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   BGH, 15.09.2004 - 1 StR 304/04   

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BGH, 15.09.2004 - 1 StR 304/04 (https://dejure.org/2004,6758)
BGH, Entscheidung vom 15.09.2004 - 1 StR 304/04 (https://dejure.org/2004,6758)
BGH, Entscheidung vom 15. September 2004 - 1 StR 304/04 (https://dejure.org/2004,6758)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 136 StPO; § 163a StPO; § 44 Satz 1 StPO; § 45 StPO; § 46 Abs. 1 StPO; § 345 Abs. 1 Satz 1 StPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung von Verfahrensrügen (Faxausfall); Übergang von der Zeugenvernehmung zur Beschuldigtenvernehmung (pflichtgemäße Beurteilung; Beurteilungsspielraum bei Tötungsdelikten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei einem Ausfall des Telefaxgerätes in der Geschäftsstelle des Landgerichts - Anforderungen an den Tatverdacht bei einem Tötungsdelikt unter dem Aspekt des Übergangs von der zeugenschaftlichen Vernehmung zur ...

  • Judicialis

    StPO § 136

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 136 Abs. 1
    Abgrenzung Beschuldigter - Zeuge; Übergang von der Zeugen- zur Beschuldigtenvernehmung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

    Auszug aus BGH, 15.09.2004 - 1 StR 304/04
    Die Grenzen des Beurteilungsspielraums sind - gerade bei Tötungsdelikten - erst dann überschritten, wenn trotz starken Tatverdachts nicht von der Zeugen zur Beschuldigtenvernehmung übergegangen wird (BGHSt 37, 48, 51 f.) und auf diese Weise die Beschuldigtenrechte umgangen werden (BGHR StPO § 136 Belehrung 6).
  • BGH, 20.08.1996 - 1 StR 378/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 15.09.2004 - 1 StR 304/04
    Dies begründet ausnahmsweise die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Anbringung der in diesem Schriftsatz enthaltenen Verfahrensrügen (§ 44 Satz 1, §§ 45, 46 Abs. 1, § 345 Abs. 1 Satz 1 StPO; vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 11).
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus BGH, 15.09.2004 - 1 StR 304/04
    Auch aus dem Umstand, daß die Angeklagte am späten Vormittag im Dienst-Pkw zur sachbearbeitenden Polizeidienststelle für die Zeugenvernehmung mitfuhr, ergibt sich kein äußerer Befund dahingehend, daß sie nunmehr als Beschuldigte galt (insoweit vom Sachverhalt nicht vergleichbar BGHSt 38, 214, 228).
  • BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90

    Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 15.09.2004 - 1 StR 304/04
    Die Grenzen des Beurteilungsspielraums sind - gerade bei Tötungsdelikten - erst dann überschritten, wenn trotz starken Tatverdachts nicht von der Zeugen zur Beschuldigtenvernehmung übergegangen wird (BGHSt 37, 48, 51 f.) und auf diese Weise die Beschuldigtenrechte umgangen werden (BGHR StPO § 136 Belehrung 6).
  • OLG Bamberg, 27.08.2018 - 2 Ss OWi 973/18

    Fahrlässiges Führen eines Kfz im Straßenverkehr mit Alkoholkonsum

    Daher führt es jedenfalls im Strafverfahren regelmäßig zu einem Beweisverwertungsverbot, wenn die Grenzen des den Strafverfolgungsbehörden bei der Beurteilung der Beschuldigteneigenschaft eingeräumten Beurteilungsspielraums überschritten und auf diese Weise die Beschuldigtenrechte umgangen werden (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 07.09.2017 - 1 StR 186/17 = wistra 2018, 91 [unter Hinweis auf BGHSt 37, 48, 51 f. und BGHR StPO § 136 Belehrung 6; vgl. auch BGH StraFo 2005, 27).
  • LG Osnabrück, 06.03.2013 - 10 KLs 38/09

    Betrug; Handy; Anpingen

    Denn der Strafverfolgungsbehörde steht ein Beurteilungsspielraum zu, ob die vorliegenden Tatsachen bereits eine Einstufung als Beschuldigter erfordern oder nicht ( BGH StraFo 2005, 27).
  • BGH, 11.05.2005 - 2 StR 150/05

    Wiedereinsetzung bei unvollständiger Fax-Übermittlung; Vorbereitungszeit für das

    Dies begründet ausnahmsweise die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Anbringung der nicht vollständig bzw. überhaupt nicht per Fax übertragenen Verfahrensrügen (vgl. BGHSt 31, 161, 163; BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 11; BGH, Beschluß vom 15. September 2004 - 1 StR 304/04).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.09.2004 - 1 StR 304/04   

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https://dejure.org/2004,27306
BGH, 10.09.2004 - 1 StR 304/04 (https://dejure.org/2004,27306)
BGH, Entscheidung vom 10.09.2004 - 1 StR 304/04 (https://dejure.org/2004,27306)
BGH, Entscheidung vom 10. September 2004 - 1 StR 304/04 (https://dejure.org/2004,27306)
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Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beschuldigter zunächst als Zeuge und ohne Belehrung vernommen, später schweigt er

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 368
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07

    Zu Belehrungspflichten der Strafverfolgungsbehörden

    Falls jedoch der Tatverdacht so stark ist, dass die Strafverfolgungsbehörde andernfalls willkürlich die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums überschreiten würde, ist es verfahrensfehlerhaft, wenn dennoch nicht zur Beschuldigtenvernehmung übergegangen wird (vgl. BGHSt 37, 48, 51 f.; 38, 214, 228; BGH NJW 1994, 2904, 2907; 1996, 2663; 1997, 1591; NStZ-RR 2002, 67 (bei Becker); 2004, 368; Beschl. vom 25. Februar 2004 - 4 StR 475/03).
  • BGH, 18.07.2007 - 1 StR 280/07

    Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Art und Weise einer Vernehmung

    Falls jedoch der Tatverdacht so stark ist, dass die Strafverfolgungsbehörde andernfalls willkürlich die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums überschreiten würde, ist es verfahrensfehlerhaft, wenn dennoch nicht zur Beschuldigtenvernehmung übergegangen wird (vgl. BGHSt 37, 48, 51 f.; 38, 214, 228; BGH NJW 1994, 2904, 2907; 1996, 2663 f.; 1997, 1591; NStZ-RR 2002, 67 (bei Becker); 2004, 368; Beschluss vom 25. Februar 2004 - 4 StR 475/03).
  • BGH, 19.10.2011 - 1 StR 476/11

    Pflicht zur Belehrung des Beschuldigten (Beschuldigtenbegriff:

    Die Grenzen des Beurteilungsspielraums sind - gerade bei Tötungsdelikten - erst dann überschritten, wenn trotz starken Tatverdachts nicht von der Zeugen- zur Beschuldigtenvernehmung übergegangen wird (BGHSt 37, 48, 51 f.; BGH, Beschluss vom 10. September 2004 - 1 StR 304/04, NStZ-RR 2004, 368) und auf diese Weise die Beschuldigtenrechte umgangen werden (BGH, Urteil vom 21. Juli 1994 - 1 StR 83/94, BGHR StPO § 136 Belehrung 6).
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