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   BGH, 21.10.1958 - 1 StR 312/58   

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https://dejure.org/1958,373
BGH, 21.10.1958 - 1 StR 312/58 (https://dejure.org/1958,373)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1958 - 1 StR 312/58 (https://dejure.org/1958,373)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1958 - 1 StR 312/58 (https://dejure.org/1958,373)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHSt 12, 99
  • NJW 1959, 54
  • MDR 1959, 138
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (11)

  • RG, 22.06.1880 - 1210/80

    1. Ist bei einer und derselben Zahlungseinstellung eine reale Konkurrenz des

    Auszug aus BGH, 21.10.1958 - 1 StR 312/58
    Zutreffend hat das Landgericht die in dem ersten Urteil ausgesprochene Gesamtstrafe aufgelöst und aus den ihr zugrunde liegenden und den jetzt bestimmten Einzelstrafen eine neue Gesamtstrafe gebildet Indes ist der (sich wohl an RGSt 2, 198, 200 und an Schwarz StGB 21. Aufl. § 79, 2 A anlehnende) Urteilsausspruch unrichtig oder doch mißverständlich, daß die früheren Einzelstrafen "in Wegfall kommen".

    Auch die erwähnte Entscheidung RGSt 2, 198 besagt nichts anderes.

  • BGH, 13.09.1957 - 1 StR 192/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.10.1958 - 1 StR 312/58
    Ursprünglich hatte sie ihn, durch Urteil vom 7. August 1956, von diesen Anschuldigungen freigesprochen; die Entscheidung hat jedoch der Ferienstrafsenat auf die Revision der Staatsanwaltschaft durch das Erkenntnis vom 13. September 1957 - 1 StR 192/57 - aufgehoben.
  • BGH, 12.07.1955 - 5 StR 128/55
    Auszug aus BGH, 21.10.1958 - 1 StR 312/58
    Nicht verkannt, wenn auch auf den ersten Blick nicht unmißverständlich dargestellt, hat die Strafkammer, daß die Absicht, einen Gläubiger vor den anderen zu begünstigen, notwendig den bestimmten Willen in sich schließt, diese durch die Bevorzugung des einen Gläubigers zu benachteiligen (RGSt 24, 255; BGHSt 8, 55, 56; BGH LM Nr. 2 zu § 241 KO).
  • BGH, 30.08.1956 - 1 StR 226/56
    Auszug aus BGH, 21.10.1958 - 1 StR 312/58
    Sind aber nur einzelne Geschäftsvorfälle nicht gebucht, jedoch Belege dafür vorhanden, so wird ein sachkundiger Kaufmann in der Segel ohne besonderen Aufwand an Zeit und Mühe die Buchungen nachholen und sich so einen Überblick über den Vermögensstand des Gemeinschuldners verschaffen können (BGH 1 StR 226/56 vom 30. August 1956 S 14/15).
  • BGH, 25.11.1954 - 4 StR 330/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.10.1958 - 1 StR 312/58
    Zwar hat das Landgericht mit Recht angenommen, daß Belege, auch wenn sie geordnet aufbewahrt werden, die Buchführung nicht ersetzen (RGSt 50, 131; BGH 4 StR 330/54 vom 25. November 1954).
  • BGH, 23.01.1951 - 1 StR 35/50
    Auszug aus BGH, 21.10.1958 - 1 StR 312/58
    Nunmehr hat die Strafkammer den Beschwerdeführer allein in dem Falle Berta C. verurteilt, in den beiden anderen damit nach dem Eröffnungsbeschluß in Fortsetzungszusammenhang stehenden Fällen dagegen nicht schuldig gesprochen; sie hat es aber - unter Berufung auf das erste Urteil des Senats - unterlassen, den Angeklagten insoweit freizusprechen Wird jedoch der einer fortgesetzten strafbaren Handlung beschuldigte Angeklagte nur wegen eines Einzelfalles verurteilt, so muß er im übrigen freigesprochen werden, da sonst der Eröffnungsbeschluß nicht erschöpft wird (BGH NJW 1951, 411 Nr. 25 a.E.).
  • BGH, 05.04.1955 - 2 StR 457/54
    Auszug aus BGH, 21.10.1958 - 1 StR 312/58
    Aus dem Urteil des 2. Strafsenats vom 5. April 1955 - 2 StR 457/54 - (mitgeteilt bei Herlan MLR 1955, 527) ergibt sich nichts Gegenteiliges.
  • RG, 04.07.1916 - V 272/16

    Können lose Kassenzettel Handelsbücher darstellen oder ersetzen?

    Auszug aus BGH, 21.10.1958 - 1 StR 312/58
    Zwar hat das Landgericht mit Recht angenommen, daß Belege, auch wenn sie geordnet aufbewahrt werden, die Buchführung nicht ersetzen (RGSt 50, 131; BGH 4 StR 330/54 vom 25. November 1954).
  • RG, 22.09.1893 - 2356/93

    Genügt zu der im § 211 K.O. erforderten "Absicht" das Bewußtsein des Schuldners

    Auszug aus BGH, 21.10.1958 - 1 StR 312/58
    Nicht verkannt, wenn auch auf den ersten Blick nicht unmißverständlich dargestellt, hat die Strafkammer, daß die Absicht, einen Gläubiger vor den anderen zu begünstigen, notwendig den bestimmten Willen in sich schließt, diese durch die Bevorzugung des einen Gläubigers zu benachteiligen (RGSt 24, 255; BGHSt 8, 55, 56; BGH LM Nr. 2 zu § 241 KO).
  • RG, 21.09.1906 - IV 1077/06

    1. Ablehnung des Antrags, "in die Hauptfrage die Tatbestandsmerkmale eines

    Auszug aus BGH, 21.10.1958 - 1 StR 312/58
    Dazu, ist vielmehr erforderlich, daß der Schuldner die Absicht, also den bestimmten Willen (RGSt 39, 136, 138; BGH LM Nr. 2 zu § 241 KO) hat, einen Gläubiger durch bevorzugte Sicherung oder Befriedigung seiner Forderung vor den übrigen Gläubigern zu begünstigen.
  • RG, 14.10.1924 - I 763/24

    1. Zum äußeren und inneren Tatbestand des Vergehens des einfachen Bankrotts (§

  • BGH, 09.07.1959 - 2 StR 240/59

    Führung des Kraftfahrzeugs - Verbotene Bestellung - Verbotene Ermöglichung -

    Die einbezogene Gefängnisstrafe von sechs Wochen kommt auch nicht "in Wegfall"; es sei auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 12, 99 verwiesen.
  • BGH, 23.08.2012 - 4 StR 305/12

    Anforderungen an die Beweiswürdigung beim Vorwurf von Sexualstraftaten (Bedeutung

    Dazu sind die in dem früheren Urteil verhängten Einzelstrafen festzustellen, da allein sie in die nachträglich zu bildende Gesamtstrafe einfließen und die Gesamtstrafe aus dem früheren Urteil aufgelöst wird (BGH, Beschluss vom 21. Oktober 1958 - 1 StR 312/58, BGHSt 12, 99; SSW/StGB/Eschelbach, § 55 Rn. 24).
  • BGH, 18.03.1969 - 1 StR 544/68

    Ursächlichkeit der bei einem Raubüberfall verübten Gewalt für das Ableben des

    Der Urteilsspruch gegen den Angeklagten K. ist jedoch bezüglich der Gesamtstrafe zu berichtigen (BGHSt 12, 99).
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