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   BGH, 06.07.1993 - 1 StR 299/93   

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https://dejure.org/1993,10210
BGH, 06.07.1993 - 1 StR 299/93 (https://dejure.org/1993,10210)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1993 - 1 StR 299/93 (https://dejure.org/1993,10210)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1993 - 1 StR 299/93 (https://dejure.org/1993,10210)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit des Strafantrags durch beide Eltern bei Verführung Minderjähriger - Verspätete Zustimmung zum Stafantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit des Strafantrags durch beide Eltern bei Verführung Minderjähriger; Verspätete Zustimmung zum Stafantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.03.1968 - 5 StR 722/67

    Bestimmung des Fristbeginns eines Strafantrags wegen Beleidigung im Falle der

    Auszug aus BGH, 06.07.1993 - 1 StR 299/93
    Darauf kommt es aber auch nicht an, da die dreimonatige Antragsfrist (§ 77b StGB) zu laufen beginnt, sobald der Vater oder die Mutter von der Tat oder dem Täter Kenntnis erlangt haben (BGHSt 22, 103 [BGH 12.03.1968 - 5 StR 722/67]).
  • BGH, 21.07.1981 - 1 StR 219/81

    Strafantrag durch gesetzliche Vertreter eines Minderjährigen - Erfordernis der

    Auszug aus BGH, 06.07.1993 - 1 StR 299/93
    Die Mutter hätte deshalb bis zum 23. November 1991 ihre Zustimmung zu der Strafanzeige erklären müssen (BGH, LM StGB § 61 aF Nr. 2; BGH, Urt. v. 21.07.1981 - 1 StR 219/81).
  • BGH, 20.12.2007 - 4 StR 459/07

    "Happy Slapping" durch sexuelle Handlungen an Minderjährigen

    Im Falle einer bestehenden Ehe sind jedoch beide Elternteile nur gemeinsam antragsberechtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 1993 - 1 StR 299/93).
  • BGH, 23.06.2022 - 2 StR 134/22

    Antragsfrist (minderjährige Geschädigte: Kenntnis des Vaters oder der Mutter von

    Darauf kommt es indes nicht an, da die dreimonatige Antragsfrist (§ 77b Abs. 1 Satz 1 StGB) zu laufen beginnt, sobald der Vater oder die Mutter von der Tat oder dem Täter Kenntnis erlangt haben (BGH, Beschluss vom 6. Juli 1993 - 1 StR 299/93, BGHR StGB § 77b Abs. 2 Satz 1 Eltern 1; Urteil vom 12. März 1968 - 5 StR 722/67, BGHSt 22, 103, 104).

    Die Mutter hätte deshalb bis zum 18. Februar 2021 ihre Zustimmung zu der Strafanzeige erklären müssen (BGH, Beschluss vom 6. Juli 1993 - 1 StR 299/93, BGHR StGB § 77b Abs. 2 Satz 1 Eltern 1 mwN).

  • BGH, 14.12.2011 - 1 StR 532/11

    Strafantrag bei gemeinschaftlicher elterlicher Sorge

    In Fällen gemeinschaftlicher elterlicher Sorge genügt zur Stellung eines wirksamen Strafantrags, wenn ein Elternteil den Antrag in der Form des § 158 Abs. 2 StPO stellt und der andere mündlich zustimmt oder den Handelnden zur Stellung des Strafantrags ermächtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 1993 - 1 StR 299/93; BGH, Urteil vom 21. Juli 1981 - 1 StR 219/81; BGH, Urteil vom 11. Oktober 1956 - 4 StR 292/56, JZ 1957, 67).
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