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BGH, 04.07.2007 - 1 StR 298/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anrechnung einer in den Niederlanden erlittenen Freiheitsentziehung auf eine in Deutschland verhängte Freiheitsstrafe
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 51 Abs. 1; ; StGB § 51 Abs. 4 Satz 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 51 Abs. 4
Anrechnungsmaßstab für in den Niederlanden erlittene Haft - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77
Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung …
Auszug aus BGH, 04.07.2007 - 1 StR 298/07
Dies muss in der Urteilsformel ebenso zum Ausdruck kommen wie der festgesetzte Maßstab der Anrechnung (vgl. nur BGHSt 27, 287, 288).
- BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10
Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf …
Im Hinblick darauf, dass in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union - auch in Portugal (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 5 StR 251/10) - grundsätzlich Anhaltspunkte für eine andere Anrechnung als im Verhältnis 1:1 nicht ersichtlich und auch nicht vorgetragen sind, hat der Senat gemäß § 354 Abs. 1 StPO den Anrechnungsmaßstab selbst entsprechend bestimmt (…BGH, Beschlüsse vom 4. Juni 2003 - 5 StR 124/03, BGHR StGB § 51 Abs. 4 Anrechnung 3; vom 4. Juli 2007 - 1 StR 298/07; vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2005 - 2 BvR 1593/03). - BGH, 12.03.2008 - 2 StR 628/07
Morphin; Diacetylmorphin; Heroin; nicht geringe Menge; Anrechnung in den …
Für die in dieser Sache in den Niederlanden erlittene Untersuchungshaft war auszusprechen, dass sie im Maßstab 1:1 angerechnet wird (vgl. u. a. BGH, Beschl. vom 4. Juli 2007 - 1 StR 298/07). - BGH, 09.01.2018 - 4 StR 248/17
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Anrechnung von im Ausland erlittener …
Im Hinblick darauf, dass eine Anrechnung der in den Niederlanden erlittenen Freiheitsentziehung nur im Maßstab von 1:1 in Betracht kommt (BGH, Beschluss vom 4. Juli 2007 - 1 StR 298/07; Beschluss vom 1. Dezember 2009 - 3 StR 470/09), kann der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO den Anrechnungsmaßstab selbst bestimmen.