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   BGH, 11.08.1998 - 1 StR 305/98   

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https://dejure.org/1998,3258
BGH, 11.08.1998 - 1 StR 305/98 (https://dejure.org/1998,3258)
BGH, Entscheidung vom 11.08.1998 - 1 StR 305/98 (https://dejure.org/1998,3258)
BGH, Entscheidung vom 11. August 1998 - 1 StR 305/98 (https://dejure.org/1998,3258)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fehlende Hemmungsfähigkeit bezüglich sexuellem Verhalten gegenüber Kindern - Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 617
  • StV 1999, 488
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.12.1993 - 3 StR 516/93

    Unterbringung: Voraussetzungen - Prognose - krankhafte Alkoholsucht oder

    Auszug aus BGH, 11.08.1998 - 1 StR 305/98
    Dabei ist auf den Einzelfall abzustellen (BGH bei Holtz MDR 1994, 433 [BGH 28.10.1993 - VII ZB 22/93]).
  • BGH, 17.08.1977 - 2 StR 300/77

    Voraussetzung an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 11.08.1998 - 1 StR 305/98
    In Anbetracht der Schwere des Eingriffs in die persönliche Freiheit rechtfertigen aber nur schwere Störungen des Rechtsfriedens, die zumindest in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinragen, eine Unterbringung gemäß § 63 StGB (vgl. BVerfGE 70, 279, 312; BGHSt 27, 246, 248).
  • BGH, 29.11.1994 - 1 StR 689/94

    Erheblichkeit der Taten - Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik -

    Auszug aus BGH, 11.08.1998 - 1 StR 305/98
    Berücksichtigt werden muß aber auch die Art der zu erwartenden Tatbestandserfüllung; ob also ein Fehlverhalten an der Grenze zur Erheblichkeitsschwelle (§ 184 c StGB) und bloßen Belästigung liegt oder aber doch in der breiten Skala der tatbestandsmäßigen Handlungsweisen des § 176 StGB schwerwiegende Straftaten zu erwarten sind (vgl. BGH NStZ 1995, 228 [BGH 29.11.1994 - 1 StR 689/94]).
  • BGH, 28.10.1993 - VII ZB 22/93

    Übertragung der Übersendung eines Telefaxes auf eine Bürokraft

    Auszug aus BGH, 11.08.1998 - 1 StR 305/98
    Dabei ist auf den Einzelfall abzustellen (BGH bei Holtz MDR 1994, 433 [BGH 28.10.1993 - VII ZB 22/93]).
  • BGH, 26.06.2012 - 1 StR 163/12

    Anforderungen an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei

    Da das Gesetz keine Beschränkung auf bestimmte Tatbestände vorgenommen hat (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 1994 - 1 StR 689/94, NStZ 1995, 228; BGH, Beschluss vom 3. April 2008 - 1 StR 153/08, Rn. 11), kann die Frage, ob eine zu erwartende Straftat zu einer schweren Störung des Rechtsfriedens führt, grundsätzlich nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls beantwortet werden (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202; Beschluss vom 26. April 2001 - 4 StR 538/00, StV 2002, 477 f.; BGH, Urteil vom 11. August 1998 - 1 StR 305/98, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 25).

    Dagegen wird die Annahme einer schweren Störung des Rechtsfriedens nur in Ausnahmefällen zu bejahen sein, wenn die zu erwartenden Delikte nicht zumindest den Bereich der mittleren Kriminalität erreichen (st. Rspr.; vgl. nur BVerfGE 70, 297, 312; BGH, Urteil vom 11. August 1998 - 1 StR 305/98, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 25; BGH, Beschluss vom 24. November 2004 - 1 StR 493/04, NStZ-RR 2005, 72, 73; BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 4 StR 223/05, NStZ-RR 2005, 303, 304; BGH, Urteil vom 2. März 2011 - 2 StR 550/10, NStZ-RR 2011, 240, 241).

  • BGH, 26.06.2007 - 5 StR 215/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Verhältnismäßigkeit; Schwere

    Es muss wahrscheinlich sein, dass der Rechtsfrieden durch neue Taten schwer gestört wird (BGHSt 27, 246, 248; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 25).
  • BGH, 10.03.2010 - 5 StR 503/09

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeit aufgrund

    Jedenfalls begegnet es aber keinen Bedenken, dass das Landgericht angesichts dieser besonderen Umstände eine Allgemeingefährlichkeit des Beschuldigten im Sinne einer Wahrscheinlichkeit höheren Grades für die Begehung weiterer erheblicher rechtswidriger Taten zum Zeitpunkt des tatgerichtlichen Urteils nicht angenommen hat (vgl. BGH NStZ 1986, 572; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 25).
  • BGH, 22.06.2006 - 3 StR 89/06

    Überzeugungsbildung (Zweifelssatz; in dubio pro reo; abstrakt-theoretische

    Deshalb darf sie - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - nur dann angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades und nicht nur die einfache Möglichkeit künftiger schwerer Störungen des Rechtsfriedens besteht (BGH NStZ 1986, 572; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 16, 25).
  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 538/00

    Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Zwar gehört der sexuelle Mißbrauch eines Kindes grundsätzlich zu den gewichtigeren Straftaten, jedoch ist auch hierbei - gerade in Anbetracht der breiten Skala tatbestandsmäßiger Handlungsweisen des § 176 StGB - die Art der zu erwartenden Tatbestandsverwirklichung zu berücksichtigen (vgl. BGH NStZ 1995, 228; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 25).
  • OLG Nürnberg, 16.01.2014 - 1 Ws 471/13

    Maßregelvollstreckung: Wahl zwischen der Aussetzung einer Unterbringung in einem

    Erforderlich ist, dass schwere Störungen des Rechtsfriedens drohen, das heißt solche, die zumindest in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinragen (BGH Beschluss vom 22. Februar 2011, 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 271 [272]; Urteil vom 11. August 1998, 1 StR 305/98, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 25; Urteil vom 29. November 1994, 1 StR 689/94, NStZ 1995, 228 [ebd.]; Fischer StGB, 60. Aufl., § 63 Rn. 13, 17; Schöch Leipziger Kommentar, 12. Aufl., § 63 Rn. 90).
  • BGH, 05.03.2008 - 5 StR 424/07

    Unterbringung der Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (Missachtung

    Es muss wahrscheinlich sein, dass der Rechtsfrieden durch neue Taten schwer gestört wird (BGHSt 27, 246, 248; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 25).
  • BGH, 01.02.2007 - 5 StR 444/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Intelligenzminderung und

    Es begegnet indes keinen Bedenken, wenn das Landgericht insoweit eine Gefährlichkeit des Beschuldigten unter Hinweis auf den Umstand verneint hat, dass es bisher bei solchen Gelegenheiten nie zu wirklich erheblichen Vorfällen gekommen ist (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 25).
  • BGH, 18.01.2000 - 4 StR 623/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schuldunfähigkeit;

    Deshalb darf sie - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - nur dann angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades und nicht nur die einfache Möglichkeit künftiger schwerer Störungen des Rechtsfriedens besteht (BGH NStZ 1986, 572; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 16, 25).
  • BGH, 13.04.1999 - 1 StR 51/99

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Vorwegvollzug; Unterbringung in einem

    Damit ist indes eine Wiederholungsgefahr i. S. v. § 63 StGB - für die eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades und nicht nur die bloße Möglichkeit erneuter Rechtsbrüche bestehen muß (BGH NStZ 1993, 78 Nr. 5; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 16, 25) - nicht zweifelsfrei dargetan.
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