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   BGH, 25.08.2016 - 1 StR 290/16   

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https://dejure.org/2016,31002
BGH, 25.08.2016 - 1 StR 290/16 (https://dejure.org/2016,31002)
BGH, Entscheidung vom 25.08.2016 - 1 StR 290/16 (https://dejure.org/2016,31002)
BGH, Entscheidung vom 25. August 2016 - 1 StR 290/16 (https://dejure.org/2016,31002)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 283 Abs 2 StGB, § 267 StPO
    Strafbarer Bankrott durch GmbH-Geschäftsführer: Notwendige Urteilsfeststellungen bezüglich des Herbeiführens einer drohenden Zahlungsunfähigkeit; notwendige Darstellung der Liquiditätslage der GmbH

  • IWW

    § 111i Abs. 2 StPO, § 283 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Nachweis der Herbeiführung einer Zahlungsunfähigkeit im Rahmen einer Strafbarkeit wegen Bankrotts

  • rewis.io

    Strafbarer Bankrott durch GmbH-Geschäftsführer: Notwendige Urteilsfeststellungen bezüglich des Herbeiführens einer drohenden Zahlungsunfähigkeit; notwendige Darstellung der Liquiditätslage der GmbH

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 283 Abs. 2; StPO § 111i Abs. 2
    Nachweis der Herbeiführung einer Zahlungsunfähigkeit im Rahmen einer Strafbarkeit wegen Bankrotts

  • datenbank.nwb.de

    Strafbarer Bankrott durch GmbH-Geschäftsführer: Notwendige Urteilsfeststellungen bezüglich des Herbeiführens einer drohenden Zahlungsunfähigkeit; notwendige Darstellung der Liquiditätslage der GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Drohende Zahlungsunfähigkeit

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Zur gerichtlichen Feststellung der Zahlungsunfähigkeit bei Insolvenzverschleppung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 107 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.02.2009 - 3 StR 372/08

    Bankrott (Ankündigung der beabsichtigten Aufgabe der Interessentheorie);

    Auszug aus BGH, 25.08.2016 - 1 StR 290/16
    Wird eine Gegenüberstellung gewählt, muss die Darstellung der Liquiditätslage zu ausgewählten Stichtagen so aussagekräftig sein, dass dem Revisionsgericht die Kontrolle möglich ist, ob das Landgericht von zutreffenden Voraussetzungen ausgegangen und einen nachvollziehbaren Rechenweg gewählt hat (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 StR 372/08, NJW 2009, 2225, 2226 mwN).
  • BGH, 21.08.2013 - 1 StR 665/12

    Insolvenzverschleppung (Begriff der Zahlungsunfähigkeit: Bestimmung nach

    Auszug aus BGH, 25.08.2016 - 1 StR 290/16
    In Fällen wie dem vorliegenden verlangt die Rechtsprechung hierfür entweder eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung der fälligen Verbindlichkeiten einerseits und der zu ihrer Tilgung vorhandenen oder kurzfristig herbeizuschaffenden Mittel andererseits oder eine Bewertung sog. wirtschaftskriminalistischer Anzeichen (vgl. nur Senat, Beschluss vom 21. August 2013 - 1 StR 665/12, NStZ 2014, 107 mwN).
  • OLG Hamm, 10.03.2017 - 4 RBs 94/17

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren; nichtgeeichter Tacho; Feststellungen;

    Das genügt den rechtlichen Anforderungen an eine Beweiswürdigung nicht (vgl. BGH, Beschl. v. 25.08.2016 - 1 StR 290/16 - juris).
  • BGH, 04.12.2018 - 4 StR 319/18

    Vorsatz (einem Sachverständigen unzugängliche Frage); Antragspflicht bei

    Wird die betriebswirtschaftliche Methode gewählt, muss die Darstellung der Liquiditätslage zu ausgewählten Stichtagen so aussagekräftig sein, dass dem Revisionsgericht die Kontrolle möglich ist, ob das Landgericht von zutreffenden Voraussetzungen ausgegangen und einen nachvollziehbaren Rechenweg gewählt hat (BGH, Beschluss vom 25. August 2016 - 1 StR 290/16, ZInsO 2016, 2032 f.).
  • LG Bonn, 01.03.2017 - 29 KLs 1/14

    TelDaFax: Angeklagte B. und Dr. K. wegen Insolvenzverschleppung und Verletzung

    Die Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 Abs. 2 InsO kann aber auch durch sogenannte wirtschaftskriminalistische Beweisanzeichen belegt werden, sofern diese einen sicheren Schluss auf deren Bestehen zulassen (wirtschaftskriminalistische Methode; grundlegend BGH NJW 2000, 154, 156; fortführend BGH NJW 2014, 164, 165; Beschluss v. 23.07.2015, Az. 3 StR 518/14 Rz. 18; Beschluss v. 11.08.2016, Az. 1 StR 63/16; Beschluss v. 25.08.2016, Az. 1 StR 290/16; Fischer , StGB, 63. Aufl., Vor § 283 Rz. 9b; Heine/Schuster , in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 283 Rz. 52; MüKo/ Eilenberger , InsO, 3. Aufl., § 17 Rz. 30a; Uhlenbruck , InsO, 14. Aufl., § 17 Rz. 66).
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