Rechtsprechung
   BGH, 26.08.2003 - 1 StR 298/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,13600
BGH, 26.08.2003 - 1 StR 298/03 (https://dejure.org/2003,13600)
BGH, Entscheidung vom 26.08.2003 - 1 StR 298/03 (https://dejure.org/2003,13600)
BGH, Entscheidung vom 26. August 2003 - 1 StR 298/03 (https://dejure.org/2003,13600)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,13600) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge der unterlassenen Beiziehung von Akten aus einem Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Mittäter; Wiedereinsetzung wegen verspäteter Kenntnisnahme von dem Verfahren; Anforderung an die Darlegung eines Wiedereinsetzungsgrundes

  • Judicialis

    StPO § 344 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 344 Abs. 2 § 345 Abs. 1
    Unzulässigkeit einer verspäteten Verfahrensrüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Saarbrücken, 11.03.2013 - Ss 88/12

    Vorliegen einer wirksamen Bezugnahme im Sinne von § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO bei

    Zur Begründung einer Aufklärungsrüge ist daher erforderlich, dass ausgeführt wird, welche konkrete Tatsache das Gericht zu ermitteln unterlassen hat, welches genau und bestimmt bezeichnete, geeignete und erreichbare Beweismittel das Gericht zum Beweis für diese Tatsache hätte heranziehen müssen, aufgrund welcher konkreten Umstände sich dem Gericht die vermisste Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen und welches - dem Revisionsführer günstige - Ergebnis von der unterbliebenen Beweiserhebung zu erwarten gewesen wäre (vgl. BGH, a.a.O. sowie Beschlüsse vom 26.8.2003 - 1 StR 298/03, vom 6.4.2005 - 5 StR 22/05 = NStZ-RR 2005, 201 f. sowie vom 1.7.2010 - 1 StR 259/10 = NStZ-RR 2010, 316 f., jeweils zit. nach [...]; Senatsbeschlüsse vom 21.12.2007 - Ss 77/2007 (87/07) und vom 22.4.2010 - Ss 8/2010 (14/10); Meyer-Goßner, StPO , 55. Aufl., § 244 Rn. 81 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht