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   BGH, 16.12.2021 - 1 StR 285/21   

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https://dejure.org/2021,54513
BGH, 16.12.2021 - 1 StR 285/21 (https://dejure.org/2021,54513)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2021 - 1 StR 285/21 (https://dejure.org/2021,54513)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2021 - 1 StR 285/21 (https://dejure.org/2021,54513)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Die Wirksamkeit der Revisionsrücknahme

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.06.2021 - 2 StR 27/21

    Zurücknahme der Revision (ausdrückliche Ermächtigung des Verteidigers: Form);

    Auszug aus BGH, 16.12.2021 - 1 StR 285/21
    Da dies allerdings vom Angeklagten durch seine nachfolgenden Schreiben in Zweifel gezogen wird, stellt der Senat die eingetretene Rechtsfolge durch deklaratorischen Beschluss fest (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2021 - 2 StR 27/21 Rn. 2 und vom 20. Februar 2017 - 1 StR 552/16 Rn. 8 mwN).

    Diese Rücknahmeerklärung ist unwiderruflich und unanfechtbar (BGH, Beschluss vom 8. Juni 2021 - 2 StR 27/21 Rn. 3 mwN; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, 64. Aufl., § 302 Rn. 9 mwN) und hat daher trotz der nachfolgenden Erklärungen des Angeklagten, er wolle an seinem Rechtsmittel festhalten, sein Schreiben vom 2. Dezember 2021 sei "gegenstandslos", Bestand.

  • BGH, 20.02.2017 - 1 StR 552/16

    Rechtsmittelrücknahme in Strafsachen: Rücknahmeerklärung durch schuldunfähigen

    Auszug aus BGH, 16.12.2021 - 1 StR 285/21
    Da dies allerdings vom Angeklagten durch seine nachfolgenden Schreiben in Zweifel gezogen wird, stellt der Senat die eingetretene Rechtsfolge durch deklaratorischen Beschluss fest (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2021 - 2 StR 27/21 Rn. 2 und vom 20. Februar 2017 - 1 StR 552/16 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 11.10.2023 - 4 StR 226/23

    Beurteilung der Wirksamkeit der Revisionsrücknahme von einem

    Die Rücknahmeerklärung, die als Prozesshandlung unwiderruflich und unanfechtbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2021 - 1 StR 285/21; Beschluss vom 17. Juli 2019 - 4 StR 85/19), wurde daher mit ihrem Eingang beim Landgericht wirksam.
  • BGH, 09.08.2022 - 1 StR 119/22

    Wirksame Rücknahme der Revision (Weiterleitung durch die Staatsanwaltschaft)

    Da dies allerdings von der Angeklagten mit der Revisionsbegründung in Zweifel gezogen wird, stellt der Senat die eingetretene Rechtsfolge durch deklaratorischen Beschluss fest (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2021 - 1 StR 285/21 Rn. 4 und vom 17. Juli 2019 - 4 StR 85/19 Rn. 4).

    Mit dem dortigen Eingang wurde die Rücknahmeerklärung wirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2021 - 1 StR 285/21 Rn. 2, 4 und vom 3. November 2011 - 2 StR 353/11 Rn. 1, 3; vgl. ferner Beschluss vom 17. Juli 2019 - 4 StR 85/19 Rn. 3, 7).

    c) Die Rücknahmeerklärung ist als Prozesshandlung unwiderruflich und unanfechtbar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2021 - 1 StR 285/21; vom 17. Juli 2019 - 4 StR 85/19; vom 3. November 2011 - 2 StR 353/11 und vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04 Rn. 5).

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