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   BGH, 05.09.1989 - 1 StR 291/89   

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BGH, 05.09.1989 - 1 StR 291/89 (https://dejure.org/1989,1911)
BGH, Entscheidung vom 05.09.1989 - 1 StR 291/89 (https://dejure.org/1989,1911)
BGH, Entscheidung vom 05. September 1989 - 1 StR 291/89 (https://dejure.org/1989,1911)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundlage für die Aufklärungsrüge in einem Rechtsmittel - Qualifizierung von Ausfuhrerstattungen für Drittlandexporte als Subventionen im Sinne des § 264 StGB - Auslegung der Festsetzungs-Verordnungen der EG-Kommission Nr. 2773/82, 1315/84 und 2200/84 - Änderung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 264

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 35
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 18.01.1984 - 327/82

    Ekro

    Auszug aus BGH, 05.09.1989 - 1 StR 291/89
    Das wird bestätigt durch die in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 18. Januar 1984 (Rs. 327/82 EKRO gegen PRODUKTSCHAP, Slg. 1984, 107) mitgeteilte Äußerung der Kommission zu den hier in Rede stehenden unterschiedlichen, bereits in der Festsetzungs-Verordnung Nr. 2787/81 vom 25. September 1981 verwendeten Begriffen, die sowohl im Verordnungstext als auch im Anhang mit den im Tatzeitraum geltenden Erstattungsverordnungen im Wortlaut völlig identisch sind.

    Wie der Europäische Gerichtshof in dem Urteil vom 18. Januar 1984 (RS. 327/82 a.a.O.) dargelegt hat, war der Kommission die unterschiedliche Bedeutung der in den verschiedenen Gemeinschaftssprachen verwendeten Begriffe, an die jeweils die Erstattungsfähigkeit gebunden ist, bekannt; sie hat sich bewußt mit den unterschiedlichen Bedeutungen dieser Begriffe abgefunden, die mit der Vielzahl von - nicht nur von einem Staat zum ändern, sondern auch von Region zu Region verschiedenen - Traditionen und Gebräuchen für das Zerlegen und Entbeinen von Rinderkörpern zusammenhängen und ihren Ursprung vor allem in den Gewohnheiten der Verbraucher und des Handels der verschiedenen Mitgliedsstaaten und Regionen haben.

  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus BGH, 05.09.1989 - 1 StR 291/89
    Auf solche "Wortprotokolle" oder sonstige Aufzeichnungen von Prozeßbeteiligten über den Inhalt von Zeugen- und Sachverständigenaussagen und die damit einhergehende Behauptung, die Urteilsdarlegungen stünden mit diesen Aufzeichnungen nicht im Einklang und hätten deshalb weiterer Aufklärung bedurft, kann eine Rüge der Verletzung des § 244 Abs. 2 StPO grundsätzlich nicht gestützt werden (BGHSt 15, 347, 349; 21, 149, 151; 29, 18, 20; BGH MDR 1974, 369; Herdegen a.a.O. Rdn. 40 m.w.Nachw.).

    Was in ihm über das Ergebnis der Verhandlung zur Schuld- und Straffrage festgehalten ist, bindet das Revisionsgericht" (BGHSt 21, 149, 151).

  • BGH, 08.02.1961 - 2 StR 625/60
    Auszug aus BGH, 05.09.1989 - 1 StR 291/89
    Auf solche "Wortprotokolle" oder sonstige Aufzeichnungen von Prozeßbeteiligten über den Inhalt von Zeugen- und Sachverständigenaussagen und die damit einhergehende Behauptung, die Urteilsdarlegungen stünden mit diesen Aufzeichnungen nicht im Einklang und hätten deshalb weiterer Aufklärung bedurft, kann eine Rüge der Verletzung des § 244 Abs. 2 StPO grundsätzlich nicht gestützt werden (BGHSt 15, 347, 349; 21, 149, 151; 29, 18, 20; BGH MDR 1974, 369; Herdegen a.a.O. Rdn. 40 m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.05.1976 - 5 StR 560/75

    Pflicht zur Mitteilung gerichtlich gezogener Schlussfolgerungen schon vor

    Auszug aus BGH, 05.09.1989 - 1 StR 291/89
    Dies gilt auch dann, wenn - wie hier geschehen - die fraglichen Aufzeichnungen als Anlage zum Sitzungsprotokoll genommen worden sind (BGH, Urt. vom 25. Mai 1976 - 5 StR 560/75).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 05.09.1989 - 1 StR 291/89
    Auf solche "Wortprotokolle" oder sonstige Aufzeichnungen von Prozeßbeteiligten über den Inhalt von Zeugen- und Sachverständigenaussagen und die damit einhergehende Behauptung, die Urteilsdarlegungen stünden mit diesen Aufzeichnungen nicht im Einklang und hätten deshalb weiterer Aufklärung bedurft, kann eine Rüge der Verletzung des § 244 Abs. 2 StPO grundsätzlich nicht gestützt werden (BGHSt 15, 347, 349; 21, 149, 151; 29, 18, 20; BGH MDR 1974, 369; Herdegen a.a.O. Rdn. 40 m.w.Nachw.).
  • BGH, 29.04.1987 - 3 StR 103/87

    Strafaussetzung - Bewährung - Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 05.09.1989 - 1 StR 291/89
    Vielmehr hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen, daß schon ein Zusammentreffen durchschnittlicher und einfacher Milderungsgründe die Bedeutung besonderer Umstände im Sinne der Vorschrift haben kann (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 1, Gesamtwürdigung, unzureichende 2).
  • BGH, 17.09.1986 - 3 StR 214/86

    Abgrenzung zwischen Betrug und Subventionsbetrug - Annahme eines Betrugsversuch

    Auszug aus BGH, 05.09.1989 - 1 StR 291/89
    Davon, daß Ausfuhrerstattungen für Drittlandexporte nach den EWG-Marktordnungsvorschriften Subventionen im Sinne der Vorschrift sind, gehen Rechtsprechung (vgl. BGH JR 1981, 468; BGH wistra 1987, 23) und Schrifttum, wo Erstattungen nach EG-Recht als Beispiel für die Hauptform der Subvention - den verlorenen Zuschuß - angeführt werden (vgl. etwa Tiedemann in LK 10. Aufl. § 264 Rdn. 21, 24 und 26 m.w.Nachw.), ohne nähere Erörterung aus.
  • OLG Hamm, 21.06.2016 - 4 RVs 51/16

    Illegaler Verkauf von Cannabisprodukten

    Es ist insbesondere zu prüfen, ob die Urteilsfeststellungen frei von Lücken, Widersprüchen sowie Verstößen gegen Denk- und Erfahrungssätze sind (BGH NStZ 1990, 35; NJW 1979, 2318; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Auflage, § 337 StPO Rn. 21).
  • BGH, 28.05.2014 - 3 StR 206/13

    Subventionsbetrug (Subventionsbegriff; zumindest auch wirtschaftsfördernde

    Da es sich hierbei um einen Endzweck im Gegensatz zu dem in der Erreichung eines bestimmten Verhaltens des Subventionsempfängers liegenden Primärzweck handelt, bedarf es vorliegend keiner Entscheidung, ob nur solche Endzwecke von § 264 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 StGB erfasst werden (so LK/Tiedemann aaO, § 264 Rn. 64; S/S/Perron, StGB, 29. Aufl., § 264 Rn. 18; NK-StGB/Hellmann aaO, § 264 Rn. 39; Eberle aaO, S. 95 ff.; SSW-StGB/Saliger aaO, § 264 Rn. 13; vgl. auch BGH, Urteil vom 5. September 1989 - 1 StR 291/89, NStZ 1990, 35, 36) oder ob jeder mit der Leistung angestrebte Zweck ausreicht, auch wenn er lediglich eine Bedingung für das gewünschte Ziel darstellt (so MüKo-StGB/Wohlers/Mühlbauer, 2. Aufl., § 264 Rn. 45; SK-StGB/Hoyer, 67. Lfg., § 264 Rn. 34 ff.).
  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 339/16

    BGH hebt Urteil bezüglich des Projekts "Hohe Düne" weitgehend auf

    Insoweit genügt bereits die in den Normen der Europäischen Union erfolgte Benennung der Vergabevoraussetzungen als Grundlage der Pönalisierung dahingehender Täuschungshandlungen (vgl. BTDrucks. 7/5291 S. 13; BGH, Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 101/98, BGHSt 44, 233, 241; Beschluss vom 30. September 2010 - 5 StR 61/10, NStZ-RR 2011, 81 f.; Urteil vom 5. September 1989 - 1 StR 291/89, NStZ 1990, 35, 36; OLG München, Beschluss vom 1. Juli 1981 - 2 Ws 668/81, NJW 1982, 457; Tiedemann aaO § 264 Rn. 81, 82; MüKo-StGB/Wohlers/Mühlbauer, 2. Aufl., § 264 Rn. 72; Fischer aaO § 264 Rn. 17a).
  • OLG Hamm, 14.11.1996 - 3 Ss OWi 1178/96

    Qualifizierter Rotlichtverstoß bei Anhalten vor LZA, Beweiswürdigung, Gefährdung

    Im übrigen kann die Behauptung, ein in der Hauptverhandlung vernommener Zeuge habe anders ausgesagt bzw. seine Aussage sei anders zu verstehen gewesen, auch allenfalls dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn ohne Rekonstruktion der Beweisaufnahme der Nachweis geführt werden kann, daß die im Urteil getroffenen Feststellungen nicht durch die in der Hauptverhandlung verwendeten Beweismittel gewonnen worden sind (vgl. BGH, NStZ 1990, 35 ; KK-Hürxthal, StPO , 3. Aufl., 261 Rdnr. 53; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., 261 Rdnr. 38 a).
  • OLG Rostock, 24.02.2010 - 2 Ss OWi 6/10

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Verwertbarkeit von

    Mit einer solchen Rüge kann der Betroffene im Rechtsbeschwerdeverfahren keinen Erfolg haben (BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 6; BGH NStZ 90, 35; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 261 Rdz. 38a; KK-Schoreit, StPO, 6. Aufl. § 261 Rdz. 51; Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 6. Aufl. Rdz. 1471).
  • BGH, 04.02.1997 - 5 StR 606/96

    Verjährungsbeginn bei Vergewaltigungshandlungen an Minderjährigen - Formelle

    Die Rekonstruktion der Beweisaufnahme ist dem Revisionsgericht versagt (BGHSt 15, 347; 17, 351, 352 [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]; 21, 149; 28, 384; 29, 18, 20; 31, 139, 140; BGH NJW 1984, 1245, 1246 [BGH 22.02.1984 - 3 StR 530/83]; BGH NStZ 1990, 35 [BGH 05.09.1989 - 1 StR 291/89]; BGH StV 1992, 549; BGHR StPO § 261 Inbegriff 14).
  • OLG Hamm, 14.08.2008 - 3 Ss OWi 813/07

    Wegfall der Beweiskraft; Lücke; Freibeweis; Rekonstruktion der Hauptverhandlung;

    Soweit der Beschwerdeführer dies auf Angaben des Zeugen T in der Hauptverhandlung stützt ist darauf hinzuweisen, dass sich die Verteidigung durch den Vortrag in ihrem Schriftsatz vom 13.08.2008, der Zeuge T habe die Frage, ob das Gerät für die Messung auf einer vierspurigen Straße nicht beantworten können, so dass diese offen geblieben sei, in Widerspruch setzt zu den Angaben in der Rechtsbeschwerdebegründung, wo behauptet wird, der Zeuge habe gesagt: "Ich weiß, dass dieses Gerät auf jeden Fall wohl maximal für eine dreispurige Straße zugelassen ist." Darüberhinaus muss sich bei einer auf den Verhandlungsstoff gestützten Aufklärungsrüge die Erkenntnisquelle der Aufklärungsthematik und des dafür in Betracht kommenden Beweismittels aus dem Protokoll oder dem Urteil ergeben, weil sonst fingiertem, zur Rekonstruktion der Hauptverhandlung zwingendem Rügevorbringen Tür und Tor geöffnet wäre (vgl. BGH NStZ 1990, 35; Herdegen in KK-StPO 5. Aufl. § 244 Rdn. 38 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 14.10.2010 - 1 Ss 139/10

    Strafrechtliche Verurteilung des früheren Bürgermeisters der Verbandsgemeinde

    Eine Aufklärungsrüge kann nicht auf die unzulängliche Ausschöpfung benutzter Beweismittel - hier des in der Berufungshauptverhandlung vernommenen Zeugen KHK ...[E] - gestützt werden (BGHR StPO § 244 Abs. 2 Aufdrängen 3).
  • BayObLG, 12.07.1995 - 3 ObOWi 58/95
    Dies ist für Feststellungen, die der Tatrichter bereits getroffen hat, anerkannt (vgl. BGHSt 31, 139/140 = NStZ 1983, 278 ; NStZ 1990, 35 ; KK/Hürxthal StPO 3. Aufl. § 261 Rn. 53).
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