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   BGH, 09.07.1991 - 1 StR 312/91   

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https://dejure.org/1991,3504
BGH, 09.07.1991 - 1 StR 312/91 (https://dejure.org/1991,3504)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1991 - 1 StR 312/91 (https://dejure.org/1991,3504)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1991 - 1 StR 312/91 (https://dejure.org/1991,3504)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mindestwirkstoffmenge - Vorsatz des Täters - Zugrundelegung des Wirkstoffgehaltes - Erfahrung des Angeklagten - Jahrelanger Umgang mit Betäubungsmitteln - Auskunftsverweigerungsrecht - Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts - Zeuge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 324
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87

    Hinweispflicht bei Verneinung erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 09.07.1991 - 1 StR 312/91
    b) Zur Anwendbarkeit des § 21 StGB wird darauf hingewiesen, daß Drogenabhängigkeit allein regelmäßig noch keine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit begründet; soweit beim Angeklagten weiter eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit Verwahrlosungsanzeichen festgestellt ist, bedarf das Gewicht dieser Veränderung weiterer Prüfung (vgl. BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2).
  • OLG Stuttgart, 06.07.2015 - 6 Ws 2/15

    Klageerzwingungsverfahren: Anweisung der Staatsanwaltschaft zur Durchführung von

    Dabei genügt es, wenn der Zeuge über Vorgänge Auskunft geben müsste, die den Verdacht einer Straftat gegen ihn mittelbar begründen, sei es auch nur als Teilstück in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude ( BGH NJW 1999, 1413, 1414; BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 1).
  • BGH, 13.11.1998 - StB 12/98

    Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen bei Beteiligungsverdacht auch bei möglichem

    Dabei genügt es, wenn er über Fragen Auskunft geben müßte, die den Verdacht gegen ihn mittelbar begründen, sei es auch nur als Teilstück in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude (BGH StV 1987, 328; BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 1).
  • BGH, 14.12.2022 - 6 StR 338/22

    Unzulässige Aufklärungsrüge (Angabe einer bestimmten Beweistatsache und die für

    Jedoch kann ein Zeuge die Auskunft dann insgesamt verweigern, wenn seine Aussage mit seinem etwaigen strafbaren Verhalten in so engem Zusammenhang steht, dass eine Trennung nicht möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 1987 - I BGs 286/87, StV 1987, 328, 329; Urteil vom 9. Juli 1991 - 1 StR 312/91, BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 1).
  • BGH, 27.06.2002 - 4 StR 28/02

    Bestechlichkeit (Vorteil; Orientierung am Rechtsgut; Vorteilsbewusstsein;

    Jedoch kann ein Zeuge die Auskunft dann insgesamt verweigern, wenn seine Aussage mit seinem etwaigen strafbaren Verhalten in so engem Zusammenhang steht, daß eine Trennung nicht möglich ist (BGH StV 1987, 328, 329; BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 1).
  • BGH, 19.12.2006 - 1 StR 326/06

    Aufklärungspflicht (Aufklärungsrüge; Verletzung durch zu weitgehende Zuerkennung

    Dabei genügt es, wenn der Zeuge über Vorgänge Auskunft geben müsste, die den Verdacht gegen ihn mittelbar begründen, sei es auch nur als Teilstück in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude (BGH NJW 1999, 1413, 1414; BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 1).
  • LG Hamburg, 22.06.2007 - 618 KLs 2/07
    Konstitutiv für diese Fälle ist insbesondere ein bereits nach Aktenlage nachvollziehbarer örtlicher und personeller Konnex zwischen der den Ermittlungsgegenstand bildenden Tat und der Person des die Auskunft verweigernden Zeugen (vgl. BVerfG, NStZ 2002, 378; BGH, NStZ 1999, 1413; BGH, BGHR StPO § 70, Weigerungsgrund 2; BGH, BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 1) Gerade im Bereich der Vereinigungs- und Rauschmitteldelikte kann der Kontakt zu einzelnen Beteiligten den Konnex bereits begründen.
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