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   BGH, 11.06.1981 - 1 StR 303/81   

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BGH, 11.06.1981 - 1 StR 303/81 (https://dejure.org/1981,1700)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1981 - 1 StR 303/81 (https://dejure.org/1981,1700)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1981 - 1 StR 303/81 (https://dejure.org/1981,1700)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erhebung einer Verfahrensrüge durch einen vom Pflichtverteidiger mit einer Untervollmacht versehenen Rechtsanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1981, 393
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.10.1980 - 1 StR 235/80

    Zulässigkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, zum Zwecke der Nachholung

    Auszug aus BGH, 11.06.1981 - 1 StR 303/81
    Eine besondere Verfahrenslage, die eine Durchbrechung dieses Grundsatzes rechtfertigen könnte, ist nicht gegeben (vgl. BGH NStZ 1981, 110 m.w.N.).
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Er darf zu seiner Entlastung weder Untervollmacht erteilen (vgl. BGH, Strafverteidiger 1981, S. 393) noch einem Referendar Verteidigerfunktionen übertragen (vgl. § 139 StPO ; BGH, NJW 1958, S. 1308 f.).
  • OLG Brandenburg, 23.10.2023 - 1 Ws 13/24

    Festsetzung der Grundgebühr und Terminsgebühr für die erbrachte

    Dies folgt bereits daraus, dass der bestellte Verteidiger eine Untervollmacht für die Verteidigung des Angeklagten einem anderen Rechtsanwalt nicht erteilen kann, auch nicht mit Zustimmung des Gerichts, weil die Bestellung zum Verteidiger auf seine Person beschränkt ist (vgl. BGH StV 1981, 393 ; BGH StV 2011, 650 , BGH, Beschluss vom 15. Januar 2014, 4 StR 346/13, zit. nach juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Februar 2023, 2 Ws 13/23, zit. n. juris).
  • OLG Brandenburg, 26.02.2024 - 1 Ws 13/24

    Terminsvertreter: Gebühren nach Teil 4 Abschnitt 1 VV, aber keine

    Dies folgt bereits daraus, dass der bestellte Verteidiger eine Untervollmacht für die Verteidigung des Angeklagten einem anderen Rechtsanwalt nicht erteilen kann, auch nicht mit Zustimmung des Gerichts, weil die Bestellung zum Verteidiger auf seine Person beschränkt ist (vgl. BGH StV 1981, 393; BGH StV 2011, 650, BGH, Beschluss vom 15. Januar 2014, 4 StR 346/13, zit. nach juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Februar 2023, 2 Ws 13/23, zit. n. juris).
  • BGH, 10.02.1988 - 3 StR 556/87

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Zwar hat die Rechtsprechung bei Revisionen des Angeklagten in der Erhebung der allgemeinen Sachrüge in der Regel die Erklärung des unbeschränkten Anfechtungswillens gesehen (z.B. BGH StV 1981, 393; BGH, Urteil vom 3. September 1968 - 1 StR 205/68, Urteil vom 15. Juli 1976 - 4 StR 197/76, Beschluß vom 7. Dezember 1977 - 3 StR 286/77, Beschluß vom 27. Mai 1982 - 2 StR 160/82; Gribbohm NStZ 1983, 97, 98).
  • OLG Brandenburg, 15.12.2003 - 1 Ss OWi 234 B/03

    Darlegung der Toleranzwerte bei Geschwindigkeitsmessung

    Dieses Erfordernis liegt bereits dem Rechtsgedanken des § 46 Abs. 1 OWiG in Verbindung mit § 300 StPO zu Grunde (vgl. Göhler, a.a.O.; für das Revisionsverfahren siehe im Übrigen BGH StV 1981, 393; NStZ-RR 2000, 38; OLG Hamm StV 1982, 170; OLG Koblenz VRS 71, 209).

    Verbleiben bei der insoweit gebotenen Auslegung der Rechtsmittelschriften Zweifel, so ist von unbeschränkter Urteilsanfechtung auszugehen, wenn Gegenstand der angegriffenen Entscheidung eine einzige Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit ist (BGH MDR 1978, 282; NStZ 1983, 359; StV 1981, 393).

  • BGH, 09.07.2003 - 2 StR 146/03

    Ausnahmsweise Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Die Verfahrensrügen waren nicht rechtzeitig im Sinne von § 345 Abs. 2 StPO erhoben worden, weil der Schriftsatz nicht vom Pflichtverteidiger, sondern von einem zu diesem Zweck bevollmächtigten Sozius unterzeichnet worden war, auf den der Pflichtverteidiger seine Befugnisse nicht wirksam übertragen konnte (BGHR StPO § 349 Abs. 1 Einlegungsmangel 2; BGH StV 1981, 393).
  • OLG Karlsruhe, 09.02.2023 - 2 Ws 13/23

    Vergütungsanspruch des anstelle des verhinderten Pflichtverteidigers befristet

    Dies folgt bereits daraus, dass der bestellte Verteidiger eine Untervollmacht für die Verteidigung des Angeklagten einem anderen Rechtsanwalt nicht erteilen kann, auch nicht mit Zustimmung des Gerichts, weil die Bestellung zum Verteidiger auf seine Person beschränkt ist (vgl. BGH StV 1981, 393; StV 2011, 650 und Beschluss vom 15.01.2014 - 4 StR 346/13 -, juris).
  • BGH, 05.02.1992 - 5 StR 673/91

    Unterschrift des Vertreters des Verteidigers - Verteidiger - Revisionsbegründung

    Zwar kann der bestellte Verteidiger seine Befugnisse grundsätzlich nicht auf einen anderen Rechtsanwalt übertragen (BGH StV 1981, 393; 1982, 213; BGH bei Miebach NStZ 1990, 230; KK StPO 2. Aufl. § 142 Rdn. 10; Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. 142 Rdn. 15).
  • OLG Brandenburg, 26.02.2024 - 1 Ws 13/14

    Terminsvertreter, Gebühren, Einzeltätigkeit, voller Verteidiger, Grundgebühr

    Dies folgt bereits daraus, dass der bestellte Verteidiger eine Untervollmacht für die Verteidigung des Angeklagten einem anderen Rechtsanwalt nicht erteilen kann, auch nicht mit Zustimmung des Gerichts, weil die Bestellung zum Verteidiger auf seine Person beschränkt ist (vgl. BGH StV 1981, 393; BGH StV 2011, 650, BGH, Beschluss vom 15, Januar 2014, 4 StR 346/13, zit. nach juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Februar 2023, 2 Ws 13/23, zit. n. juris).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2005 - 2 ARs 154/05

    Pflichtverteidigerkosten nach neuem Recht: Voraussetzungen der Bewilligung einer

    Er darf zu seiner Entlastung weder Untervollmacht erteilen (vgl. BGH, Strafverteidiger 1981, S. 393) noch einem Referendar Verteidigerfunktionen übertragen (vgl. § 139 StPO; BGH, NJW 1958, S. 1308 f.).
  • BGH, 15.01.2014 - 4 StR 346/13

    Keine Befugnis zur Rechtsübertragung beim Pflichtverteidiger (Revisionseinlegung

  • OLG Karlsruhe, 28.07.2005 - 2 Ss 83/05

    Strafverfahren: Besorgnis der Befangenheit des erkennenden Richters bei objektiv

  • OLG Braunschweig, 15.01.2015 - 1 Ws 3/15

    Maßregel; Unterbringung; Entlassungsvorbereitung; Aufhebung; Maßregelvollzug;

  • OLG Karlsruhe, 09.02.2013 - 2 Ws 13/23

    Haftzuschlag, Vorläufige Festnahme

  • BGH, 07.01.1999 - 4 StR 652/98

    Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Antrag im Revisionsverfahren

  • BGH, 17.12.1984 - 4 StR 718/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung sachlichrechtlicher Rügen -

  • BGH, 12.11.1991 - 1 StR 578/91

    Revisionsbegründung des Pflichtverteidigers

  • BGH, 23.03.1993 - 3 StR 106/93

    Übertragung der Befugnisse eines Pflichtverteidigers durch Untervollmacht auf

  • BGH, 27.09.1989 - 2 StR 434/89

    Ordnungsgemäße Einlegung der Revision - Verwerfung der Revision

  • OLG Frankfurt, 12.10.2007 - 2 ARs 77/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Pauschvergütung für den Pflichtverteidiger,

  • BGH, 04.05.1995 - 4 StR 11/95

    Vollmacht - Bevollmächtigung - Revision - Revisionsbegründung -

  • BGH, 09.02.1982 - 1 StR 815/81

    Unzulässigkeit einer Revision mangels Prozessvollmacht

  • BGH, 09.02.1982 - 1 StR 816/81

    Unterzeichnung der Revisionsbegründungsschrift durch einen nicht-bevollmächtigten

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