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   BGH, 25.07.1952 - 1 StR 272/52   

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https://dejure.org/1952,90
BGH, 25.07.1952 - 1 StR 272/52 (https://dejure.org/1952,90)
BGH, Entscheidung vom 25.07.1952 - 1 StR 272/52 (https://dejure.org/1952,90)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 1952 - 1 StR 272/52 (https://dejure.org/1952,90)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an einen niedrigen Beweggrund - Nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehend - Tötung der Ehefrau als Hindernis eines Liebesverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 132
  • NJW 1952, 1026
 
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Wird zitiert von ... (111)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.01.1951 - 1 StR 35/50
    Auszug aus BGH, 25.07.1952 - 1 StR 272/52
    Im übrigen genügt es, wenn die gerichtliche Entschliessung über die Nichtbeeidigung nach § 61 Nr. 2 StPO den Grund der Nichtbeeidigung angibt (BGHSt 1, 175), und bei Nr. 3, dass beide Voraussetzungen der Vorschrift erfüllt sind (BGHSt 1, 8).
  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 113/51
    Auszug aus BGH, 25.07.1952 - 1 StR 272/52
    Nach BGHSt 1, 216 entscheidet über die Nichtbeeidigung eines Zeugen nach § 61 StPO zunächst der Vorsitzende und nur auf Verlangen eines Verfahrensbeteiligten das Gericht.
  • BGH, 18.05.1951 - 1 StR 173/51

    Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses bezüglich des Absehens von der

    Auszug aus BGH, 25.07.1952 - 1 StR 272/52
    Im übrigen genügt es, wenn die gerichtliche Entschliessung über die Nichtbeeidigung nach § 61 Nr. 2 StPO den Grund der Nichtbeeidigung angibt (BGHSt 1, 175), und bei Nr. 3, dass beide Voraussetzungen der Vorschrift erfüllt sind (BGHSt 1, 8).
  • BGH, 21.12.1951 - 1 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 25.07.1952 - 1 StR 272/52
    Die Voraussetzungen der heimtückischen Tötung sind in BGHSt 2, 60 im Anschluss an die ständige Rechtsprechung des OGHBZ zusammenfassend dargelegt.
  • BGH, 08.10.1969 - 3 StR 90/69

    Heimtückisch handelt, wer jemanden im Schlaf tötet - Unmittelbares Erwachen kurz

    Niedrig ist ein Tötungsbeweggrund, der nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht, durch hemmungslose, triebhafte Eigensucht bestimmt und deshalb besonders verwerflich, ja verächtlich ist (BGHSt 3, 132).

    Der Antrieb seines Tuns verdient keinerlei Verständnis mehr, sondern nur noch Verachtung (vgl. BGHSt 3, 132, 133) [BGH 25.07.1952 - 1 StR 272/52].

  • BGH, 30.08.2012 - 4 StR 84/12

    Versuchter Mord (Heimtücke bei grundsätzlicher Angst des Opfers vor dem Täter:

    a) Aus niedrigen Beweggründen tötet, wer sich maßgeblich von einem oder mehreren Handlungsantrieben leiten lässt, die nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb verwerflich sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 1952 - 1 StR 272/52 , BGHSt 3, 132; Urteil vom 24. Mai 2012 - 4 StR 62/12, Rn. 17).

    Eine solche Grundhaltung steht nach allgemeiner sittlicher Bewertung auf tiefster Stufe (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 1952 - 1 StR 272/52 , BGHSt 3, 132, 133; Beschluss vom 20. August 1996 - 4 StR 361/96, BGHSt 42, 226, 227; Urteil vom 16. Februar 2012 - 3 StR 346/11, Rn. 11).

  • BGH, 22.01.1981 - 4 StR 480/80

    bezahlte Hilfe beim Selbstmord - § 216 StGB, keine "Ernstlichkeit" bei

    Denn das Gesetz ordnet den Qualifikationsgrund der Habgier dem Begriff der niedrigen Beweggründe ein; die Habgier ist lediglich ein gesetzliches Beispiel für einen niedrigen Beweggrund (BGHSt 3, 132, 133; 29, 317 = MDR 1980, 1035; Dreher/Tröndle RdNR 3ff, Lackner Anm 6, Horn in SK RdNr 12, Schönke/Schröder/Eser RdNr 14, alle zu § 211 StGB).
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