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BGH, 26.08.2003 - 1 StR 298/03 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 244 Abs. 2 StPO
Verfahrenrüge (Darlegungspflicht; Aufklärungsrüge) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Verfahrensrüge der unterlassenen Beiziehung von Akten aus einem Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Mittäter; Wiedereinsetzung wegen verspäteter Kenntnisnahme von dem Verfahren; Anforderung an die Darlegung eines Wiedereinsetzungsgrundes
- Judicialis
StPO § 344 Abs. 2 Satz 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 344 Abs. 2 § 345 Abs. 1
Unzulässigkeit einer verspäteten Verfahrensrüge - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 11.03.2013 - Ss 88/12
Vorliegen einer wirksamen Bezugnahme im Sinne von § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO bei …
Zur Begründung einer Aufklärungsrüge ist daher erforderlich, dass ausgeführt wird, welche konkrete Tatsache das Gericht zu ermitteln unterlassen hat, welches genau und bestimmt bezeichnete, geeignete und erreichbare Beweismittel das Gericht zum Beweis für diese Tatsache hätte heranziehen müssen, aufgrund welcher konkreten Umstände sich dem Gericht die vermisste Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen und welches - dem Revisionsführer günstige - Ergebnis von der unterbliebenen Beweiserhebung zu erwarten gewesen wäre (…vgl. BGH, a.a.O. sowie Beschlüsse vom 26.8.2003 - 1 StR 298/03, vom 6.4.2005 - 5 StR 22/05 = NStZ-RR 2005, 201 f. sowie vom 1.7.2010 - 1 StR 259/10 = NStZ-RR 2010, 316 f., jeweils zit. nach [...]; Senatsbeschlüsse vom 21.12.2007 - Ss 77/2007 (87/07) und vom 22.4.2010 - Ss 8/2010 (14/10);… Meyer-Goßner, StPO , 55. Aufl., § 244 Rn. 81 m. w. N.).