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   BGH, 04.08.2009 - 1 StR 300/09   

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BGH, 04.08.2009 - 1 StR 300/09 (https://dejure.org/2009,5082)
BGH, Entscheidung vom 04.08.2009 - 1 StR 300/09 (https://dejure.org/2009,5082)
BGH, Entscheidung vom 04. August 2009 - 1 StR 300/09 (https://dejure.org/2009,5082)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 2 StGB; § 66 StGB; § 273 StPO; § 274 StPO
    Sicherungsverwahrung (Begründung des Hangs anhand zulässigen Verteidigerverhaltens; Ermessensausübung); Vergewaltigung von Prostituierten; Begriff der wesentlichen Förmlichkeiten

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Richterliche Würdigung der Einlassung eines Angeklagten bezüglich der ihm vorgeworfenen Taten im Hinblick auf die Anordnung einer Sicherheitsverwahrung; Darlegungspflicht eines Tatrichters i.R.d. Ausübung eines pflichtgemäßen Ermessens bezüglich der Anordnung einer ...

  • Judicialis

    StGB § 66 Abs. 1; ; StGB § 66 Abs. 2

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 270
  • NStZ-RR 2012, 193
  • StV 2010, 17
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.09.2003 - 3 StR 481/02

    Sicherungsverwahrung (Ermessen; Darlegungspflichten; eingeschränkte

    Auszug aus BGH, 04.08.2009 - 1 StR 300/09
    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass sich der Tatrichter seiner Entscheidungsbefugnis bewusst war; sie müssen auch nachvollziehbar darlegen, aus welchen Gründen er von ihr in einer bestimmten Weise Gebrauch gemacht hat (BGH, Beschl. vom 11. September 2003 - 3 StR 481/02 m.w.N.).

    Damit wird dem Ausnahmecharakter der Vorschrift Rechnung getragen, der sich daraus ergibt, dass Absatz 2 - im Gegensatz zu Absatz 1 - eine frühere Verurteilung und eine frühere Strafverbüßung des Täters nicht voraussetzt (vgl. BGH, Urt. vom 20. November 2007 - 1 StR 442/07 Rdn. 8 und Beschl. vom 11. September 2003 - 3 StR 481/02; Rissing-van Saan in LK 12. Aufl. § 66 Rdn. 232 unter Hinweis auf die Berichte des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform BTDrucks. V/40941 S. 21).

  • BGH, 20.11.2007 - 1 StR 442/07

    (Schwerer) sexueller Missbrauch von Kindern; sexueller Missbrauch von

    Auszug aus BGH, 04.08.2009 - 1 StR 300/09
    Zulässiges Verteidigungsverhalten darf jedoch nicht zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urt. vom 20. November 2007 - 1 StR 442/07 m.w.N.).

    Damit wird dem Ausnahmecharakter der Vorschrift Rechnung getragen, der sich daraus ergibt, dass Absatz 2 - im Gegensatz zu Absatz 1 - eine frühere Verurteilung und eine frühere Strafverbüßung des Täters nicht voraussetzt (vgl. BGH, Urt. vom 20. November 2007 - 1 StR 442/07 Rdn. 8 und Beschl. vom 11. September 2003 - 3 StR 481/02; Rissing-van Saan in LK 12. Aufl. § 66 Rdn. 232 unter Hinweis auf die Berichte des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform BTDrucks. V/40941 S. 21).

  • BGH, 15.01.2008 - 4 StR 452/07

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (unzureichende Begründung

    Auszug aus BGH, 04.08.2009 - 1 StR 300/09
    Die berührt das Schweigerecht des Angeklagten (vgl. BGH, Beschl. vom 15. Januar 2008 - 4 StR 452/07 Rdn. 9) und - bei entsprechender Ausrichtung der Therapie - den Grundsatz nemo tenetur se ipsum accusare.
  • LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10

    Verurteilung wegen der Verabredung zur Begehung von sexuellen Handlungen an

    Dabei ist sie sich des Umstandes bewusst, dass die Behandlung durch die Therapeuten Dr. B... und H... unter dem Eindruck des damals gegen den Angeklagten eingeleiteten Strafverfahrens aufgenommen und dann im Endeffekt - auch im Hinblick auf die ihm damals erteilte Therapieweisung - fortgesetzt wurde und dass vor allem auch die Angaben des Angeklagten im Rahmen der jetzigen Exploration nicht losgelöst von dem hiesigen Strafverfahren betrachtet werden dürfen, sondern die ernsthafte Möglichkeit mit sich bringen, dass seine in diesem Zusammenhang abgegebenen Erklärungen insbesondere insoweit, als sie ausweichende Angaben zu den besonders schwer wiegenden Tatvorwürfen beinhalten, von zulässigem Verteidigungsverhalten geprägt sein könnten, das auch im Rahmen der Feststellung eines "Hanges" im Sinne des § 66 StGB nicht zu seinen Lasten berücksichtigt werden darf (vgl. BGH, NStZ 2010, 270 ff.).

    Dabei hat sie insbesondere auch die bisher kaum vorhandene Hafterfahrung des Angeklagten sowie die mit fortschreitenden Lebensalter verbundene Abnahme des Sexualtriebs und dadurch mögliche Verhaltensänderungen berücksichtigt (vgl. dazu BGH, NStZ 2010, 270, 271/272).

  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen sind wichtige Kriterien, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen der Ermessensentscheidung zu berücksichtigen sind, wobei keine Vermutung besteht, dass eine langjährige, erstmalige Strafverbüßung zu einer Verhaltensänderung führen wird (vgl. BGH, Urteil vom 16.04.2020 - 4 StR 8/20 - BeckRS 2020, 8741; BGH, Beschluss vom 04.08.2009 - 1 StR 300/09 - NStZ 2010, 270; BGH, Urteil vom 20.11.2007 - 1 StR 442/07 - juris).
  • BGH, 05.04.2011 - 3 StR 12/11

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Anvertrautsein); sexueller Missbrauch

    Zulässiges Verteidigungsverhalten darf nicht hangbegründend verwertet werden (BGH NStZ 2001, 595, 596; 2010, 270, 271; ...).

    Die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen sind deshalb wichtige Kriterien, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen dieser Ermessensentscheidung grundsätzlich zu berücksichtigen sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, NStZ 2010, 270, 271 f. mwN).

  • BGH, 24.10.2013 - 4 StR 124/13

    Anordnung der Sicherungsverwahrung neben der Verhängung lebenslanger

    Soweit der Bundesgerichtshof bei der Anordnung von Sicherungsverwahrung den zu erwartenden Auswirkungen eines langjährigen Strafvollzugs Bedeutung beigemessen hat, geschah dies nur im Zusammenhang mit der nach § 66 Abs. 2 und 3 Satz 2 StGB zu treffenden Ermessensentscheidung (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11, StV 2012, 196, 198; Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 164/11, Rn. 5; Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, NStZ 2010, 270, 271 f.; Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01, NStZ 2002, 30, 31; Urteil vom 17. Dezember 1998 - 5 StR 302/98, NStZ-RR 1999, 301) und - unter ganz engen Voraussetzungen - bei der Entwicklung der Gefährlichkeitsprognose (vgl. BGH, Urteil vom 23. April 2013 - 5 StR 610/12, NStZ 2013, 522, 523 f.; Urteil vom 19. Juli 2005 - 4 StR 184/05, NStZ-RR 2005, 337; Urteil vom 7. April 1999 - 2 StR 440/98, Rn. 24, insoweit in NStZ 1999, 423 nicht abgedruckt).
  • BGH, 20.11.2018 - 4 StR 168/18

    Urteil des Landgerichts Freiburg i.Br. wegen Mordes und besonders schwerer

    Neben der Prüfung der Frage, ob der mit der Maßregel verfolgte Sicherungszweck bereits durch die Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe erfüllt werden kann (BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2012 - 2 StR 325/12; vom 24. Januar 2017 - 2 StR 459/16), sind auch die möglichen Wirkungen des langjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen in den Blick zu nehmen und zu prüfen, ob diese eine Maßregelanordnung entbehrlich machen können (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2017 - 5 StR 8/17, NStZ 2017, 524, 526; Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, NStZ 2010, 270, 271 zu § 66 Abs. 2 StGB).
  • BGH, 03.02.2011 - 3 StR 466/10

    Sicherungsverwahrung (Ermessensentscheidung des Tatrichters; maßgeblicher

    b) Die Anordnung von Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 2 StGB liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters und ist deshalb der Kontrolle durch das Revisionsgericht nur eingeschränkt zugänglich (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensausübung 1).

    Damit wird dem Ausnahmecharakter der Vorschrift Rechnung getragen, der sich daraus ergibt, dass § 66 Abs. 2 StGB - im Gegensatz zu Absatz 1 der Vorschrift - eine frühere Verurteilung und eine frühere Strafverbüßung des Täters nicht voraussetzt (BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensausübung 1).

    Die maßgeblichen Gründe für seine Ermessensentscheidung muss der Tatrichter nachvollziehbar darlegen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensausübung 1; BGH, Urteil vom 9. Juni 1999 - 3 StR 89/99, NStZ 1999, 473, 474), um dem Revisionsgericht die Nachprüfung der Ermessensentscheidung zu ermöglichen.

  • BGH, 24.10.2019 - 4 StR 200/19

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose: Grenzen

    Zulässiges Verteidigungsverhalten darf weder hangbegründend noch als Anknüpfungspunkt für die Gefährlichkeit des Angeklagten verwertet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 13; Beschluss vom 20. März 2012 - 1 StR 64/12, StV 2012, 597 (Ls); Beschluss vom 4. Februar 2014 - 3 StR 451/13, NStZ-RR 2014, 107; Beschluss vom 21. August 2014 - 1 StR 320/14, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 11).
  • BGH, 19.02.2013 - 1 StR 275/12

    Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung in zwei Verfahren aufgehoben

    c) Jedoch halten die Beurteilung der Gefährlichkeit und die Ausübung des nach § 66 Abs. 2 StGB aF sowie § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB aF eingeräumten Ermessens auch eingedenk des nur eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensausübung 1) sachlich-rechtlicher Prüfung nicht stand.

    Hierfür sind die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzuges sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen wichtige Kriterien, die deshalb im Rahmen der Ermessensausübung zu berücksichtigen sind (vgl. nur BGH, Urteil vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, NStZ-RR 2011, 172; Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, NStZ 2010, 270, 272).

  • BGH, 27.06.2019 - 1 StR 612/18

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Ermessen des Tatgerichts: einzubeziehende zu

    Die revisionsrechtliche Überprüfung erstreckt sich dann vor allem darauf, ob der Tatrichter bei der Ermessensausübung von einem zutreffenden rechtlichen und tatsächlichen Ansatz ausgegangen ist (BGH, Beschlüsse vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09 Rn. 22, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensausübung 1 und vom 11. September 2003 - 3 StR 481/02 Rn. 6).

    Von vornherein offenlassen kann es dies jedenfalls nicht (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09 Rn. 24; vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11 Rn. 19; vom 25. Mai 2011 - 4 StR 164/11 Rn. 6; vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11 Rn. 10 und vom 11. September 2003 - 3 StR 481/02 Rn. 7 f.; Urteil vom 19. Februar 2013 - 1 StR 275/12 Rn. 34).

  • BGH, 26.10.2011 - 5 StR 267/11

    Sicherungsverwahrung (Gefahrenprognose; unzulässige Verwertung zulässigen

    Der Versuch eines Angeklagten, das ihm vorgeworfene Verhalten sachlich anders darzustellen oder wegen tatsächlicher Umstände in einem milderen Licht erscheinen zu lassen, stellt indessen zulässiges Verteidigungsverhalten dar (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, NStZ 2010, 270), das ihm im Zuge der Maßregelanordnung nicht angelastet werden darf (BGH, Beschlüsse vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11; vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11, StV 2011, 482; vom 13. November 2007 - 3 StR 341/07, StV 2008, 301; vom 25. Februar 2000 - 2 StR 555/99, StV 2002, 19; Urteil vom 16. September 1992 - 2 StR 277/92, NJW 1992, 3247).
  • BGH, 21.08.2014 - 1 StR 320/14

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung

  • BGH, 13.09.2011 - 5 StR 189/11

    Sicherungsverwahrung: Abänderbarkeit einer Besetzungsentscheidung; Berücksichtung

  • BGH, 08.12.2022 - 4 StR 75/22

    Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis (Tod des Angeklagten:

  • BGH, 22.10.2015 - 4 StR 275/15

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessen des

  • BGH, 13.06.2012 - 2 StR 121/12

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessen des

  • BGH, 25.08.2021 - 3 StR 352/20

    Prüfung der Gefährlichkeit bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung (keine

  • BGH, 12.04.2017 - 2 StR 466/16

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessen des Gerichts: zu

  • BGH, 04.02.2014 - 3 StR 451/13

    Rechtsfehlerhafte Anordnung von Sicherungsverwahrung (keine hang- oder

  • BGH, 16.12.2014 - 1 StR 515/14

    Begründung des Hangs bei der Sicherungsverwahrung (zulässiges

  • BGH, 16.04.2020 - 4 StR 8/20

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (tatrichterliches Ermessen;

  • BGH, 22.06.2022 - 2 StR 511/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (schwere andere seelische Störung); Unterbringung in

  • LG Deggendorf, 20.07.2021 - 1 KLs 8 Js 7992/20

    Vollzug einer Ausweisung ist bestimmender Milderungsgrund bei faktischen

  • BGH, 10.01.2019 - 1 StR 461/18

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeit des Angeklagten für die

  • BGH, 25.05.2011 - 4 StR 164/11

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Ermessensausübung;

  • BGH, 04.12.2012 - 1 StR 267/12

    Anordnung der Sicherheitsverwahrung (Ermessen des Tatrichters)

  • BGH, 22.06.2011 - 5 StR 84/11

    Besonders schwerer Raub (minder schwerer Fall); Strafzumessung

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