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   BGH, 03.08.2000 - 1 StR 283/00   

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https://dejure.org/2000,3699
BGH, 03.08.2000 - 1 StR 283/00 (https://dejure.org/2000,3699)
BGH, Entscheidung vom 03.08.2000 - 1 StR 283/00 (https://dejure.org/2000,3699)
BGH, Entscheidung vom 03. August 2000 - 1 StR 283/00 (https://dejure.org/2000,3699)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Verfahrensrüge - Beweiswürdigung - Unmittelbarkeitsgrundsatz - Gegenstand - Hauptverhandlung - Zeugenaussage - Totschlag - Provokation - Zweifelssatz - In dubio pro reo

  • Judicialis

    StPO § 267 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Berücksichtigung von in-dubio-pro-reo getroffenen Feststellungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 18 (Ls.)
  • StV 2001, 441 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.01.1993 - 4 StR 607/92

    Beweiswürdigung - Urteilsgründe - Strafzumessung - Revision - Aussage -

    Auszug aus BGH, 03.08.2000 - 1 StR 283/00
    Anderes gilt jedoch, wenn das Beweisergebnis, z. B. der Inhalt einer Urkunde, mit den Mitteln des Revisionsrechts ohne Rekonstruktion der Hauptverhandlung feststellbar ist (BGH StV 1993, 115; StV 1991, 549; w. Nachw. b. Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO, 44. Aufl. § 261 Rdn. 38a).
  • BGH, 04.02.1992 - 1 StR 787/91

    Beweiswürdigung - In dubio pro reo - Tatbeteiligung - Teilnahme - Täterschaft -

    Auszug aus BGH, 03.08.2000 - 1 StR 283/00
    (1) Werden in einem Verfahren mehrere Angeklagte abgeurteilt, so können nicht Feststellungen, die nach dem Zweifelssatz zu Gunsten eines Angeklagten getroffen sind, Grundlage für Feststellungen zum Nachteil eines anderen Angeklagten sein (BGH StV 1996, 81; BGHR StPO § 261 in dubio pro reo 8 m. w. N.).
  • BGH, 07.03.1995 - 1 StR 523/94

    Autoschieber - § 259, § 263 StGB, in dubio pro reo, Versuch

    Auszug aus BGH, 03.08.2000 - 1 StR 283/00
    (1) Werden in einem Verfahren mehrere Angeklagte abgeurteilt, so können nicht Feststellungen, die nach dem Zweifelssatz zu Gunsten eines Angeklagten getroffen sind, Grundlage für Feststellungen zum Nachteil eines anderen Angeklagten sein (BGH StV 1996, 81; BGHR StPO § 261 in dubio pro reo 8 m. w. N.).
  • BGH, 15.08.1991 - 4 StR 383/91

    Bestand eines Strafausspruchs - Fehler bei Feststellungen - Entscheidungsgründe -

    Auszug aus BGH, 03.08.2000 - 1 StR 283/00
    Anderes gilt jedoch, wenn das Beweisergebnis, z. B. der Inhalt einer Urkunde, mit den Mitteln des Revisionsrechts ohne Rekonstruktion der Hauptverhandlung feststellbar ist (BGH StV 1993, 115; StV 1991, 549; w. Nachw. b. Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO, 44. Aufl. § 261 Rdn. 38a).
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