auch ein Alter "jenseits der Lebensmitte" nicht entgegen (vgl. BGH, Urt. vom 30. August 1994 -1 StR 271/94).
  • BGH, 12.03.2002 - 1 StR 557/01

    Befangenheit eines Schöffen (Ablehnungsantrag; Presseberichte über angebliche

    Dies ist nicht zu beanstanden (vgl. BGH Urteil vom 30. August 1994 - 1 StR 271/94 m. w. N.).
  • BGH, 26.04.1995 - 3 StR 30/95

    Aufklärung - Aufklärungsrüge - Sachverständiger - Sachverständigengutachten -

    Denn weder das Telefax des Sachverständigen Professor W. noch die Gründe des angefochtenen Urteils enthalten Anhaltspunkte dafür, daß dem Sachverständigen keine ausreichenden Informationen zur Verfügung gestanden haben oder das Gericht auf Umstände abgestellt hat, die dem Sachverständigen bei seiner Gutachtenerstattung unbekannt waren, was unter Umständen eine Aufklärungsrüge begründen kann (vgl. BGH NStZ 1995, 201; BGH, Urteil vom 30. August 1994 - 1 StR 271/94 S. 5 ff.).
  • BGH, 28.05.1997 - 3 StR 166/97

    Abweichung des Tatbilds vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle -

    Durch diese Körperverletzung (vgl. BGH, Urt. vom 30. August 1994 - 1 StR 271/94 bei Miebach NStZ 1995, 224) zwang er sie nicht nur zum Geschlechtsverkehr und zum Mundverkehr, sondern veranlaßte sie auch, ihre Faust in seinen Enddarm einzuführen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht