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BGH, 20.07.1999 - 1 StR 313/99 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 224 StGB; § 32 StGB; § 16 StGB;
Gefährliche Körperverletzung; Notwehr; Erforderlichkeit; Erlaubnistatbestandsirrtum; - Wolters Kluwer
Gefährliche Körperverletzung - Freiheitsstrafe - Bewährung - Revision - Rechtswidriger Angriff - Bewaffnung - Alkoholkonsum - Irrtum - Aufhebung des Urteils - Notwehr
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.02.1990 - 2 StR 527/89
Anforderungen an gerichtliche Begründung der Verneinung der Notwehr - …
Auszug aus BGH, 20.07.1999 - 1 StR 313/99
Damit ging die Strafkammer hinsichtlich der Ablehnung von Notwehr wegen fehlender Erforderlichkeit der konkreten Abwehrmaßnahme von einem zutreffenden Ansatz aus, wenn sicher feststünde, daß der Angeklagte tatsächlich erkannt hat, daß F. unbewaffnet war und daß eine weniger gefährliche Abwehrmöglichkeit geeignet gewesen wäre, die drohende Gefahr zweifelsfrei und endgültig zu bannen (vgl. BGH NStE Nr. 22 zu § 32 StGB; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 5 jew. m.w.Nachw.). - BGH, 08.06.1983 - 3 StR 178/83
Überschreitung einer Notwehrlage aus Verwirrung und Furcht - Straffreiheit bei …
Auszug aus BGH, 20.07.1999 - 1 StR 313/99
Läge jedoch ein Irrtum über eine weniger gefährliche Abwehrmöglichkeit vor, wäre ein gemäß § 16 StGB zu behandelnder Erlaubnistatbestandsirrtum gegeben, soweit dieser Irrtum auf der Fehlbeurteilung von Tatsachen beruhte (vgl. BGH NStZ 1983, 453).
- BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99
Festnahmerecht nach § 127 StPO
Im Verkennen dieses Sachverhalts läge für ihn ein Erlaubnistatbestandsirrtum (BGH NStZ 1987, 20; 1996, 29, 30; NJW 1995, 973; BGH, Beschluß vom 20. Juli 1999 - 1 StR 313/99).