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   BGH, 13.07.2017 - 1 StR 283/17   

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https://dejure.org/2017,31562
BGH, 13.07.2017 - 1 StR 283/17 (https://dejure.org/2017,31562)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2017 - 1 StR 283/17 (https://dejure.org/2017,31562)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2017 - 1 StR 283/17 (https://dejure.org/2017,31562)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 44 StPO, § 302 StPO, § 344 StPO
    Wiedereinsetzung im Strafverfahren: Verschuldete Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

  • IWW

    § 349 Abs. 1 StPO, § 344 StPO, § 345 Abs. 1 StPO, § 302 Abs. 2 StPO, § 44 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Gewerbsmäßige Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige; Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Fristgerechte Begründung der Revision

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung im Strafverfahren: Verschuldete Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbsmäßige Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige; Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Fristgerechte Begründung der Revision

  • rechtsportal.de

    StPO § 344 ; StPO § 345 Abs. 1 ; StPO § 349 Abs. 1
    Gewerbsmäßige Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige; Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Fristgerechte Begründung der Revision

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung im Strafverfahren: Verschuldete Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.10.1990 - 4 StR 450/90

    Für die Zurücknahme der Revision durch den Verteidiger bedarf es einer

    Auszug aus BGH, 13.07.2017 - 1 StR 283/17
    Da er dies nicht getan und auch keinen anderen Rechtsanwalt mit der Begründung der Revision beauftragt und die Revision auch nicht selbst zu Protokoll der Geschäftsstelle begründet hat, hat er die Frist zur Revisionsbegründung nicht ohne eigenes Verschulden versäumt (§ 44 Satz 1 StPO, vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 2 - Rücknahme 3).'.
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