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   BGH, 15.10.1974 - 1 StR 303/74   

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https://dejure.org/1974,3819
BGH, 15.10.1974 - 1 StR 303/74 (https://dejure.org/1974,3819)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1974 - 1 StR 303/74 (https://dejure.org/1974,3819)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1974 - 1 StR 303/74 (https://dejure.org/1974,3819)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Bedrohung - Bestehen eines Ermessensspielraums des Tatrichters - Vorliegen von Anträgen als Strafverfolgungsvorraussetzung bei Antragsdelikten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1975, 22
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.04.1955 - 4 StR 552/54

    Blutrausch - § 15 StGB, Vorsatz: (hier unwesentliche) Abweichung vom

    Auszug aus BGH, 15.10.1974 - 1 StR 303/74
    Abweichungen sind rechtlich ohne Bedeutung, wenn sie sich noch in den Grenzen des allgemein Voraussehbaren halten und keine andere Wertung der Tat ergeben (BGHSt 7, 325, 329).
  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus BGH, 15.10.1974 - 1 StR 303/74
    Dabei sind auch die Bedeutung der Sache und der Zweck der schriftlichen Urteilsbegründung zu berücksichtigen (vgl. BGHSt 12, 311, 315).
  • BGH, 18.08.2015 - 3 StR 289/15

    Körperverletzung aufgrund des Hervorrufens von Brechreiz durch Anspucken

    Danach erfüllt vorliegend zwar nicht die bloße Erregung von Ekelgefühlen (aA RG, Urteil vom 30. Mai 1910 - 3 D 359/10, GA 58, 184, 185; dagegen schon OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18. Juni 1990 - 1 Ss 238/89, NJW 1991, 240, 241), jedoch das Hervorrufen von Brechreiz das Tatbestandsmerkmal (vgl. zu durch Angst hervorgerufene Magenschmerzen BGH, Urteil vom 15. Oktober 1974 - 1 StR 303/74, MDR 1975, 22; insgesamt S/S/Eser, StGB, 29. Aufl., § 223 Rn. 4).
  • BGH, 16.11.1993 - 4 StR 648/93

    Girovertrag mit einem Kreditinstitut; Betrug durch unterlassene Aufklärung über

    Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 21. Februar 1974 - 4 StR 35/74 = MDR 1975, 22 bei Dallinger) hat in einem vergleichbaren Falle, in dem der Angeklagte einen ihm von einem Dritten versehentlich überwiesenen Betrag von 885, 75 DM in Kenntnis dessen abgehoben und für sich verbraucht hatte, eine Strafbarkeit wegen Unterschlagung verneint und gleichzeitig hinzugefügt, die Tat sei auch unter keinem anderen Gesichtspunkt strafbar, insbesondere nicht als Untreue nach § 266 StGB; der Betrugstatbestand wird in dieser Entscheidung nicht erwähnt.
  • BGH, 08.11.2000 - 5 StR 433/00

    Abhebung fehlgebuchter Gutschriften

    Diese Unterscheidung geht auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Justiz 1978, 173) zurück, das einen Fehlbuchungsfall von einem Überweisungsfehler, wie er dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Februar 1974 (MDR 1975, 22 bei Dallinger) zugrunde lag, abgegrenzt hat.

    Eine Strafbarkeit wegen Untreue gemäß § 266 StGB scheidet ebenfalls aus, weil kein Rechtsverhältnis im Sinne § 266 StGB bestand (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1975, 22).

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