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   BGH, 03.08.2000 - 1 StR 293/00   

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    Verfahrensverzögerung als Revisionsgrund

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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 376/03  

    Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge beim Recht auf

    Indes steht auch der Beschluß dieses Senats vom 3. August 2000 - 1 StR 293/00 -, der nach dem Antwortbeschluß einem Eingreifen auf Sachrüge tragend entgegenstehen soll, der Annahme eines Erörterungsmangels in Fällen signifikanter Anhaltspunkte für eine gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verstoßende Verfahrensverzögerung nicht zwingend entgegen.
  • BGH, 13.11.2003 - 5 StR 376/03  

    Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge: Anwendung auf das Recht auf

    Dagegen verlangen der 1. und 3. Strafsenat grundsätzlich die Erhebung einer Verfahrensrüge, mit der vom Angeklagten die zur Beurteilung eines Verstoßes gegen das allgemein als Beschleunigungsgebot bezeichnete Prinzip maßgeblichen Tatsachen in einer Form vorzutragen sind, die der Vorschrift des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügt ( BGHSt 45, 308, 310; BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 9, 11 - so auch BGH [1. Strafsenat], Beschluß vom 3. August 2000 - 1 StR 293/00).
  • BGH, 10.09.2002 - 1 StR 337/02  

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (rechtswidrige Anlasstat bei

    Diese Rüge war jedoch ohne inhaltliche Prüfung zurückzuweisen, da sie nicht innerhalb der Frist des § 345 Abs. 1 StPO angebracht wurde (BGH, Beschluß vom 3. August 2000 - 1 StR 293/00; BGH StV 1999, 407 m.w.N.).
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