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   BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59   

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BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59 (https://dejure.org/1959,51)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1959 - 1 StR 29/59 (https://dejure.org/1959,51)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1959 - 1 StR 29/59 (https://dejure.org/1959,51)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 13, 21
  • NJW 1959, 823
  • MDR 1959, 674
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.06.1957 - 5 StR 164/57

    Piepslaute - §§ 212, 218, 15 StGB, Kausalabweichung, 'Mensch'; Wahlfeststellung

    Auszug aus BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
    Die Vorwegprüfung dieser Frage drängt sich deshalb auf, weil der 5. Strafsenat bei einem vergleichbaren Sachverhalt Tateinheit zwischen (vollendeter) Abtreibung und (vollendetem) Totschlag angenommen hat (BGHSt 10, 291 ).

    Ob dem der in BGHSt 10, 291 erörterte Fall gleichzustellen ist, daß das Kind infolge der vorzeitigen Geburt alsbald sterben würde, wenn es nicht vorher auf andere Weise getötet würde, der Eintritt des ohnehin zu erwartenden Todes also durch die Tötungshandlung nur beschleunigt wird, braucht hier nicht entschieden zu werden.

    Dementsprechend hat auch der 5. Strafsenat in BGHSt 10, 291, 294 (vorletzter Absatz) bei einem gleichliegenden "Ursachenzusammenhang" Tateinheit zwischen vollendeter Abtreibung und versuchtem Totschlag mit dem Hinweis verneint, daß es an einer Handlung fehle, die zugleich unter beide Tatbestände falle.

  • BGH, 12.07.1955 - 5 StR 130/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
    Wie in dem Urteil des 5. Strafsenats vom 12. Juli 1955 (5 StR 130/55) näher dargelegt ist, hat das Reichsgericht bis Mitte der zwanziger Jahre den Begriff der Tat im Sinne des § 264 StPO auf den der Tateinheit, des Fortsetzungszusammenhangs und der sog. Gesetzeseinheit (Gesetzeskonkurrenz) im sachlichrechtlichen Sinn beschränkt.
  • BGH, 12.05.1953 - 1 StR 796/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
    Diese Art der Tatbestandsverwirklichung setzt jedoch voraus, daß das Kind infolge des verfrühten Fruchtabgangs alsbald nach dem Austritt aus dem Mutterleibe stirbt (vgl. BGHSt 10, 5 und das dort angeführte Urteil des erkennenden Senats vom 12. Mai 1953 - 1 StR 796/52 -).
  • BGH, 16.01.1959 - 4 StR 396/58
    Auszug aus BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
    Er wird, wie der 5. Strafsenat in dem erwähnten Urteil ausgeführt hat, nicht schon dadurch geschaffen, daß der Täter die Straftaten in einen Gesamtplan aufgenommen hat; auch nicht dadurch, daß eine Handlung zum Beweise für die Täterschaft des Angeklagten bei einer anderen dient, derentwegen er abgeurteilt wird, oder daß sie aus sonstigem Grunde, etwa zum besseren Verständnis der Gesamtumstände, in der Anklageschrift oder im Eröffnungsbeschluß mit erwähnt ist (vgl. dazu BGH LM StPO § 264 Nr. 9 und BGH 1 StR 625/57 vom 4. Februar 1958 einerseits, BGH 1 StR 24/58 vom 1. April 1958 andrerseits; ferner BGH 4 StR 396/58 vom 16. Januar 1959 NJW 1959, 898 Nr. 23. Die notwendige innere Verknüpfung der mehreren Beschuldigungen muß sich vielmehr unmittelbar aus den ihnen zugrunde liegenden Handlungen und Ereignissen unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung ergeben, dergestalt, daß keine der Beschuldigungen für sich allein verständlich abgewandelt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges empfunden würde.
  • BGH, 01.04.1958 - 1 StR 24/58

    Pflicht zur Hilfeleistung - Verursachung eines Unglücksfalls - Verursacher -

    Auszug aus BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
    Er wird, wie der 5. Strafsenat in dem erwähnten Urteil ausgeführt hat, nicht schon dadurch geschaffen, daß der Täter die Straftaten in einen Gesamtplan aufgenommen hat; auch nicht dadurch, daß eine Handlung zum Beweise für die Täterschaft des Angeklagten bei einer anderen dient, derentwegen er abgeurteilt wird, oder daß sie aus sonstigem Grunde, etwa zum besseren Verständnis der Gesamtumstände, in der Anklageschrift oder im Eröffnungsbeschluß mit erwähnt ist (vgl. dazu BGH LM StPO § 264 Nr. 9 und BGH 1 StR 625/57 vom 4. Februar 1958 einerseits, BGH 1 StR 24/58 vom 1. April 1958 andrerseits; ferner BGH 4 StR 396/58 vom 16. Januar 1959 NJW 1959, 898 Nr. 23. Die notwendige innere Verknüpfung der mehreren Beschuldigungen muß sich vielmehr unmittelbar aus den ihnen zugrunde liegenden Handlungen und Ereignissen unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung ergeben, dergestalt, daß keine der Beschuldigungen für sich allein verständlich abgewandelt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges empfunden würde.
  • BGH, 20.11.1956 - 5 StR 347/56
    Auszug aus BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
    Diese Art der Tatbestandsverwirklichung setzt jedoch voraus, daß das Kind infolge des verfrühten Fruchtabgangs alsbald nach dem Austritt aus dem Mutterleibe stirbt (vgl. BGHSt 10, 5 und das dort angeführte Urteil des erkennenden Senats vom 12. Mai 1953 - 1 StR 796/52 -).
  • RG, 30.03.1922 - I 1223/21

    Steht die rechtskräftige Verurteilung wegen Diebstahls der Strafverfolgung aus §

    Auszug aus BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
    Auf dieser Grundlage hat es z. B. noch in RGSt 57, 51 ausgesprochen, daß die rechtskräftige Verurteilung wegen Diebstahls der Strafverfolgung aus (dem damaligen) § 214 StGB wegen eines bei Unternehmung des Diebstahls begangenen Totschlags nicht entgegenstehe; das, obwohl in den Gründen des tatrichterlichen Urteils festgestellt und erwogen war, daß der Täter bei Ausführung des Diebstahls geschossen habe und daß er mit den Schüssen einen ihm hinderlichen Menschen habe treffen wollen, und obwohl die Strafe für den Diebstahl wegen "der Gefährlichkeit dieser Tat" verschärft worden war.
  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Es glaubt sich im Einklang mit der Entscheidung BGHSt 13, 21, 26 [BGH 24.02.1959 - 1 StR 29/59], wonach die notwendige innere Verknüpfung der mehreren Beschuldigungen sich unmittelbar aus den ihnen zugrunde liegenden Handlungen und Ereignissen unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung ergeben müsse, "dergestalt, daß keine der Beschuldigungen für sich allein verständlich abgehandelt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde".

    Auch das Kammergericht glaubt sich damit im Einklang mit der Entscheidung BGHSt 13, 21, 26 [BGH 24.02.1959 - 1 StR 29/59], ohne sich allerdings, wie es das Oberlandesgericht Hamm ausschließlich getan hat, mit der Frage auseinanderzusetzen, ob nicht jede der beiden Beschuldigungen für sich allein verständlich abgehandelt werden könne.

    Da dieses Erfordernis nach Meinung des Oberlandesgerichts Hamm nur in BGHSt 13, 21, 26 [BGH 24.02.1959 - 1 StR 29/59] aufgestellt ist, während die anderen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs lediglich auf den einheitlichen geschichtlichen Vorgang in seiner Gesamtheit abstellten, hat es die Sache gemäß § 121 Abs. 2 GVG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    Die Meinung des Oberlandesgerichts Hamm, daß der Bundesgerichtshof den Begriff der Tat in § 264 StPO nicht einheitlich auslege und daß die Auslegung, die dieser Begriff in der Entscheidung BGHSt 13, 21, 26 [BGH 24.02.1959 - 1 StR 29/59] gefunden habe, zum gegenteiligen Ergebnis führen müsse, trifft nicht zu.

    Auch das vom Oberlandesgericht Hamm für seine Meinung angeführte Urteil des 1. Strafsenats vom 24. Februar 1959 - 1 StR 29/59 - (BGHSt 13, 21, 26) [BGH 24.02.1959 - 1 StR 29/59] vertritt keine andere Auffassung.

    Während die Urteile vom 3. November 1959 - 1 StR 425/59 - (BGHSt 13, 320, 322) [BGH 03.11.1959 - 1 StR 425/59] und vom 20. Dezember 1968 - 1 StR 508/67 -, das erste unter ausdrücklicher Bezugnahme auf BGHSt 13, 21, 26 [BGH 24.02.1959 - 1 StR 29/59], die herkömmliche Begriffsbestimmung verwenden, ziehen die Urteile vom 22. August 1967 - 1 StR 346/67 - und vom 6. Februar 1968 - 1 StR 595/67 - aus der in BGHSt 13, 21, 26 [BGH 24.02.1959 - 1 StR 29/59] gewählten Formulierung nicht die nach Ansicht des vorlegenden Oberlandesgerichts aus ihr folgenden Schlüsse.

    Eine Trennung würde, wie es die Entscheidung BGHSt 13, 21, 26 [BGH 24.02.1959 - 1 StR 29/59] treffend ausgesprochen hat, in der Tat als "unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs" empfunden werden.

  • BGH, 02.11.2007 - 2 StR 336/07

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch; korrigierter

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfasst aber der Tatbestand weiterhin sowohl die Abtötung der Leibesfrucht im Mutterleib als auch die Tötung durch dessen Abtreibung (BGH, Urt. vom 12. Mai 1953 - 1 StR 796/52 - BGHSt 10, 5 f.; 13, 21, 24; 31, 348, 352); daher kommt es für die Abgrenzung der zweiten Alternative zu den Tötungsdelikten weiterhin auf den Zeitpunkt der Einwirkung an.

    Zwar ist der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für den Fall der Verwirklichung des Abtreibungstatbestands durch die Herbeiführung der Ausstoßung aus dem Mutterleib die Einschränkung zu entnehmen, diese Art der Tatbestandsverwirklichung setze voraus, dass das Kind in Folge des verfrühten Fruchtabgangs alsbald nach dem Austritt aus dem Mutterleib stirbt (BGHSt 13, 21, 24).

    Ob an dem durch die bisherige Rechtsprechung (vgl. neben BGHSt 13, 21, 24 auch BGHSt 31, 348, 352) aufgestellten, allerdings bisher nicht näher begründeten Erfordernis eines "alsbaldigen" Todeseintritts des lebend geborenen Kindes überhaupt festzuhalten wäre, bedarf bei dieser Fallgestaltung keiner Entscheidung.

  • BGH, 22.04.1983 - 3 StR 25/83

    Schmerzmittel gegen Wehen - §§ 222, 229, 13 StGB, keine Strafbarkeit wegen

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß ein Schwangerschaftsabbruch nach § 218 StGB und nicht etwa ein allgemeines Tötungsdelikt vorliegt, wenn die Abtreibung in der Weise vorgenommen wird, daß die Einwirkung auf die Leibesfrucht zur Geburt eines lebenden Kindes führt, das alsbald nach der Geburt, also schon als Mensch, verstirbt (RGSt 4, 380 f; 41, 328 f; BGH, Urteil vom 12. Kai 1953 - 1 StR 796/52 - mitgeteilt bei Dallinger MDR 1953, 597; BGHSt 10, 5 f; 10, 291, 293 [BGH 18.06.1957 - 5 StR 164/57]; 13, 21, 24) [BGH 24.02.1959 - 1 StR 29/59].
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