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   BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53   

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BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53 (https://dejure.org/1953,101)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1953 - 1 StR 318/53 (https://dejure.org/1953,101)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1953 - 1 StR 318/53 (https://dejure.org/1953,101)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 5, 291
  • NJW 1954, 608
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (34)

  • RG, 17.06.1935 - 3 D 420/35

    Kann von einer fälschlich angefertigten Urkunde auch dadurch zum Zwecke einer

    Auszug aus BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53
    Eine unechte Urkunde kann jedoch im Sinne des § 267 StGB dadurch gebraucht werden, daß eine Photokopie davon vorgelegt wird (wie RGSt 69, 228) - Abschn. B II 2 a, b.

    Dem Urteil ist freilich nicht mit voller Klarheit zu entnehmen, ob W. den Beglaubigungspersonen die Falschstücke selbst oder nur Photokopien davon vorlegte (vgl. UA S. 144); doch ist dies unschädlich; denn auch die Lichtbilder ermöglichten den Beglaubigungspersonen mittelbar die sinnliche Wahrnehmung der abgebildeten gefälschten Urkunden, die dem Begriff des Gebrauchens wesentlich ist (RGSt 69, 228; vgl. BGHSt 2, 50).

    Das ergibt sich schon daraus, daß aus ihr nicht hervorgeht, wer sie hergestellt hat, wer ihr Aussteller ist (vgl. RGSt 46, 297; 69, 228; RG HRR 1940, 1364; BGHSt 1, 117, 119); ob dies unter besonderen, hier jedoch nicht ersichtlichen Umständen anders liegen könnte und dann die Urkundeneigenschaft einer Photokopie zu bejahen sein würde, bedarf keiner Entscheidung.

  • BGH, 23.10.1951 - 1 StR 398/51
    Auszug aus BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53
    Die Verneinung der Voraussetzungen des § 10 BundStFG schließt aber nicht die Anwendbarkeit des § 9 dieses Gesetzes aus; diese bleibt vielmehr zu prüfen (BGH 1 StR 398/51 vom 23.10.1951; 3 StR 841/51 vom 13.12.1951).

    Die "politische Grundlage" der Tat im Sinne dieser Vorschrift ist sachlich zu bestimmen; unter den "besonderen politischen Verhältnissen der letzten Jahre" sind die durch den Zusammenbruch des Nationalsozialismus geschaffenen Zustände zu verstehen (BGHSt 1, 215; BGH 4 StR 38/50 vom 30.1.1951, NJW 1951, 283 Nr. 24; 1 StR 398/51 vom 23.10.1951; 3 StR 841/51 vom 13.12.1951).

  • BGH, 13.12.1951 - 3 StR 841/51

    Strafbarkeit wegen Nötigung, einfachen Landfriedensbruchs, Beihilfe zu schwerer

    Auszug aus BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53
    Die Verneinung der Voraussetzungen des § 10 BundStFG schließt aber nicht die Anwendbarkeit des § 9 dieses Gesetzes aus; diese bleibt vielmehr zu prüfen (BGH 1 StR 398/51 vom 23.10.1951; 3 StR 841/51 vom 13.12.1951).

    Die "politische Grundlage" der Tat im Sinne dieser Vorschrift ist sachlich zu bestimmen; unter den "besonderen politischen Verhältnissen der letzten Jahre" sind die durch den Zusammenbruch des Nationalsozialismus geschaffenen Zustände zu verstehen (BGHSt 1, 215; BGH 4 StR 38/50 vom 30.1.1951, NJW 1951, 283 Nr. 24; 1 StR 398/51 vom 23.10.1951; 3 StR 841/51 vom 13.12.1951).

  • BGH, 25.03.1952 - 1 StR 866/51

    Anstiftung zu einer falschen Versicherung an Eides Statt - Anstiftung bei bereits

    Auszug aus BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53
    Dazu gehört weiter, daß die Versicherung über den in Rede stehenden Gegenstand und in dem Verfahren, um das es sich handelt, abgegeben werden darf und dort nicht völlig wirkungslos ist (RGSt 73, 144; 75, 399; BGHSt 2, 218, 222; BGH 4 StR 548/52 vom 22.1.1953, NJW 1953, 994 Nr. 21).

    Ansprüche übertragen wurde; in diesem Verfahren konnten die Versicherungen des Angeklagten jedenfalls nach der damaligen Rechtslage auch Beweisbedeutung haben (vgl. BGHSt 2, 218).

  • BGH, 20.03.1951 - 2 StR 38/51

    k. u. k. Geburtsurkunde - § 267 StGB, beglaubigte Abschrift einer nicht

    Auszug aus BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53
    Das ergibt sich schon daraus, daß aus ihr nicht hervorgeht, wer sie hergestellt hat, wer ihr Aussteller ist (vgl. RGSt 46, 297; 69, 228; RG HRR 1940, 1364; BGHSt 1, 117, 119); ob dies unter besonderen, hier jedoch nicht ersichtlichen Umständen anders liegen könnte und dann die Urkundeneigenschaft einer Photokopie zu bejahen sein würde, bedarf keiner Entscheidung.
  • RG, 25.10.1912 - V 487/12

    1. Inwiefern muß ein als Urkunde in Betracht gezogener Gegenstand auf eine

    Auszug aus BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53
    Das ergibt sich schon daraus, daß aus ihr nicht hervorgeht, wer sie hergestellt hat, wer ihr Aussteller ist (vgl. RGSt 46, 297; 69, 228; RG HRR 1940, 1364; BGHSt 1, 117, 119); ob dies unter besonderen, hier jedoch nicht ersichtlichen Umständen anders liegen könnte und dann die Urkundeneigenschaft einer Photokopie zu bejahen sein würde, bedarf keiner Entscheidung.
  • BGH, 30.01.1951 - 4 StR 38/50

    Bestimmung der Straffreiheit nach § 9 Straffreiheitsgesetz vom 31. Dezember 1949

    Auszug aus BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53
    Die "politische Grundlage" der Tat im Sinne dieser Vorschrift ist sachlich zu bestimmen; unter den "besonderen politischen Verhältnissen der letzten Jahre" sind die durch den Zusammenbruch des Nationalsozialismus geschaffenen Zustände zu verstehen (BGHSt 1, 215; BGH 4 StR 38/50 vom 30.1.1951, NJW 1951, 283 Nr. 24; 1 StR 398/51 vom 23.10.1951; 3 StR 841/51 vom 13.12.1951).
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53
    Auch die Annahme von Fortsetzungszusammenhang ist bedenklich Dazu gehört, abgesehen von einer engen zeitlichen Beziehung, die hier schon zweifelhaft sein kann, ein von vornherein vorhandener einheitlicher Gesamtvorsatz: Der Täter muß von Anfang an einen durch mehrere Teilhandlungen zu erreichenden Gesamterfolg im Auge haben; seine Vorstellung von Art, Ort und Zeit dieser Teilhandlungen muß von Anfang an einigermassen bestimmt sein (BGHSt 1, 313, 315).
  • BGH, 11.12.1951 - 1 StR 567/51
    Auszug aus BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53
    Dem Urteil ist freilich nicht mit voller Klarheit zu entnehmen, ob W. den Beglaubigungspersonen die Falschstücke selbst oder nur Photokopien davon vorlegte (vgl. UA S. 144); doch ist dies unschädlich; denn auch die Lichtbilder ermöglichten den Beglaubigungspersonen mittelbar die sinnliche Wahrnehmung der abgebildeten gefälschten Urkunden, die dem Begriff des Gebrauchens wesentlich ist (RGSt 69, 228; vgl. BGHSt 2, 50).
  • BGH, 25.03.1952 - 1 StR 786/51

    Anforderungen an die tateinheitliche Begehung einer Straftat - Zusammenfassen

    Auszug aus BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53
    Der Umstand, daß alle Handlungen, durch welche sich der Angeklagte gegen die §§ 156, 267, 263 StGB, § 49 EG vergangen hat, zugleich Teilstücke des einheitlichen, fortgesetzten Vergehens gegen § 5 AkGrG darstellen, vermag jene mit erheblich schwererer Strafe bedrohten Handlungen nicht zur Tateinheit zusammenzuschließen; dies hat das Landgericht schon zutreffend ausgeführt (BGHSt 1, 67; 2, 246; 3, 165; NJW 1952, 795 Nr. 22).
  • BGH, 29.08.1952 - 4 StR 963/51
  • BGH, 28.10.1952 - 1 StR 450/52
  • BGH, 21.05.1953 - 4 StR 241/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.11.1952 - 1 StR 441/52
  • BGH, 19.12.1950 - 2 StR 30/50

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.04.1951 - 1 StR 127/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.10.1951 - 1 StR 399/51
  • BGH, 17.03.1953 - 1 StR 743/52

    Rechtsmittel

  • RG, 29.05.1934 - 4 D 455/34

    1. Darf neben Einzelstrafen auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt

  • RG, 21.01.1930 - I 816/29

    Saargebiet - Staatsangehörigkeit

  • RG, 01.10.1935 - 4 D 732/35

    Ist das Revisionsgericht bei Prüfung der Frage der Straffreiheit an die

  • RG, 14.06.1937 - 2 D 177/37

    1. Wieweit ist das Revisionsgericht bei Prüfung der Frage, ob das G. über die

  • BGH, 22.01.1952 - 1 StR 800/51
  • BGH, 22.01.1953 - 4 StR 548/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.06.1951 - 2 StR 22/51

    Rechtsmittel

  • RG, 20.12.1886 - 3059/86

    Muß bei Vernehmung des Angeklagten gemäß §. 242 bezw. §. 136 Abs. 2 St.P.O. die

  • RG, 09.07.1881 - 1592/81

    1. Kann auf die Nichtübereinstimmung der mündlich mitgeteilten Gründe mit den

  • RG, 04.04.1939 - 1 D 98/39

    Im ordentlichen bürgerlichen Streitverfahren ist das Gericht nicht ohne weiteres

  • RG, 14.02.1895 - 18/95

    Ist es zulässig, bei der Zeugenvernehmung in der Hauptverhandlung unter der Form

  • RG, 05.05.1902 - 1061/02

    Ladung zu einer zweiten Hauptverhandlung, deren Ansetzung im ersten

  • RG, 22.03.1919 - V 403/14

    Einstellung des Verfahrens durch Beschluß des Revisionsgerichts wegen Verjährung

  • RG, 22.12.1941 - 2 D 384/41

    Auf Grund des § 10 VO. über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung und

  • RG, 16.04.1907 - V 30/07

    Begriff der vorgeladenen Zeugen im Sinne des § 244 Abs. 1 St.P.O. und deren

  • RG, 13.11.1931 - I 1034/31

    Muß zur Begründung der Revision, die einen Verstoß gegen § 24 Abs. 3 Satz 2 StPO.

  • BGH, 21.07.2020 - 5 StR 146/19

    Begriff des Gebrauchens eines für einen anderen ausgestellten echten

    Dies kann nicht nur durch Vorlage der Urkunde selbst, sondern auch dadurch geschehen, dass der Täter dem zu Täuschenden eine Fotokopie oder ein Lichtbild einer - in dieser Weise körperlich tatsächlich vorhandenen - Urkunde zugänglich macht, denn hierdurch wird die sinnliche Wahrnehmung der abgebildeten Urkunde selbst ermöglicht (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 30. November 1953 - 1 StR 318/53, BGHSt 5, 291, 292; vom 11. Mai 1971 - 1 StR 387/70, BGHSt 24, 140, 142; vom 23. September 2015 - 2 StR 434/14, NJW 2016, 884, 886; Beschluss vom 2. Mai 2001 - 2 StR 149/01, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Gebrauchmachen 4; vgl. bereits RGSt 69, 228).

    Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch kann dies auch vermittelt wie etwa durch Vorlage eines Abbildes geschehen, denn dass die Urkunde unmittelbar dem zu Täuschenden in die Hand gegeben werden muss, setzt der Begriff des Gebrauchens als solcher nicht voraus (vgl. RGSt 69, 228, 230 f.; BGH, Urteile vom 30. November 1953 - 1 StR 318/53, BGHSt 5, 291, 292; vom 11. Mai 1971 - 1 StR 387/70, BGHSt 24, 140, 142).

  • BGH, 08.05.2019 - 5 StR 146/19

    Gebrauchen eines Ausweispapiers durch Vorlage einer Kopie oder Übersendung des

    Dies kann auch dadurch geschehen, dass der Täter dem zu Täuschenden eine Fotokopie oder ein Lichtbild einer - in dieser Weise körperlich tatsächlich vorhandenen - Urkunde zugänglich macht, denn hierdurch wird die sinnliche Wahrnehmung der abgebildeten Urkunde selbst ermöglicht (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 30. November 1953 - 1 StR 318/53, BGHSt 5, 291, 292; vom 11. Mai 1971 - 1 StR 387/70, BGHSt 24, 140, 142; vom 23. September 2015 - 2 StR 434/14, NJW 2016, 884, 886; Beschluss vom 2. Mai 2001 - 2 StR 149/01, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Gebrauchmachen 4; vgl. bereits RGSt 69, 228).

    Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch kann dies auch vermittelt wie etwa durch Vorlage eines Abbildes geschehen, denn dass die Urkunde unmittelbar dem zu Täuschenden in die Hand gegeben werden muss, setzt der Begriff des Gebrauchens als solcher nicht voraus (vgl. RGSt 69, 228, 230 f.; BGH, Urteile vom 30. November 1953 - 1 StR 318/53, BGHSt 5, 291, 292; vom 11. Mai 1971 - 1 StR 387/70, BGHSt 24, 140, 142).

  • BGH, 30.01.2013 - 4 StR 510/12

    Urkundenfälschung (Herstellen einer unechten Urkunde: kein eigenhändiges Delikt;

    Das in der Vorlage der gefälschten Auszüge gegenüber den Notaren zu sehende Gebrauchmachen von einer unechten Urkunde im Sinne des § 267 Abs. 1 3. Alt. StGB ist nicht als neue Straftat zu werten, da es dem schon bei der Herstellung der Auszüge von dem Angeklagten und seinen Mittätern verfolgten Tatplan entsprach (BGH, Urteil vom 30. November 1953 - 1 StR 318/53, BGHSt 5, 291, 293; Zieschang in LKStGB, 12. Aufl., § 267 Rn. 287).
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