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   BGH, 08.08.1989 - 1 StR 296/89   

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https://dejure.org/1989,2143
BGH, 08.08.1989 - 1 StR 296/89 (https://dejure.org/1989,2143)
BGH, Entscheidung vom 08.08.1989 - 1 StR 296/89 (https://dejure.org/1989,2143)
BGH, Entscheidung vom 08. August 1989 - 1 StR 296/89 (https://dejure.org/1989,2143)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen tateinheitlich begangenen mittäterschaftlichen Handeltreibens

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Auslieferung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Fehlerhafter Haftbefehl infolge fehlender Darstellung der Tat - Vorliegen des Verfahrenshindernisses der Spezialität - Verstöße gegen die Strafprozessordnung als ...

  • Wolters Kluwer

    Verfahrenshindernis aufgrund einer Zustimmung zur formlosen Zustimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB § 46 Abs. 2
    ... beginn bei Einfuhr von Betäubungsmitteln

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 526
  • StV 1989, 477
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 127/85

    Grenze der Strafzumessung in neuer Tatsachenverhandlung nach beiderseits

    Auszug aus BGH, 08.08.1989 - 1 StR 296/89
    Sollte der neue Tatrichter den Angeklagten L. der vollendeten Einfuhr für schuldig halten, so wären - im Hinblick auf den Erfolg der auf den Strafausspruch beschränkten Revision der Staatsanwaltschaft durch heute ergangenes Urteil des Senats - die in der Entscheidung BGH NJW 1986, 332 ausgesprochenen Grundsätze zu beachten.
  • BGH, 13.01.1983 - 1 StR 762/82

    Vorbereitungshandlungen beim Verbringen von Betäubungsmitteln über die Grenze -

    Auszug aus BGH, 08.08.1989 - 1 StR 296/89
    Bis zur französisch-deutschen Grenze waren noch mehr als 1.100 km zurückzulegen, zuvor war noch die spanisch-französische Grenze zu überqueren (vgl. BGH NStZ 1983, 224, 462, 511).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Das Gleiche gilt, wenn das Strafgesetz später geändert wird (hier etwa durch Aufhebung des Verbrechenstatbestandes des § 370a AO), ebenso, wenn der den Haftbefehl erlassende Richter anstatt von Tatmehrheit rechtsfehlerhaft von einer Verknüpfung der Taten im Sinne einer Handlungseinheit ausgegangen ist, sofern die dem Beschuldigten vorgeworfenen Tathandlungen dem Auslieferungsersuchen zu entnehmen sind (vgl. BGH, Urteil vom 8. August 1989 - 1 StR 296/89, NStZ 1989, 526).
  • BGH, 11.07.1991 - 1 StR 357/91

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Irrtum über

    Es kann hier dahinstehen, ob das vorliegende Problem der Abweichung des tatsächlichen vom vorgestellten Kausalverlauf allein unter dem Gesichtspunkt des Vorsatzes von Bedeutung (so die Rechtsprechung und die bislang wohl herrschende Meinung in der Literatur, vgl. BGHSt 7, 325; 14, 193; 23, 133; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 13; RGSt 67, 258; OGHSt 2, 285; Dreher/Tröndle, StGB 45. Aufl. § 16 Rdn. 7, vor § 13 Rdn. 16 b; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 15 Rdn. 56; Baumann/Weber, Strafrecht AT 9. Aufl. S. 393, jeweils m.w.Nachw.) oder ob bereits die objektive Zurechnung in Zweifel zu ziehen ist (vgl. Schroeder in LK, 10. Aufl. § 16 Rdn. 25; Puppe GA 1981, 15; Prittwitz GA 1983, 111; Driendl GA 1986, 253; Wolter ZStW 89, 649).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Abweichungen des tatsächlichen vom vorgestellten Kausalverlauf nur dann für die rechtliche Bewertung bedeutungslos, wenn sie sich innerhalb der Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Voraussehbaren halten und keine andere Bewertung der Tat rechtfertigen (BGH GA 1955, 123; NJW 1960, 1822; BGHSt 7, 325, 329; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 13; vgl. zum Ganzen auch Struensee ZStW 102 (1990), 21ff).

    Soweit der Generalbundesanwalt in seiner Stellungnahme unter Hinweis auf die Entscheidungen BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 1, 5, 13 und 19 anderes aus den Besonderheiten des Einfuhrtatbestandes ableitet, geht diese Ansicht fehl.

  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 148/11

    Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in

    Die Zustimmung des Angeklagten zur vereinfachten Auslieferung ließ den Grundsatz der Spezialität nicht entfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. August 1989 - 1 StR 296/89, NStE Nr. 5 zu Art. 14 EuAlÜbk).
  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 152/11

    Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in

    Die Zustimmung des Angeklagten zur vereinfachten Auslieferung ließ den Grundsatz der Spezialität nicht entfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. August 1989 - 1 StR 296/89, NStE Nr. 5 zu Art. 14 EuAlÜbk).
  • BGH, 07.08.2012 - 1 StR 314/12

    Europäischer Haftbefehl (Verstoß gegen Spezialitätsgrundsatz:

    Seine ausdrückliche Zustimmung zur Übergabe wegen der im Europäischen Haftbefehl genannten Taten (vgl. Verfahrensakten Bd. I, Bl. 312, 313) kann mangels anderweitiger Anhaltspunkte nicht zugleich als "ausdrücklicher Verzicht" auch auf den Grundsatz der Spezialität nach Art. 13 Abs. 1 RbEUHb interpretiert werden (vgl. BGH 1. Strafsenat, Urteil vom 08.08.1989 - 1 StR 296/89 -, Fundstelle juris Rdnr. 2 m.w.N. zu Art. 14 EuALÜbK).
  • BGH, 13.08.2020 - 1 StR 648/18

    Grundsatz der Spezialität (keine Durchbrechung durch endgültige Freilassung bei

    Für einen derartigen Verzicht reicht die Zustimmung der übergebenen Person mit einer vereinfachten Auslieferung nicht aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. August 2012 - 1 StR 314/12 Rn. 2 und vom 9. Februar 2012 - 1 StR 152/11 Rn. 12 ff. zu Art. 14 EuAlÜbk; Urteil vom 8. August 1989 - 1 StR 296/89 Rn. 2; Ambos/König/Rackow/Meyer, Rechtshilferecht in Strafsachen, § 83h IRG Rn. 1054; Schomburg/Lagodny/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 6. Aufl., § 83h Rn. 2).
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