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   BGH, 17.06.1997 - 1 StR 288/97   

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https://dejure.org/1997,5372
BGH, 17.06.1997 - 1 StR 288/97 (https://dejure.org/1997,5372)
BGH, Entscheidung vom 17.06.1997 - 1 StR 288/97 (https://dejure.org/1997,5372)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 1997 - 1 StR 288/97 (https://dejure.org/1997,5372)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Bewertung des Tatunrechts bei der Bemessung der Jugendstrafe - Pflicht des Tatrichters zur Abwägung des Gewichts des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Jugendlichen - Geringere Bedeutung des Erziehungsgedankens ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 18

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1998, 334
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.08.1992 - 4 StR 313/92

    Bemessung der Höhe der Jugendstrafe nach erzieherischen Gesichtspunkten

    Auszug aus BGH, 17.06.1997 - 1 StR 288/97
    Das entbindet den Tatrichter aber nicht davon, das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Jugendlichen abzuwägen (BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 3, 8).
  • BGH, 11.04.1989 - 1 StR 108/89

    Verhängung einer Jugendstrafe bei dadurch bedingtem Verlust der Wohnung und

    Auszug aus BGH, 17.06.1997 - 1 StR 288/97
    Das entbindet den Tatrichter aber nicht davon, das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Jugendlichen abzuwägen (BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 3, 8).
  • BGH, 21.03.1980 - V ZR 41/78
    Auszug aus BGH, 17.06.1997 - 1 StR 288/97
    Zwar ist auch die im allgemeinen Strafrecht zum Ausdruck kommende Bewertung des Tatunrechts bei der Bemessung von Jugendstrafe zu berücksichtigen (BGH NJW 1972, 893 [BGH 27.07.1962 - 1 StR 44/62]; BGH bei Holtz MDR 1980, 814 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]).
  • BGH, 27.07.1962 - 1 StR 44/62
    Auszug aus BGH, 17.06.1997 - 1 StR 288/97
    Zwar ist auch die im allgemeinen Strafrecht zum Ausdruck kommende Bewertung des Tatunrechts bei der Bemessung von Jugendstrafe zu berücksichtigen (BGH NJW 1972, 893 [BGH 27.07.1962 - 1 StR 44/62]; BGH bei Holtz MDR 1980, 814 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]).
  • BGH, 29.11.2017 - 2 StR 460/16

    Bemessung der Jugendstrafe (Berücksichtigung des Erziehungsgedankens bei

    - In Beschlüssen vom 17. Juni 1997 und 5. April 2017 hat der 1. Senat diesen Grundsatz im Rahmen allgemeiner Ausführungen zur Bedeutung der Berücksichtigung des Erziehungsgedankens bei der Strafzumessung betont (BGH, Beschluss vom 17. Juni 1997 - 1 StR 288/97 - StV 1998, 334; Beschluss vom 5. April 2017 - 1 StR 76/17, NStZ-RR 2017, 231).
  • OLG Karlsruhe, 26.07.2011 - 3 (7) Ss 381/11

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verhängung einer Jugendstrafe wegen

    Zwar ist auch die im allgemeinen Strafrecht zum Ausdruck kommende Bewertung des Tatunrechts bei der Bemessung von Jugendstrafe zu berücksichtigen, doch entbindet dies den Tatrichter nicht davon, das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Jugendlichen abzuwägen (BGH, StV 1998, 334 ).
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