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BGH, 22.06.1999 - 1 StR 281/99 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 239a StGB; § 255 StGB
Schwere räuberische Erpressung; Erpresserischer Menschenraub; Zwei-Personen-Verhältnis; Sich bemächtigen; - Judicialis
StPO § 349 Abs. 2 bis 4; ; StGB § 239 a Abs. 2; ; StGB § 239 a Abs. 1; ; StGB § 51 Abs. 4 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 239 a
Zweiaktigkeit des erpresserischen Menschenraubes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.05.1999 - 1 StR 201/99
Erpresserischer Menschenraub; Zweipersonenverhältnis; Sichbemächtigen
Auszug aus BGH, 22.06.1999 - 1 StR 281/99
Dem tritt der Senat auch unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 12. Mai 1999 - 1 StR 201/99 bei. - BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94
Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen …
Auszug aus BGH, 22.06.1999 - 1 StR 281/99
Es fehlt in einem solchen Fall an der nach § 239 a Abs. 1 StGB erforderlichen (unvollkommenen) Zweiaktigkeit, nämlich einer durch das Sichbemächtigen geschaffenen stabilen Zwischenlage und ihrer sich erst anschließenden Ausnutzung zu einer Nötigungshandlung (Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen BGHSt 40, 350, 355, 359; Senatsbeschlüsse vom 2. März 1995 - 1 StR 6195 - und 28. Dezember 1995 - 1 StR 648195.